Weiterer Einsatz von GEZ-Fahndern trotz Haushaltspauschale?
Obwohl ab Anfang 2013 die Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form abgeschafft und durch eine pauschale Abgabe für alle Haushalte ersetzt wird, legt ein nun veröffentlichtes Dokument nahe, dass die Praxis der Hausbesuche durch Fahnder weiter aufrecht erhalten bleibt. Die Pauschale wurde unter anderem damit verteidigt, man könne dann auf Fahnder verzichten.
Laut und permanent war die Kritik an den "Schnüffelmethoden" der GEZ
Kein Problem, sagten die Verantwortlichen, dies werde mit der Einführung der Haushaltspauschale Anfang 2013 sowieso überflüssig. Doch ein von der Digitalen Linken veröffentlichtes Dokument legt nahe, dass dies eventuell nicht ganz der Wahrheit entspricht.
Aus dem Dokument geht hervor, dass der Aufgabenbereich und die Befugnisse der Gebührenbeauftragten fast unverändert bleiben sollen. Die Kontrolltätigkeiten sollen auf Dritte übertragen werden. Dazu zählen Callcenter, Inkassounternehmen und "Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen." Auch ihre Aufgaben werden klar beschrieben. Sie sind "mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt und dazu berechtigt, Auskünfte und die entsprechenden Mittel zur Glaubhaftmachung und Nachweise zu verlangen." Dazu müssen sie sich mit einem Dienstausweis ausweisen. Außerdem sollen sie befugt sein, Anzeigen entgegenzunehmen.
Wie die Digitale
In einem Faktencheck weist die ARD hingegen darauf hin, dass Kontrolleure eigentlich nicht mehr gebraucht werden. Es sei unerheblich, mit wem oder mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt. Daher sei ein Kontakt an der Tür nicht notwendig, den Beauftragtendienst
Quelle: gulli
Obwohl ab Anfang 2013 die Rundfunkgebühr in ihrer jetzigen Form abgeschafft und durch eine pauschale Abgabe für alle Haushalte ersetzt wird, legt ein nun veröffentlichtes Dokument nahe, dass die Praxis der Hausbesuche durch Fahnder weiter aufrecht erhalten bleibt. Die Pauschale wurde unter anderem damit verteidigt, man könne dann auf Fahnder verzichten.
Laut und permanent war die Kritik an den "Schnüffelmethoden" der GEZ
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. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre seien durch die Kontrolleure erfolgt, nur um festzustellen, wer seine Rundfunkgebühren
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nicht zahlt.Kein Problem, sagten die Verantwortlichen, dies werde mit der Einführung der Haushaltspauschale Anfang 2013 sowieso überflüssig. Doch ein von der Digitalen Linken veröffentlichtes Dokument legt nahe, dass dies eventuell nicht ganz der Wahrheit entspricht.
Aus dem Dokument geht hervor, dass der Aufgabenbereich und die Befugnisse der Gebührenbeauftragten fast unverändert bleiben sollen. Die Kontrolltätigkeiten sollen auf Dritte übertragen werden. Dazu zählen Callcenter, Inkassounternehmen und "Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen." Auch ihre Aufgaben werden klar beschrieben. Sie sind "mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt und dazu berechtigt, Auskünfte und die entsprechenden Mittel zur Glaubhaftmachung und Nachweise zu verlangen." Dazu müssen sie sich mit einem Dienstausweis ausweisen. Außerdem sollen sie befugt sein, Anzeigen entgegenzunehmen.
Wie die Digitale
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Linke schreibt, handelt es sich dabei um nichts anderes als die bisherigen Aufgaben der Kontrolleure, die Satzung sei lediglich an die neue Rechtsgrundlage angepasst worden.In einem Faktencheck weist die ARD hingegen darauf hin, dass Kontrolleure eigentlich nicht mehr gebraucht werden. Es sei unerheblich, mit wem oder mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt. Daher sei ein Kontakt an der Tür nicht notwendig, den Beauftragtendienst
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bisheriger Prägung würde es nicht mehr geben.Quelle: gulli