Ein neuseeländisches Gericht hat grünes Licht gegeben für die Auslieferung von Kim Dotcom, dem deutschen Gründer der umstrittenen Internet-Tauschplattform Megaupload. In den USA droht Dotcom eine lange Haftstrafe.
Auckland - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.
Auslieferung wegen Betruges möglich
Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
Quelle; onlinekosten
Gericht: Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
Wegen Urheberrechtsverletzung könne der deutsche Internetunternehmer nach neuseeländischem Recht nicht ausgeliefert werden, sagte das Gericht in Auckland, aber es gibt einen anderen Weg.
Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde US-Dollar geprellt worden sein.
Der Richter in Auckland Murray Gilbert urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer via Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
Quelle; heise
Auckland - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.
Auslieferung wegen Betruges möglich
Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
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Gericht: Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
Wegen Urheberrechtsverletzung könne der deutsche Internetunternehmer nach neuseeländischem Recht nicht ausgeliefert werden, sagte das Gericht in Auckland, aber es gibt einen anderen Weg.
Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde US-Dollar geprellt worden sein.
Der Richter in Auckland Murray Gilbert urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer via Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
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