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PC & Internet Gericht erlaubt Auslieferung von Kim Dotcom in die USA

Ein neuseeländisches Gericht hat grünes Licht gegeben für die Auslieferung von Kim Dotcom, dem deutschen Gründer der umstrittenen Internet-Tauschplattform Megaupload. In den USA droht Dotcom eine lange Haftstrafe.

Auckland - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.

Auslieferung wegen Betruges möglich
Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.

Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

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Quelle; onlinekosten

Gericht: Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden

Wegen Urheberrechtsverletzung könne der deutsche Internetunternehmer nach neuseeländischem Recht nicht ausgeliefert werden, sagte das Gericht in Auckland, aber es gibt einen anderen Weg.


Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde US-Dollar geprellt worden sein.

Der Richter in Auckland Murray Gilbert urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil",
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Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

Quelle; heise
 
Zuletzt bearbeitet:
Dotcom droht bei Auslieferung volle Anklage in den USA
Das neuseeländische Recht wird Kim Dotcom in den USA nicht helfen, wenn er ausgeliefert wird. Wir sprachen mit einem Fachanwalt über den Hintergrund der heutigen Entscheidung des Gerichts.

Auch wenn Kim Dotcom von der neuseeländischen Regierung nur wegen Betrugs in die USA ausgeliefert wird, droht ihm eine Anklage wegen aller dort laufenden Anschuldigungen. Das erklärte der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke aus Köln auf Anfrage von Golem.de. "Sollte Kim Schmitz ausgeliefert werden, so droht ihm in den USA nicht nur eine Anklage wegen Betrugs, sondern auch wegen Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche."

Der neuseeländische High Court hatte am 20. Februar 2017 entschieden, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht nicht wegen Urheberrechtsverletzung in die USA ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betrugs. Dem 43-Jährigen droht im Falle einer Abschiebung in die USA eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen schwerer Urheberrechtsverletzungen, krimineller Geschäfte und Geldwäsche.

Rechtsvorteil bringt wenig
Laut Solmecke reichen nach neuseeländischem Recht die Urheberrechtsverletzungen nicht aus, um eine Auslieferung zu rechtfertigen. Solmecke: "Die US-Strafverfolgungsbehörden sind jedoch der Auffassung, dass die Rechteinhaber der Film- und Musikindustrie durch die über die Plattform Megaupload angebotenen Leistungen erhebliche Schäden in Höhe von einer halben Milliarde Euro erlitten haben. Gemeinsam mit seinen Partnern soll Kim Schmitz wissentlich den Upload von geschütztem Material auf seiner Plattform gefördert - und diesen geduldet - und mit den geschützten Inhalten sodann riesige Geldsummen verdient haben." Insofern würden ihm sowohl die US- als auch die neuseeländischen Behörden betrügerisches Vorgehen vorwerfen.

"Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland", erklärte Dotcom dennoch. Weder er noch seine früheren Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. "Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall." Dies sei ein politisches Urteil, kommentierte er.

Quelle; golem
 
Um was geht es hier? Diebstahl? Oder Betrug, wie es heist?
Wird er nun wegen Diebstahl oder Betrug ausgeliefert. Wie ich das verstanden habe, hatte er nach Neuseeländischen Gesetzen nichts getan, was eine Auslieferung begründet. Betrug ist eine andere Sache, aber im Zusammenhang zum eigendlichen was man ihm vorwirft, nicht das, um was es der Film und Musiklobby geht, sondern nur um ihn nach Amiland zu bekommen, damit man ihn da in einem ihrer Kerker begraben kann.
Wenn da einer kommt und mit Kopien Kohle macht, dann werden die ganz rot in ihrer Fresse, vor Wut.
Dabei wurde nichteinmal was gestohlen (Diebstahl), denn es ist ja nichts "weggenommen" worden. Zumindest nicht nach deutschen Verwaltungsrichtlinien StGB §242. Aber da drüben messen die eh mit anderen Maßen, als wie hier in Germany.

Daß die den "hoch nehmen" wollen ist ja klar. Der Kim Dotcom ist ja schon symbolisch geworden. Hatte er doch auch die Jahre immer wieder mit sich geprahlt. Mal sehen wie sich das noch entwickelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
...man kann nicht nur materielle Werte stehlen...sonder auch geistiges Eigentum.
Das ist vielmals wertvoller als materielle Dinge.
 
Neuseeland will ihn los werden, die suchen jetzt so lange bis sie irgend einen Grund finden ihn in den Flieger Richtung USA zu setzen. Aus den Augen aus den Sinn ...
 
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