Die Polizeiaktion gegen Megaupload liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück, die juristische Aufarbeitung des Falls ist aber immer noch im Gange. Zum Teil wird die Causa nun aber aufs Abstellgleis geschoben, denn aufgrund fehlender Entwicklungen werden Zivilklagen ruhend gestellt.
Am 19. Januar 2012 wurden in Neuseeland die Betreiber von Megaupload verhaftet, der hier bekannteste Name war und ist Kim Dotcom. Der gebürtige Deutsche kämpft seit elf Jahren gegen die Auslieferung in die USA, das betrifft die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Gründer des vor allem für illegales Filesharing genutzten Dienstes.
Parallel zu den strafrechtlichen sind gegen Megaupload auch noch zivilrechtliche Fälle anhängig, diese hat unter anderem die Musikindustrie über ihre Branchenvertretungen eingereicht. Im Fall der Musikindustrie ist das eine gemeinsame Klage der US-amerikanischen Recording Industry Association of America (RIAA) sowie der britischen Music Publishers Association (MPA).
Mehr als die bisherige zweijährliche Verschiebung
Die zivilrechtlichen Verfahren können allerdings nicht vor den strafrechtlichen beginnen. Doch letzteres zieht sich weiter hin, da das an die Auslieferung von Kim Dotcom geknüpft ist. Wie TorrentFreak berichtet, wurden die zivilrechtlichen Verfahren nun aber auf "inaktiv" gestellt.
Dazu heißt es in einem Gerichtsdokument: "Der Beklagte Megaupload beantragt hiermit den Erlass des beigefügten Beschlussvorschlags, mit dem die Aussetzung in dieser Sache um weitere sechs Monate verlängert wird, vorbehaltlich der im Beschlussvorschlag genannten Bedingungen." Einwände von RIAA und MPA gab es keine.
Wie man aus dem Text oben lesen kann, ist das grundsätzlich kein ein- oder erstmaliger Vorgang, sondern eher so etwas wie eine Tradition. Denn dieser Aufschub wird zweimal pro Jahr durchgeführt, und zwar bereits seit 2014. Allerdings gibt es aktuell einen signifikanten Unterschied zu früheren Anträgen dieser Art. Denn bisher blieb der Fall im aktiven Verzeichnis, aktuell wird er auf Anordnung von Richter Anthony J. Trenga nur noch als inaktiv gekennzeichnet.
Damit reagiert der Richter auf das Fehlen jeglicher neuer Entwicklungen. Denn bis zu einer endgültigen Entscheidung zu einer Auslieferung Dotcoms könnten noch Jahre vergehen, die Strafverfahren könnten ein weiteres Jahrzehnt in Anspruch nehmen.
Zusammenfassung
Polizeiaktion gegen Megaupload vor mehr als 10 Jahren.
Juristische Aufarbeitung läuft noch.
Kim Dotcom kämpft seither gegen Auslieferung in die USA.
Zivilrechtliche Verfahren von Musikindustrie anhängig.
Strafrechtliche Verfahren verzögern zivilrechtliche Verfahren.
Zivilrechtliche Verfahren aufgrund fehlender Entwicklungen ruhend gestellt.
Aufschub zweimal pro Jahr seit 2014, aktuell als inaktiv gekennzeichnet.
Endgültige Entscheidung zur Auslieferung Dotcoms könnte Jahre dauern.
Quelle; winfuture
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Am 19. Januar 2012 wurden in Neuseeland die Betreiber von Megaupload verhaftet, der hier bekannteste Name war und ist Kim Dotcom. Der gebürtige Deutsche kämpft seit elf Jahren gegen die Auslieferung in die USA, das betrifft die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Gründer des vor allem für illegales Filesharing genutzten Dienstes.
Parallel zu den strafrechtlichen sind gegen Megaupload auch noch zivilrechtliche Fälle anhängig, diese hat unter anderem die Musikindustrie über ihre Branchenvertretungen eingereicht. Im Fall der Musikindustrie ist das eine gemeinsame Klage der US-amerikanischen Recording Industry Association of America (RIAA) sowie der britischen Music Publishers Association (MPA).
Mehr als die bisherige zweijährliche Verschiebung
Die zivilrechtlichen Verfahren können allerdings nicht vor den strafrechtlichen beginnen. Doch letzteres zieht sich weiter hin, da das an die Auslieferung von Kim Dotcom geknüpft ist. Wie TorrentFreak berichtet, wurden die zivilrechtlichen Verfahren nun aber auf "inaktiv" gestellt.
Dazu heißt es in einem Gerichtsdokument: "Der Beklagte Megaupload beantragt hiermit den Erlass des beigefügten Beschlussvorschlags, mit dem die Aussetzung in dieser Sache um weitere sechs Monate verlängert wird, vorbehaltlich der im Beschlussvorschlag genannten Bedingungen." Einwände von RIAA und MPA gab es keine.
Wie man aus dem Text oben lesen kann, ist das grundsätzlich kein ein- oder erstmaliger Vorgang, sondern eher so etwas wie eine Tradition. Denn dieser Aufschub wird zweimal pro Jahr durchgeführt, und zwar bereits seit 2014. Allerdings gibt es aktuell einen signifikanten Unterschied zu früheren Anträgen dieser Art. Denn bisher blieb der Fall im aktiven Verzeichnis, aktuell wird er auf Anordnung von Richter Anthony J. Trenga nur noch als inaktiv gekennzeichnet.
Damit reagiert der Richter auf das Fehlen jeglicher neuer Entwicklungen. Denn bis zu einer endgültigen Entscheidung zu einer Auslieferung Dotcoms könnten noch Jahre vergehen, die Strafverfahren könnten ein weiteres Jahrzehnt in Anspruch nehmen.
Zusammenfassung
Polizeiaktion gegen Megaupload vor mehr als 10 Jahren.
Juristische Aufarbeitung läuft noch.
Kim Dotcom kämpft seither gegen Auslieferung in die USA.
Zivilrechtliche Verfahren von Musikindustrie anhängig.
Strafrechtliche Verfahren verzögern zivilrechtliche Verfahren.
Zivilrechtliche Verfahren aufgrund fehlender Entwicklungen ruhend gestellt.
Aufschub zweimal pro Jahr seit 2014, aktuell als inaktiv gekennzeichnet.
Endgültige Entscheidung zur Auslieferung Dotcoms könnte Jahre dauern.
Quelle; winfuture