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Handy - Navigation GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Nicht nur auf PCs, MP3-Player und andere Geräte und Speichermedien wird sie erhoben: Die GEMA-Abgabe kommt jetzt auch auf Smartphones und Tablets. Wir verraten, welche Zusatzabgaben erhoben werden.

Seit Jahren verhandeln die deutschen Ver*wertungs*ge*sell*schaften über eine Ur*heber*rechts*ab*gabe auf Smartphones und Tablets. Die Begründung hierfür lautet: Rein theoretisch können damit - genauso wie mit PCs oder früher mit Kassetten, CDs und DVDs - ur*heber*recht*lich geschützte Werke kopiert werden. Nun haben die Ver*wertungs*ge*sell*schaften mit der Industrie nach langem Tauziehen eine Einigung erzielt.

Vor wenigen Stunden veröffentlichte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (
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) das Ergebnis. Unsere im Titel aus Platzgründen abgekürzte Formulierung "GEMA-Abgabe" trifft es allerdings nur zu einem Teil: Denn außer der
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haben alle in der ZPÜ zu*sammen*ge*schlossen*en Ver*wertungs*ge*sell*schaften mit der Branche verhandelt und eine gemeinschaftliche Einigung erzielt, die so genannten Gesamtverträge. Bekannt sind beispielsweise auch die VG Wort und die VG Bild-Kunst.
Die Urheberrechtsabgaben werden nicht erst ab sofort, sondern sogar noch rückwirkend bis ins Jahr 2008 erhoben. Verhandlungspartner der Ver*wertungs*ge*sell*schaften war der Branchenverband
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.

Diese Sätze gelten für Tablets und Smartphones
Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Berechnung von Urheberrechtsabgaben eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich genutzten Geräten gibt. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof
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. Diese Vorgabe gilt bereits für die Abgaben auf PCs. Auf beruflich genutzte Geräte wird eine weit günstigere Abgabe erhoben als auf private Geräte.

Für Handys sind rückwirkend ab dem Jahr 2008 Abgaben zu entrichten, und diese beginnen mit 1,33 Euro pro Gerät. Bis zum Jahr 2014 steigt der Satz auf 5 Euro pro privatem Gerät und 2,50 Euro pro beruflich genutztem Handy. Von 2014 bis Ende 2018 bleiben die Beiträge dann stabil.

Bei Tablets startet die Erhebung der Abgabe rückwirkend zum Jahresbeginn 2012. Hier beginnt der Satz bei 4,90 Euro und steigt bis 2015 auf 7 Euro pro privatem Tablet. Für Business-Tablets werden 2012 1,96 Euro fällig und schrittweise bis 2015 dann 2,80 Euro pro Gerät. Auch bei den Tablets gilt eine Abgaben-Stabilität von 2015 bis Ende 2018.

Zu allen hier genannten Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die genannten Tarife inklusive 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass gelten nur für Importeure und Hersteller von Tablets und Mobiltelefonen, die den Gesamtverträgen beigetreten sind.

Ursprünglich wurden 36 Euro pro Smartphone gefordert

Der Bitkom verkündet in seiner Mitteilung, durch die Einigung würden die Verbraucher "vor deutlich höheren Abgaben bewahrt". Im Jahr 2011 hatte die ZPÜ 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GB, 16 Euro für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von weniger als 8 GB und 12 Euro für einfache Handys ohne Touchscreen gefordert (
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). Diese hohen Sätze sind mit der Einigung vom Tisch, zwischenzeitlich hatten sich die Kontrahenten immer wieder
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.

Grundsätzlich fordert der Bitkom einen "Systemwechsel" bei urheberrechtlichen Geräteabgaben. Die Hersteller und Importeure hätten vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher würden die Verträge Klarheit schaffen. Allerdings seien die Verträge erst "nach zähen Verhandlungen zustande gekommen". Der Bitkom schätzt, dass die Verwertungsgesellschaften ab 2015 zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr nur für die beiden Produktkategorien Handys und Tablets kassieren.

Der Bitkom kritisiert allerdings das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren und bezeichnet es als "grundsätzlich untauglich" für die digitale Welt. "Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Harald Heker (GEMA), Robert Staats (VG Wort) und Urban Pappi (VG Bild-Kunst) erklärten hingegen: "Mit den beiden Gesamtverträgen werden auf dem Verhandlungswege jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten beendet. Ohne diese Vereinbarungen müssten die Rechteinhaber auf unabsehbare Zeit weiter auf die ihnen zustehenden Vergütungen für die private Vervielfältigung ihrer Werke warten. Auch wenn wir den Abschluss begrüßen, zeigt die lange Dauer von Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns zur Verbesserung des Systems.

Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier bereits konkrete Vorschläge auf den Weg gebracht hat. Ein wichtiger gesetzgeberischer Baustein ist dabei die vorgesehene Sicherheitsleistung, die die Rechtsinhaber mit anderen Gläubigern gleichstellt und das Ausfallrisiko für geschuldete Vergütungen mindert. Damit würde der Gesetzgeber das seit Jahrzehnten bewährte System der Privatkopie zukunftssicher machen, auf das Rechteinhaber und Nutzer (Verbraucher) auch im digitalen Zeitalter nicht verzichten können."

Quelle: teltarif
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

...du hast es eben nicht verstanden!
Nicht du zahlst die Gebühr, sondern, wie seit Jahrzehnten üblich, der Hersteller von Speicher oder Vervielfätigungsmedien.
Und dieser legt diese Gebühr auf den Verkaufspreis um, wenn es durchsetzbar ist, und du zahlst es beim Erwerb von Festplatten, USB-Sticks, Druckern, Receivern mit Festplatten etc.
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

@mattmasch

mach ich ja selten aber muss mich hier mal einmischen.
Das was der Staat hier so alles anrichtet, ist großer Mist. Gibt da genügend belastbare Beispiele und Beweise.
Das die GEZ gegen das Bonner Grundgesetz verstößt ist auch klar. Und nun zieht halt die GEMA nach.
Ich vermute mal das du dann wohl zu den sogenannten Lobiisten gehörst die am liebsten ihre interessen vertreten sehen.
Aber der Kollege hat Recht. schau dir mal Artikel 146 vom GG an. sowohl den alten wie den geänderten. Das was da steht interessiert auch keinen.
Das der Artikel 23 vom Amerkanischen Aussenminister J.W.Backer in Paris im August gestrichen wurde ist dann auch auf den Mist der andersdenkenden gewachsen? Geschichte ist nun mal die Vergangeheit. wir können die leider nicht mehr ändern.

aber nun zum eigentlichen Thema.
wie lange das dann geht, sollten wir abwarten, zumal es hier ja den normalen Verbraucher nicht unbedingt betrifft.
Die GEMA für Vermieter ist ja vom BGH auch gekippt worden.
Hier mal das Beispiel:
am 17.09.15 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14) das Wohneigentümer für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen müssen. Den Richtern lag eine Klage der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema gegen eine Münchner Eigentümergemeinschaft mit 343 Wohneinheiten vor.

Also bleibt uns hier nur das Abwarten.:)
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

..."""Das die GEZ gegen das Bonner Grundgesetz verstößt ist auch klar. Und nun zieht halt die GEMA nach."""

Wo hast du das entsprechende Urteil was das bestätigt?
Der BGH sagt dazu was ganz anderes!

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Übrigens ist die Ostzone dem Gebiet des GG beigetreten!
Damit ist jedem Spinner der Boden entzogen der meint dass das GG keine Gültigkeit mehr hat und D eine neue Verfassung benötigt.

Diese Spinnereien haben aber alles nichts mit der GEMA zu tun und was da rechtens und nicht rechtens ist.
Das müssen die Gerichte entscheiden wie das in einer Demokratie so üblich ist.

- - -
 
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AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

wie jetzt Ostzone??? dann ist alles klar.

sorry habe gelernt links sind nicht erlaubt.

stelle aber den link mal rein.

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das was du da verlinkt hast, ist keine Bestätigung dafür des es rechtens ist. hier ging es um eine Vollstreckung.
nur den obergerichtsvollzieher hat es seine Job gekostet, so oder so.

hier mal ein kurzer auszug.

  1. Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
    garantiert nicht etwa bloß den ungehinderten Empfang von Rundfunk, sondern die in jeder Form ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen jeder Art.
  2. Jede Form der Ausübung von Zwang stellt unabhängig von der Art und den Folgen des Zwangs eine dementsprechend unzulässige Hinderung dar.
  3. Einen nach Maßgabe des
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    zulässigen Vorbehalt zur Einschränkung beinhaltet das Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen nicht, da es ausdrücklich jede Art von staatlicher Hinderung verbietet.
 
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AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

...vielleicht hilft dir das!

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In einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, beschloss die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BGBl I S. 1473) am 31. März 2000 einstimmig, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben seien. Wie das BVerfG bereits im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hatte, begründe Art. 146 GG kein beschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könne allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergebe sich dafür ein Anhaltspunkt, so das Bundesverfassungsgericht. Art. 146 GG habe danach nur einen rein deklaratorischen Charakter.

Aber ich glaube Ignoranten interessieren keine Fakten.

Ich zahle diesen Beitrag gerne weil bei den ÖR jeder seine Interessen wiederfindet und gut informiert wird!

Und, was du da schreibst, ist das nicht gewährleistet?
Gerade durch den Rundfunkbeitrag?
Niemand wird gehindert, weder Sozialhilfeempfänger, H4, die sind befreit noch Millionäre!


Aber wie schon gesagt, dieser ganze "GEZ" Käse, der längst gegessen ist hat nichts mit der GEMA zu tun, einer rein privatrechtlichen Agentur (da "GEZ" einem Staatsvertrag entspringt).

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"""wie jetzt Ostzone??? dann ist alles klar."""
Da ist mir auch alles klar.....Die Ostzone oder SBZ war noch nie ein Staat und wenn, dann ein Unrechts u. Verbrecherstaat!


Sooooo!
Ich hoffe da nun mal Schluss mit diesem ganzen Zeug ist was hier nicht hingehört!
Hier geht es lediglich darum ob in Zukunft die Gema eine Abgabe auf Handys und Tablets erhebt und nicht das Reichsdeppen hier ihre hirnverbrannte Propaganda verbreiten.
 
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AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

sag ich doch ein importierter.
Sorry aber auch du gehörst dann zu den von dir genannten ignoranten. Also basta und fertig hatten wir genug. Ich bin in dem sogenanten Unrechtsstaat groß geworden. Auch wenn sie in der DDR nur proforma war, wurde diese Verfassung durch Volksabstimmung bestätigt. Jedes Demokratische Land hat eine vom Volk abgestimmte Verfassung, warum dürfen das die Bundesbürger nicht?
Also ist jeder hier ein Reichsdepp der Auf Recht und Gesetz hinweist und die Einhaltung des höchsten Gesetz (das Grundgesetz) in Deutschland einfordert. Na dann gute Nacht.

Aber du hast Recht, das ganze hier auszudiskutieren bringt recht wenig. Ich bin nun mal kein Beamter und muss nicht so reden. Also lassen wir es.
Werde hierzu auch nicht mehr antworten.
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

..."""Auch wenn sie in der DDR nur proforma war, wurde diese Verfassung durch Volksabstimmung bestätigt"""

Ja....ich weiß, mit 96,37 % !!!

Wenn jemand so was überhaupt als Volksabstimmung wertet ist es auch nicht verwunderlich das der die Aussagen des BVG, unseres höchsten Gerichtes, zu diesem Thema ignoriert!
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Hallo Admins,
verschiebt die Konversation lieber in den offtopic Bereich. passt schon lange nicht mehr hier her.
Danke
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Oder am besten zu machen, das Thema lockt doch nur die ganzen möchtergern Revoluzer an.
Hartz4 kassieren und auf den Staat schimpfen.
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Was mich am Meisten wundert, warum gibt es die Störerhaftung dann noch. Einerseits sind Gebühren für mögliche Kopien enthalten, andererseits ist das runterladen von Musik dem Abmahnwahn ausgeliefert. Eins geht nur.
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

...weil es um Kopien von selbst erworbenen Werken geht (die rechtmäßig sind, dafür zahlen die Hersteller an die GEMA), und nicht um Kopien von Werken die andere Leute gekauft haben und ins www stellen!
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

Das heißt wenn ich eine CD kaufe und sie 20x brenne oder auf verschiedene Handy´s spiele ist legal?
 
AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

...nein!
Weil 20 zu viel sind.
Kein Mensch hat für sich privat 20 Handys.
Bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch sind erlaubt.

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AW: GEMA-Abgabe auf Handys und Tablets kommt

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Die Störerhaftung ist ja gerade in der Mache. mal sehen was da dann raus kommt. Hier können wir wohl alle nur abwarten. Gibt oder gab es eine Klage vor dem EuGH, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Privatkopien, also die sogenannte Sicherheitskopie war ja erlaubt. ( aus Zeiten von VHS etc).
Wie isch schon am Anfang geschrieben hatte gab es eine Ähnliche Abgabe schon einmal. wurde immer als UHG bezeichnet, also Urheberabgabe. Ich kann mich da noch gut daran erinnern, da viele die be ihren Angeboten nicht mit ausgpreist hatten. Hatte das mal bei einem FAX gehabt da kamen dann noch 7 oder 9 DM extra drauf. Das ist aber jetzt wohl weggefallen. Jedenfalls habe ich solche Sachen nicht mehr auf den Rechnungen der Großhändler gefunden.
Aber wie schon oben (mattmach) richtig geschrieben, bezieht sich das nur auf den gewerbliche Bereich.
Als Folge wird es dann aber nicht ausbleiben, das es an den Endverbraucher weitergegeben wird. Bestes Beispiel hier die Maut. :)
Am Ende kommt es dann doch wieder be der Allgemeinheit an.
 
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