Durch Abgaben auf Speicherkarten und USB-Sticks müssen die Anbieter in Deutschland 40 Millionen Euro zahlen. Gema und VG Wort hatten erheblich mehr gefordert. Umgelegt wird es auf die Käufer.
Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Das gab der IT-Branchenverband am 26. Juni 2019 bekannt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 30 Cent. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz bis einschließlich 8 GByte 14 Cent.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. "Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Abgabe wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Legales Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten
Bitkom-Sprecher Christoph Krösmann sagte Golem.de auf Anfrage: "Für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2018 werden mit den Konditionen des neuen Gesamtvertrags Abgaben in Höhe von circa 40 Millionen Euro fällig."
Mit den urheberrechtlichen Abgaben wird das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge erhoben.
Es dürfen nur einzelne Kopien zu ausschließlich privaten Zwecken angefertigt werden. Für diese Privatkopie braucht der Urheber nicht vorher um Zustimmung gefragt zu werden. Unter privatem Gebrauch wird "Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person" verstanden.
Quelle; golem
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Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Das gab der IT-Branchenverband am 26. Juni 2019 bekannt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 30 Cent. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz bis einschließlich 8 GByte 14 Cent.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. "Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Abgabe wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen.
Legales Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten
Bitkom-Sprecher Christoph Krösmann sagte Golem.de auf Anfrage: "Für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2018 werden mit den Konditionen des neuen Gesamtvertrags Abgaben in Höhe von circa 40 Millionen Euro fällig."
Mit den urheberrechtlichen Abgaben wird das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge erhoben.
Es dürfen nur einzelne Kopien zu ausschließlich privaten Zwecken angefertigt werden. Für diese Privatkopie braucht der Urheber nicht vorher um Zustimmung gefragt zu werden. Unter privatem Gebrauch wird "Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person" verstanden.
Quelle; golem