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Off Topic Bis zu 12 Euro Urheberabgaben bei elektronischen Geräten

Im Streit um Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik haben sich Bitkom, Industrie und Verwertungsgesellschaften geeinigt. Für TVs und DVD-Rekorder sollen je 12 Euro anfallen. Das pauschale System allerdings sei nicht mehr zeitgemäß.

Der Digitalverband Bitkom hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt.

So hoch sind die Urheberrechtsabgaben

Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät. Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze.

Zu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten.

Verwertungsgesellschaften wollten mehr Geld

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. "Von der Einigung profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Was ist das überhaupt für eine Abgabe?

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die GVL zuständig.

Bitkom: System der Pauschalabgaben ist überholt

Zwar begrüßt Bitkom die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. "In dieser Form sind die urheberrechtlichen Abgaben alles andere als zeitgemäß. Immer mehr Produkte mit immer kürzeren Innovationszyklen sind betroffen. Gleichzeitig ist das Nutzerverhalten dramatisch anders als vor 50 Jahren", so Rohleder.

Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Dies verursache hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten. "Am Ende tragen die Verbraucher die Kosten. Für sie ist das gesamte System vollständig unbekannt oder zumindest intransparent. Heutzutage streamen Nutzer Musik und Filme. Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei, kaum jemand fertigt noch Privatkopien an."

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: "Wir begrüßen es, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das Vergütungssystem ganz neu aufzustellen." Denkbar sei etwa ein Fonds-Modell wie es in einigen skandinavischen Ländern zum Einsatz kommt.

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Quelle; onlinekosten
 
Also man zahlt für diese Geräte indirekt Abgaben, aber wenn man wegen illegalem Filesharing vor Gericht gezerrt wird, muss man zahlen?

Kann ma diese Abgaben hier nicht für solch einen Fall vor Gericht nutzen?
 
Das wird dir nichts nützen, da es rein um Privatkopien geht. Allerdings ist befremdlich das man dafür zahlt und trotzdem von immer mehr Anbietern technisch das Anfertigen dieser Privatkopie verhindert wird. Das es Mittel und Wege gibt sie doch zu bekommen weiß ich auch, das ist aber hier nicht das Thema.
 
Geht ja nur um die Möglichkeit, dass man Privatkopien erstellen kann.

Nennt man, glaube ich Pauschalverdächtigung - alle sind schuld. :innocent:
 
Müssten die Abgaben nicht sinken, wenn immer mehr Beschränkungen für Privatkopien etabliert werden?
 
@forenuser
Es müsste eindeutig geklärt werden was Sache ist. Gibt es weiter das Recht auf eine Privatkopie hat das (ohne Umwege) jeder Anbieter zu gewährleisten. Gibt es das Recht (aus welchem Grund auch immer) nicht mehr fehlt die Grundlage für diese Gebühr, also weg damit und andere Lösungen suchen.
 
So sehe ich das auch, es kann nicht sein für eine Privatkopie eine Abgabe zu leisten, aber dann noch per EuGH eine Abmahnung zu kassieren.
 
...und was ist wenn du aus einem Buch ließt und das aufnimmst?
Dann wiederum wäre die Abgabe berechtigt...oder nicht?
Denn du verwendest ein urheberrechtlich geschütztes Werk was du dann aufzeichnest.
 
...kar hast du es vervielfältigt, da es ja jetzt auch auf deiner Festplatte von dir gesprochen liegt, und nicht nur schwarz auf weiß im Buch.:laughing:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde dir mal Art.19 Abs.1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG zur Literatur empfehlen, da kann man sehen, wie vernünftig das die Schweiz regelt.

Sinnlose Kommentare erübrigen sich dann.
 
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