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PC & Internet Filesharing: Wer seine Familie verschont, verliert vor Gericht

Filesharing und seine Konsequenzen: Das Amtsgericht Magdeburg entschied am 27.04.2018 unter dem Az. 140 C 995/17 (140) über eine Klage der Medienkanzlei Waldorf Frommer gegen eine Anschlussinhaberin. Der Frau wird vorgeworfen, einen Kinofilm mittels einer P2P-Tauschbörse illegal über ihren Internet-Anschluss verbreitet zu haben. Sie trug vor Gericht vor, sie habe die Tat nicht begangen. Auch seien keine Familienmitglieder daran beteiligt gewesen. Das war für das Gericht als Erklärung nicht ausreichend. Sie hätte schon ein Familienmitglied anschwärzen müssen, um als Täterin außen vor zu sein.

Im Auftrag eines Filmstudios hat die Kanzlei Waldorf Frommer vor einigen Monaten eine Frau aus dem Raum Magdeburg abgemahnt. Vor Gericht trug sie vor, sie habe an keinen Transfers in Internet-Tauschbörsen teilgenommen. Zur Tatzeit waren allerdings noch der Ehemann und die Tochter im Haushalt anwesend, die ebenfalls als Täter infrage kamen. Die Frau sagte aus, die Familie hätte gemeinsam einen Fernsehabend verbracht, weswegen zum fraglichen Zeitpunkt niemand einen PC bedient hätte.

Wie Rechtsanwältin Anamaria Scheuneman berichtet, hat die Anschlussinhaberin damit nach Ansicht des Gerichts nicht der sekundären Darlegungslast genügt. Die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von Dritten auf den Internetanschluss reiche dafür nicht aus. Auch der gemeinsame Fernsehabend war als Argument nicht überzeugend. Sofern die Frau niemanden konkret benennt, der statt ihr das Filesharing durchgeführt hat, wird sie vor diesem Hintergrund automatisch als Täterin vermutet.

Alleine die Feststellung ihrer IP-Adresse war für das Gericht schon als Beweis für ihre Schuld ausreichend. Dazu kam: Die Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie ihren WLAN-Anschluss ausreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hatte, ein Tathergang durch einen Unbekannten fiel somit weg. Da man beim Filesharing selbst nicht zwingend anwesend sein muss, bedurfte es keiner Beweisaufnahme, dass die Frau den Film tatsächlich herunter- bzw. Dritten hochgeladen hat.

Spielt die Unschuldsvermutung bei Filesharing-Verfahren überhaupt noch eine Rolle?
Da die Frau niemanden von ihrer Familie anschwärzen wollte oder konnte, hat sie das Verfahren verloren. Sie wurde gemäß dem Antrag des Klägers zur Zahlung der Kostennote der Abmahnung, des angesetzten Schadenersatzes und der übernähme der Gerichtskosten verurteilt.

Fazit: Die Unschuldsvermutung scheint bei Filesharing-Klagen keine Rolle zu spielen. Wer sich vor Gericht entlasten will, muss einen seiner Familienmitglieder der Tat überführen oder jemanden finden, der die Tat stattdessen begangen hat. Außerdem ist es in einem solchen Fall schwer bis unmöglich, seine eigene Unschuld zu beweisen. Mehr als den Router abzusichern und auszusagen, was man selbst und die anderen Familienmitglieder zur Tatzeit gemacht haben, kann man eigentlich nicht tun. Was einem als Anschlussinhaber das Genick bricht ist die Tatsache, dass den Gerichten offenbar schon die Feststellung der eigenen IP-Adresse als „Beweis“ der Tat ausreicht.

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Quelle; tarnkappe
 

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ist doch schön wenn der supporter der fritzbox sich seine filme herrunterläd
 
Selbst Schuld, gibt doch genügend Möglichkeiten von der Störerhaftung freigestellt zu sein. So hat sie auch die Verfahrenskosten zu tragen.
 
Und die wären? Es soll nämlich auch Betreiber von Routern geben, welche kein Informatik-Studium oder Vergleichbares vorweisen können.
Ich bezweifle auch nicht, dass in 99,9% der Fälle das Filesharing durch den Anschlußinhaber oder andere Zugangsberechtigte stattgefunden hat. Aber was ist mit dem kleinen Rest?
Es ist noch gar nicht so lange her, dass die angebliche Unknackbarkeit von EC-Karten auch von den Gerichten als Märchen akzeptiert werden musste.
Bis dato wurde grundsätzlich dem Geschädigten ohne jeglichen durch die Bank erbrachten Beweis leichtfertiger Umgang mit seiner PIN unterstellt. Nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
 
Weil öffentliche Hotspots nicht mehr so einfach belangt werden können, wird also der eigene Router gegen Angriffe durch Unbefugte sicherer? Oder sollen die lieben Familienangehörigen ihre strafbaren Handlungen nur noch über einen öffentlichen Hotspot vornehmen? Beides kann ja wohl nicht dein Ernst sein...
 
Hi,
ist das jetzt wirklich dein Ernst?

Also mindestens 5 Leute wissen was ich evtl meinen könnte. ;)

Aber egal, ich bin jetzt raus hier aus dem Thema.
 
Nein, ich weiß wirklich nicht was da ernsthaft gemeint sein könnte. Oder soll man etwa den eigenen WLan öffentlich machen?
Das wär natürlich die Lösung und gleich noch nen neuen Megabit-Anschluß beantragen, damit noch genügend Datenrate für den Eigentümer übrigbleibt. Das Auto auch nicht mehr abschließen und den Schlüssel gleich stecken lassen. Dann kann's ja nicht mehr aufgebrochen und gestohlen werden und es handelt sich im Fall der Fälle nur noch um ne harmlose unbefugte Benutzung...
 
Es ist wirklich ein Phänomen, dass alle News-Threads nach ein paar Beiträgen immer unsachlicher werden.
Evtl. kann ein Admin das mal so einstellen, das sich die Threads automatsich nach ein paar Beiträgen selbst schließen.

Denn spätestens nach dem 10 Beiträgen läuft alles am eigentlichen Thema vorbei.
 
wahrscheinlich ist es das beste, einen öffentlichen hotspot anzubieten, um der störerhaftung zu entgehen. aber kann das ein privatmensch überhaupt? und wie sieht es denn mit vom provider eingerichteten hotspots aus, um anderen WLAN zu ermöglichen? unitymedia hatte das ja zb ohne information an seine kunden getan. WLAN-Hotspots: Unitymedia streitet mit Verbraucherzentrale - und macht die telekom nicht auch für so eine art werbung?
 
wahrscheinlich ist es das beste, einen öffentlichen hotspot anzubieten, um der störerhaftung zu entgehen. aber kann das ein privatmensch überhaupt?

Ja klar. Gibt genug Gründe die dafür sprechen. Wer hat schon genug Traffic auf dem Handyvertrag. Wer sein Netzwerk für andere öffnet, wird Access Provider nach TMG 8

und wie sieht es denn mit vom provider eingerichteten hotspots aus, um anderen WLAN zu ermöglichen?

Die Tunneln die Daten über eine andere IP, praktisch ist es ein separater Anschluss.
 
Die Abschaffung der Störerhaftung beinhaltet aber lediglich Urheberrechtsverletzungen oder auch andere Gesetzesverstöße?

Oder doch ein Freifahrtsschein für alles, was mit dem Anschluss (mit offenem WLAN) getrieben wird?
 
wahrscheinlich ist es das beste, einen öffentlichen hotspot anzubieten, um der störerhaftung zu entgehen. aber kann das ein privatmensch überhaupt? und wie sieht es denn mit vom provider eingerichteten hotspots aus, um anderen WLAN zu ermöglichen? unitymed#ia hatte das ja zb ohne information an seine kunden getan. WLAN-Hotspots: Unitymedia streitet mit Verbraucherzentrale - und macht die telekom nicht auch für so eine art werbung?
Also bei Telekoms isses so, dass man sich mit ID einloggen/anmelden muss!
bei den 'TK-HotSpots' und 'Telekom_FON', denn die ISPs wollen ja, dass nur ihre Kunden Zugang haben! Somit sind die Nutzer für die von den ISPs verlangte Speicherzeit identifizierbar. Originäre freie HotSpots sind ohne identifizierende Anmeldung nutzbar!(wer aber nicht "sicher surft", kann schon identifiziert werden, ist aber für die Abmahnindustrie noch zu aufwendig,rechnet sich nicht) Wer sein WLAN frei gibt, sollte es besser nicht selbst nutzen, besonders aus eigenen Sicherheitsgründen.
Und an uneingeschränkten Zugang für Alle ist kein ISP interessiert, da dieser ja Profit machen will. Die einzige Einschränkung bei den HOT-Spots wäre/ist eine Bandbreitenreduzierung, so dass z.B. streaming nicht möglich ist, um im Geschäft zu bleiben. Eigentlich sollte auch jeder router ein freier HotSpot sein, und ....
BTW: so tolle Filme & "Musik" sind's ja eh nicht mehr heutzutage. Daher ist P2P Filesharing dafür nicht das Risiko wert. Kaufen, weitergeben ansehen, wer's behalten will - Sicherheitskopie machen ;-)
 
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