Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Filesharing von Pornofilm: Entschädigung laut Gericht nur 2,04 Euro wert

Vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist der Urheber eines Pornofilms mit dem Versuch gescheitert, einen Anschlussinhaber für den Download seines Werkes haftbar zu machen. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, da zum Tatzeitpunkt mehrere Personen Zugriff auf das WLAN-Netz hatten. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte die Entschädigung ohnehin nur 2,04 Euro betragen, so das Gericht.

In Stuttgart-Bad Cannstatt ist ein Filesharing-Prozess zugunsten des angeklagten Anschlussinhabers ausgefallen. Der Urheber eines Pornofilms hatten den Verantwortlichen eines WLAN-Netzwerkes angeklagt, da der Titel über den fraglichen Internetzugang in einer Tauschbörse geteilt wurde.

Im Rahmen des Verfahrens gelang es allerdings nicht, einen Täter festzustellen. Denn der Angeklagte erklärte, dass zum Zeitpunkt des Downloads sein Bruder, Cousin und weitere Freunde Zugriff auf das WLAN-Netzwerk hatten. Weiterhin kenne er das "Filmwerk" um das es geht nicht und sei mit der Benutzung von Tauschbörsen nicht vertraut. Alle Personen mit Internetzugriff waren erwachsen und mussten entsprechend nicht darüber aufgeklärt werden, dass der nicht gestattete Download von urheberrechtlich geschützten Dateien rechtswidrig ist. Außerdem war das WLAN-Netzwerk mit einem Passwort gesichert. Aus diesen Gründen komme eine Störerhaftung nicht infrage, urteilte das Gericht.

Besonders interessant stellt sich die weiterführende Urteilsbegründung des Gerichtes dar. Selbst wenn der Anschlussinhaber hätte in Haftung treten müssen, hätte sich der strittige Schadensersatz nur auf 2,04 Euro belaufen, geht man von einem Ladenpreis in Höhe von 14,99 Euro aus, erklärte die Justiz. Das Gericht ist offenbar davon ausgegangen, dass die Uploadgeschwindigkeit zumeist ein Achtel der Downloadgeschwindigkeit beträgt. Beim einmaligen Herunterladen einer Datei ist beim gleichzeitigen Upload in der Tauschbörse folglich nur ein Achtel der Daten mit andere Personen geteilt worden.

Quelle; gulli
 
Zurück
Oben