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PC & Internet EuGH erlaubt IP-Adresssammlung beim Filesharing

Urheber dürfen beim Filesharing IP-Adressen sammeln und Anschlussinhaber beim Provider erfragen. Aber nur mit Gesetzesgrundlage.

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Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass IP-Adresse, Name und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig,
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. Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers muss demnach aber "gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich" sein. Mit dem Urteil wolle der Gerichtshof einen hohen Schutz für geistiges Eigentum gewährleisten, erklärte das Gericht weiter.

Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke wie das bekannte Bittorrent. Dabei werden zwar von Teilnehmern oft jeweils nur einzelne Teile einer Gesamtdatei weiterverbreitet. Die Segmente können aber problemlos von anderen Mitgliedern des Netzwerkes wieder zusammengesetzt werden, so dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien letztlich wieder komplett zusammengestellt werden können.

Peer-to-Peer-Netzwerke: Auch Dateifragmente fallen unter das Urteil​

In dem Urteil betont der EuGH, dass auch dieses Zugänglich machen von Teilen einer Datei über diesen Weg eine "öffentliche Wiedergabe" nach EU-Recht sei. Zum anderen sei es eine "Zugänglichmachung", wenn ein Nutzer "in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens" anderen Zugang zu geschützten Werken verschafft.

Das EU-Recht verbietet es nicht, IP-Adressen von Peer-to-Peer-Netzwerknutzern, deren Internetanschlüsse für illegale Aktivitäten genutzt worden sein sollen, systematisch zu speichern und dann weiter für die Rechtedurchsetzung zu verwenden. "Der Gerichtshof stellt klar, dass das Unionsrecht keine Verpflichtung für eine Gesellschaft wie Telenet begründet, personenbezogene Daten an Privatpersonen zu übermitteln, damit diese vor den Zivilgerichten Urheberrechtsverstöße verfolgen können. Das Unionsrecht erlaubt es den Mitgliedstaaten jedoch, eine solche Verpflichtung vorzusehen." Telenet war in dem vorliegenden Fall der auskunftspflichtige Provider.

Quelle: golem.de
 
Macht das überhaupt noch jemand? Seit E-Donkey und co vor 10 oder mehr Jahren dürfet doch bekannt sein, dass sich das Filesharing als unsicher erwiesen hat.
 
Ich frage mich immer was das soll, EU Recht? Die EU ist ein Wirtschaftsverbund kein Staat. Nur Staaten können Gesetze machen. Unfassbar das alles....
 
Hallo @knoppel

Was das EU-Parlament beschließt, muß dann noch in den jeweiligen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Aber es gibt dazu Übergangsfristen, bis wann das auf nationaler Ebene umgesetzt wird.

Viele Grüße.
 
Verstehe sowieso nicht das dafür die Daten des Anschlussinhabers heraus gegeben werden dürfen.
Vorratsdaten dürfen ja nur gespeichert werden um den Anschlussinhaber bei schweren Verbrechen zu verfolgen.
Mit richterlicher genehmigung.
Und das runterladen eines Albums fällt da ja wohl nicht darunter.
Ich frag mich ob man da nicht den Provider verklagen könnte,wenn er diese daten ohne höchst richterlichen Beschluss rausgibt.
 
Es wurde eine Tür aufgestoßen und keiner hat sich in den Weg gestellt. Die hören nicht auf bis sie alles unter Kontrolle haben.
Ehrlich, ich dachte noch vor 2 bis 3 Jahren das sich mehr gegen die Willkür der EU und staatliche Datenhascherei zu wehr setzen.
Petitionen usw werden fast garnicht mehr genutzt. Ich habe damit auch aufgehört.
Immer mehr sind damit zufrieden das sie ihre Streaming-Dienste haben. Pääh
 
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Unfassbar ist hier gar nichts. Ich empfehle folgende Lektüre:
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Und dass man urheberrechtlich geschütztes Material online nicht einfach teilen darf, sollte einem sowohl das eigene Rechtsbewusstsein als auch der gesunde Menschenverstand sagen.

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Und da ist sie wieder die Verschwörung der gesamten Systems gegen uns. Sie wollen alles unter Kontrolle haben, das beweist ja schon der Zwang zu Autokennzeichen. ;-)

Was spricht Ihrer Ansicht nach gegen Streaming-Dienste? Ach ja, da bezahlt ja, was man konsumiert, ist ja echt uncool ... ;-)
 
VPN einschalten. Ruhe ist. Da können sie doch den Provider in Tacka Tucka Land um die Herausgabe von irgendwelchen Daten, die nicht bekannt sind, fragen...
 
Naja ob immer im Detail alles abgebildet wird was man alles heraus gibt oder wie die Unterstützung aussieht ist mehr als Fraglich ...
Wenn die schreiben würden volle Unterstützung nur auf Anfrage -> wer braucht dann noch einen VPN ?

Wenn sehe welche Daten gespeichert werden oder auch müssen ...
Zahlungsinformationen - Die Bank weis dann mehr über Dich ... :D
Ablaufdatum Passwort ... :D - die können auch einen Admin Account einrichten der alles einsehen kann incl. den aktuellen Verbindungsdaten.
 
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Ich denke, die geben noch viel mehr heraus als nur die IP Adressen ...


"NordVPN räumt Strafverfolgungsbehörden Datenweitergabe ein​

In einer neuen Datenschutzerklärung räumt NordVPN ein, man gebe die Kundendaten ab dem 1. Juli 2020 auch an Strafverfolgungsbehörden weiter."

"In einer
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räumt der VPN-Anbieter NordVPN ein, man gebe die verarbeiteten Kundendaten ab dem 1. Juli an die Behörden weiter, sofern ihnen in Anbetracht der verfügbaren Daten die Identifikation eines Straftäters möglich sei."

Anmerkung: Wenn es keine verfügbaren Daten gäbe, hätte man wohl die Datenschutzerklärung nicht ändern müssen ;-)
 
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