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EU-Kommission will Expertengruppe gegen Piraterie einsetzen

Infosat.de meldet:

EU-Kommission will Expertengruppe gegen Piraterie einsetzen
06.10.2008

Ein Schutz vor Piraterie im Hinblick auf kostenpflichtige audiovisuelle Dienste ist notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Montag vorgelegter Bericht der EU-Kommission. Maßnahmen zum Schutz vor der Umgehung von so genannten Zugangskontrollsystemen ("Piraterie") für den Ausbau der Bezahlfernsehdienste sind daher weiterhin unverzichtbar. Dieser Schutz ist gleichzeitig auch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung neuer Vertriebswege für digitale Inhalte wie Videoabruf, Online-Angebote oder Mobilfernsehen. Für neue Impulse im Bereich der Zugangskontrolle soll eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe sorgen, die den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtern soll.

Der Bericht unterstreicht außerdem das internationale Ausmaß der Piraterie, die leider nicht an den europäischen Grenzen halt macht. Im Interesse einer Erweiterung dieses Schutzes schlägt die EU-Kommission die Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten vor. Gleichzeitig bedauert die EU-Kommission das geringe Angebot an grenzüberschreitenden zugangskontrollierten Diensten und möchte sich vor allem angesichts der europaweiten Mobilität zahlreicher EU-Bürger einen umfassenden Überblick über das Potenzial grenzüberschreitender Märkte verschaffen.

Die Entwicklung des Bezahlfernsehens erfolgte unter dem EU-weiten Schutz der Zugangskontrolldienste-Richtlinie. Zehn Jahre nach dem Erlass der Richtlinie legt die EU- Kommission nun eine Bestandsaufnahme der Entwicklung in einem stark veränderten wirtschaftlichen und technologischen Umfeld vor. Der Bericht zeigt auf, dass die Bekämpfung der Piraterie von Zugangskontrollsystemen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt wurde. In einigen Ländern kritisiert die Branche, dass die Sanktionen nicht weit genug gehen und es in den nationalen Verwaltungen an technischer Sachkenntnis mangele. Überdies wünschen die Anbieter die Einführung von Strafen für den privaten Besitz manipulierter Zugangssysteme wie gehackter Decoder. Ferner wird festgestellt, dass sich zahlreiche neue Arten von Diensten entwickeln, die ebenfalls unter den Schutz der Richtlinie fallen: Videoabruf, Mobilfernsehen, Internet-Übertragung (Streaming), bei denen Kontrollsysteme eingesetzt werden. Was eine etwaige Ausdehnung des Schutzes der Zugangskontrolldienste betrifft, sind laut Bericht zusätzliche Informationen erforderlich, sei es in Bezug auf den Schutz des Urheberrechts, exklusive Weiterübertragungsrechte für Sportereignisse oder den Einsatz von Zugangskontrollsystemen, deren Zweck nicht die Sicherstellung der Bezahlung eines angebotenen Dienstes ist.
 
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