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TV SPORT EU-Gericht erlaubt Schutzlisten für WM-Spiele im Fernsehen

EU-Gericht erlaubt Schutzlisten für WM-Spiele im Fernsehen

Im Rechtsstreit um Fernsehübertragungen von Weltmeisterschafts- und Europameisterschaftsspielen haben die Fußball-Verbände FIFA und UEFA eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie das EU-Gericht in der Ersten Instanz am Donnerstag in Luxemburg mitteilte, könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit von nationalen Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten gegen Großbritannien und Belgien geklagt, die alle WM-Spiele als "Ereignis von erheblicher Bedeutung" für ihre Bevölkerungen eingestuft hatten. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich (T-385/07, T-55/08, T-68/08).


Quelle: sat+kabel
 
AW: EU-Gericht erlaubt Schutzlisten für WM-Spiele im Fernsehen

die WM-Spiele solten und müßen für alle zugälich sein und bleiben die wollen immer mehr geld raffen
 
AW: EU-Gericht erlaubt Schutzlisten für WM-Spiele im Fernsehen

Fußball-WM und -EM auch zukünftig im Free-TV – EU-Entscheid


Welt- und Europameisterschaften im Fußball werden auch zukünftig nicht im Bezahlfernsehen (Pay-TV) verschwinden. Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA einen Riegel vorgeschoben und den beiden internationalen Verbänden in ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen einen Dämpfer erteilt. Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay-TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien.

Nationale TV-Schutzlisten bestätigt
Damit bestätigte die Erste Instanz des EU-Gerichts die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Die Richter argumentierten, bei den vergangenen WM- und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, „darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessieren“. Es sei daher auch möglich, neben den „Top-Spielen“ wie etwa dem WM-Finale auch die anderen „Normalspiele“ eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.

In Deutschland teilweise 30 Millionen Zuschauer
In Deutschland hatten sich bei der WM im Vorjahr in Südafrika die Free-TV-Sender ARD, ZDF und RTL die Übertragungen der meisten Spiele aufgeteilt. Dabei wurden teilweise Zuschauerzahlen von mehr als 30 Millionen Fans erzielt. Der Pay-TV-Anbieter Sky zeigte als einziger Sender alle WM-Spiele live.

Regelung im Rundfunkstaatsvertrag
Die Schutzliste regelt im Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Neben den Olympischen Spielen (Sommer, Winter) müssen bei Fußball-EM und -WM alle Spiele mit deutscher Beteiligung, das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Finale für alle frei zu sehen sein. Auf der Liste stehen auch die Länderspiele des DFB-Teams und das DFB-Pokalfinale.
Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten sich beim EU-Gericht gegen Großbritannien und Belgien gewandt, die alle WM-Endrundenspiele als „Ereignis von erheblicher Bedeutung“ für ihre Bevölkerung eingestuft hatten. Im Falle Großbritanniens stehen alle EM-Endrundenspiele auf der Schutzliste.

Gute Nachricht für Sportfans
Das Urteil bedeute, dass dies auch für Listen aus anderen Staaten gelte wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Irland oder Italien, sagte der Sprecher der verantwortlichen EU-Kommissarin Neelie Kroes. „Das ist eine gute Nachricht für Leute, die wichtige Sportveranstaltungen sehen wollen, ohne dafür zu bezahlen.“
Die EU-Behörde räumte ein, dass der FIFA und der UEFA erhebliche Einnahmeausfälle drohen, da der Verkauf der Übertragungsrechte eine wichtige Geldquelle sei. Sowohl die Kommission als auch die Verbände können innerhalb von zwei Monaten beim höchsten Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen.


Quelle: INFOSAT
 
Urteil: Fußball-WM auch weiter im Free-TV - Schlappe für FIFA

Die Luxemburger EU-Richter stärken Fußballfans den Rücken. Sie erklären Schutzlisten von EU-Staaten für WM- und EM-Spiele im Free TV für rechtens. Die EU-Kommission freut sich, FIFA und UEFA drohen Einnahmeausfälle.
Welt- und Europameisterschaften im Fußball werden auch zukünftig nicht im Bezahlfernsehen (Pay TV) verschwinden. Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA einen Riegel vorgeschoben und den beiden internationalen Verbänden in ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen einen Dämpfer erteilt. Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigte die Erste Instanz des EU-Gerichts die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Die Richter argumentierten, bei den vergangenen WM- und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, "darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessieren". Es sei daher auch möglich, neben den "Top-Spielen" wie etwa dem WM-Finale auch die anderen "Normalspiele" eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.
In Deutschland hatten sich bei der WM im Vorjahr in Südafrika die Free TV-Sender
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, ZDF und RTL die Übertragungen der meisten Spiele aufgeteilt. Dabei wurden teilweise Zuschauerzahlen von mehr als 30 Millionen Fans erzielt. Der Pay TV-Anbieter Sky zeigte als einziger Sender alle WM-Spiele live.

Schutzliste im Rundfunkstaatsvertrag

Die Schutzliste regelt im Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig in einem Free TV-Programm zu sehen sind. Neben den Olympischen Spielen (Sommer, Winter) müssen bei Fußball-EM und WM alle Spiele mit deutscher Beteiligung, das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Finale für alle frei zu sehen sein. Auf der Liste stehen auch die Länderspiele des DFB-Teams und das DFB-Pokalfinale.
Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten sich beim EU-Gericht gegen Großbritannien und Belgien gewandt, die alle WM-Endrundenspiele als "Ereignis von erheblicher Bedeutung" für ihre Bevölkerung eingestuft hatten. Im Falle Großbritanniens stehen alle EM-Endrundenspiele auf der Schutzliste.

"Sportveranstaltungen sehen ohne dafür zu bezahlen"

Das Urteil bedeute, dass dies auch für Listen aus anderen Staaten gelte wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Irland oder Italien, sagte der Sprecher der verantwortlichen EU-Kommissarin Neelie Kroes. "Das ist eine gute Nachricht für Leute, die wichtige Sportveranstaltungen sehen wollen, ohne dafür zu bezahlen."
Die EU-Behörde räumte ein, dass der FIFA und der UEFA erhebliche Einnahmeausfälle drohen, da der Verkauf der Übertragungsrechte eine wichtige Geldquelle sei. Sowohl die Kommission als auch die Verbände können innerhalb von zwei Monaten beim höchsten Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen.

Quelle: satundkabel
 
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