Elena: Viele Beschäftigte werden nicht informiert
Der derzeit von Datenschützern scharf in die Kritik genommene Elektronische Entgeltnachweis (Elena) ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt.
Das ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Software-Unternehmens Sage. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent), die abhängig beschäftigt sind, gab demnach an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten an die zentrale Datenbank informiert worden zu sein.
Rund 40 Prozent der Befragten gaben sogar an, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des Elena-Verfahrens aber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.
Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln.
Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen, Abmahnungen und sogar der Teilnahme an Streiks in ihren Grundrechten verletzt. Mit Elena sollen bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber ersetzt und so die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.
Quelle: winfuture
Der derzeit von Datenschützern scharf in die Kritik genommene Elektronische Entgeltnachweis (Elena) ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt.
Das ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Software-Unternehmens Sage. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent), die abhängig beschäftigt sind, gab demnach an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten an die zentrale Datenbank informiert worden zu sein.
Rund 40 Prozent der Befragten gaben sogar an, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des Elena-Verfahrens aber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.
Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln.
Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen, Abmahnungen und sogar der Teilnahme an Streiks in ihren Grundrechten verletzt. Mit Elena sollen bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber ersetzt und so die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.
Quelle: winfuture