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Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Oh, oh.

Frag mich, was da schlimmer ist:

Den ehemaligen Arbeitsamtsmitarbeiter in der "Weiterbildungs-Firma" als gut bezahlten Mitarbeiter wieder zu sehen oder einen armen Arbeitslosen, der arme Arbeitslose maßregelt.

Das ganze System ist krank.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Mit der Technik in solchen Maßnahmen habe ich auch so meine leidvollen Erfahrungen machen dürfen. Ich durfte vor 4 Jahren mal bei einem Maßnahmeträger antanzen, den es damals dort erst wenige Monate gab. Nach der obliagtorischen Selbstvorstellung der Teilnehmer bekam ich vor versammelter Mannschaft die Aufforderung von der Leiterin, das Computerkabinett dort erstmal nutzbar zu machen,da der eigentliche Admin des Maßnahmeträgers keine Zeit dafür hatte. Hätte ich gewusst,welche Folgen diese Aufforderung hat,hätte ichs mir schriftlich geben lassen. Denn die Rechner da waren ein echter Horror. Verstellte Bildschirmauflösungen, fehlende Treiber, Viren ohne Ende, geklaute Seriennummern für Office und Windows, nicht für kommerzielle Zwecke erlaubte Software usw usw. Ich habe 3-4 Tage gebraucht,bis ich die Rechner wieder hingekriegt habe. 6 Wochen später (!) kam dann der eigentliche Admin und wollte diese Arbeiten selbst machen. Natürlich gabs ein Donnerwetter...allerdings nicht für ihn,weil er so spät kam,sondern für mich,weil ich angeblich ohne Anweisung an den Rechnern war. Das Ende vom Lied war,daß ich eine Abmahnung bekam,weil sich die Leiterin dort plötzlich nicht mehr an eine solche Aussage erinnern konnte (seltsamerweise aber die anderen Teilnehmer und natürlich ich).
Letztes Jahr sollte ich wieder zu diesem Maßnahmeträger und wurde natürlich sofort belehrt, nicht an die Rechner zu gehen,sie würden überwacht. Allerdings nicht vom vielzitierten "Server" (der sich als 48-Port-Switch+Fritzbox entpuppte),sondern von dem Chef des Ladens,der ungelogen den ganzen Tag an seinem Rechner saß und via VNC den Teilnehmern zukuckte. Naja..ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen,so hab ich noch viel Spaß mit Firewall, VNC-Umleitungen usw gehabt. Am Schönsten waren aber die Momente,wenn mal wieder irgendein Rechner Probleme macht und die Leiterin da mit Schweißperlen auf der Stirn versuchte,das wieder hinzubiegen,während ich -bis an beide Ohren und überaus zynisch grinsend- danebensaß und bewusst GAR NICHTS sagte. Kennt ihr das,wenn euer Gegenüber kurz vorm Explodieren ist,aber sich nicht die Genuggtuung geben kann,um Hilfe zu bitten?
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Update

Gestern kam die Anhörung in der mir gedroht wurde, 30% zu kürzen!
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ich hätte mich nicht an die Hausordnung gehalten
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Wurde Dir die Hausordnung ausgehändigt oder sonst irgendwie vorher mitgeteilt?

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

ein Verstoß gegen die Hausortnung, kommt erstmal in frage welche Hausortnung und bist vor beginn über diese
Hausortnung belehrt worden und hast du diese Hausortnung von Veranstallter überhaubt bekommen.

Dann stellt sich noch die fragen in wie fern hast du gegen diese Hausortnung verstoßen mit den hier angefürten
gründen vom Veranstallter wohl nicht, da könnte nur das mit dem Parken auf dem Parkplatz in frage kommen, ich
an deiner stelle würde mir das mal schön anhören was die Damen und Herrn vom Jobcenter dir da vorwerfen und
nehme einen Stifft und Block mit zu dem Gespräch mach dir bitte eine Gesprächsnotiz diese hält vor jeden Gericht stand.

Oder sehe zu das du dir einen beistand mit zu dem gesprech nimmst das steht dir zu, ein zeuge bei dem gespräch ist immer
gold wert und sollte es nicht anders gehen musst du dir bei deinen Amtsgericht einen Beratungsschein holen.

Lese das bitte mal zum Thema Beistand beim Jobcenter ist auch eine PDF bei.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Es wurden USB-Sticks kontrolliert,damit man keine Daten aus dem Kurs mitnimmt und es wurde der Aufruf der Jobbörse verboten ? Ich glaub,die Spinner bei diesem Maßnahmeträger haben wohl ganz offensichtlich den Sinn dieses Kurses selbst nicht verstanden. Sinn eines Bewerbungstrainings ist es doch, ordentliche Bewerbungsunterlagen als Vorlage zu erstellen...und die sollte man optimalerweise auch in irgendeiner Form mit nach Hause nehmen können. Und das ist heutzutage nunmal als Datei und nicht in Papierform.
Auch die Nummer mit dem Verbot,die Jobbörse aufzurufen ist vollkommen an der Praxis vorbei. In alle Regel laufen diese mehrwöchigen Kurse doch so ab,daß man 1-2 Wochen tatsächlich Bewerbungstraining macht und den Rest der Zeit damit verbringen soll, Stellen zu suchen,da der Maßnahmeträger nur zu gerne die Vermittlungsprämie (m.W. um die 2000€) abgreifen will. Insofern verstehe ich das Verbot,die Jobbörse aufzusuchen,nicht so wirklich. Ich würde den Maßnahmevertrag dahingehend mal studieren und natürlich gegen so eine Abmahnung/Rauuschmiss angehen,wenn sowas wie die Stellensuche darin enthalten ist.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

@Werniman

ich glaub das es weniger um den USB Stick und um das aufrufen der Jobbörse geht, er soll ja laut schreiben
vom Jobcenter gegen die Hausortnung der Veranstallters verstoßen haben was auch immer der Veranstallter
und das Jobcenter damit meinen, wenn es um das Parken auf dem Parkplatz geht würde ich die nur noch auslachen.

Was aber viel näher liegt ist das er dem Veranstallter zu unbequem war und nun will man ihm einen reinwürgen, wie
ich schon sagte mit Beistad zum Termin gehen hören was man sagt und wichtig Notizen machen und das Original
schreiben / Einladung zu dem Gespräch nicht aus der Hand geben wenn dann nur eine Kopie von dem Schreiben
beim Jobcenter vorlegen.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ich hatte nun mein Gespräch dort und der Träger teilte mit, dass man mich entfernt hätte, weil ich im Internet recherchiert hätte (nach Jobs im Jobcenter).

Toll oder?

Jetzt bin ich auf die Entscheidung gespannt
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

ich sehe das mal nicht als ein vergehen an, bin ich nur mal gespannt was das Jobcenter dazu sagt.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

die sagen eingentlich auch nicht viell , die schiken nur ne schriftliche mitteilung über 3 monate kürzung , dann ohne nachzudenken zum Rechtsanwalt und JC verklagen
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Was ich euch auch mal fragen wollte!

Wie ich hier schon schrieb, habe ich ja nichts mehr, weder eine Wohnung noch Klamotten, noch sonst was!

Wenn ich bei meiner Bekannten nicht untergekommen wäre, könnte ich unter der Brücke schlafen :( Was kann ich denn solange ich bei meiner Bekannten wohne noch Beantragen ausser dem Kleiderzuschuss, den ich beantragt habe?

bold_eagle
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

du hast anspruch auf eine eigene Wohnung und deren erstausstattung, Bekleidung bekommst du auch bezuschusst
und was dir an Hausrat fehlt bekommst du auch das nötigste das wars aber auch ausser du bist Schwerbehindert mit
Merkzeichen G dann hast du einen Mehrbedarf.

gruß TV Pirat
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Also DIE Begründung möcht ich sehen....man wird sanktioniert,weil man dem nachgekommen ist, was sie einem ständig "nahelegen": Stellensuche. Praktisch werden sie das natürlich nicht so im Sanktionsbescheid schreiben,sondern nur allgemeinen Bla Bla vorschieben (Verstoß gegen die Hausordnung o.ä.). Trotzdem würde es mich wundern, wenn diese Sanktion nicht von einem Sozialrichter in der Luft zerfetzt würde. Sicherheitshalber solltest du dir die Begründung (hast nach Stellen gesucht) nochmal vom Maßnahmeträger schriftlich geben lassen,falls das nicht so detailliert im Sanktionsbescheid drinsteht, sonst widersprechen dir die Brüder,wenn es zum Prozess kommt.

Auch in Sachen Auto sollte man sich nicht alles gefallen lassen. Ich gehe einfach mal davon aus,daß der Maßnahmeträger selbst dort nur eingemietet sind und die vermieteten Parkplätze somit nicht dem Maßnahmeträger,sondern dem Immobilieneigentümer. In dem Fall liegt es keinesfalls im Ermessen des Maßnahmeträgers,dir eine wegen Verstoßes gegen die Hausordnung drüberzubraten,weil die anderen Parkplätze ganz einfach nicht ihm gehören.
 
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