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Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

bold_eagle

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Guten Abend,

wieder mal Ärger!

Das Jobcenter hat mich in ein dreiwöchiges Bewerbungstraining gesteckt mit dem Ziel dass ich Bewerbungen und Lebenslauf schreiben kann!

Gut soweit!

Nun war ich eine Woche da und kam mir da völlig falsch am Platz vor, da ich teilweise erst mal einen Deutschtest machen musste.....:fie:

Nun bin ich am Freitag rausgeflogen weil....

1.) Ich mein Auto auf einem Parkplatz stellte wo ich es hätte nicht hinstellen dürfen, weil die Parkplätze vermietet sind angeblich. Es stand seit Montag da und mich hat niemand angesprochen.
2.) Weil ich angeblich gegen den Datenschutz verstossen habe, weil ich auf dem Computer dort die Jobbörse aufgerufen habe um nach Stellen zu schauen was verboten ist!
3.) Ich mir auf einen USB Stick die Bewerbungsmusterschreiben eines Kollegen kopiert habe!

Angeblich hätte ich eine Datenschutzvereinbarung unterschrieben wonach ich das nicht darf! Nur weiss ich davon nichts und vorlegen konnte man mir das nicht!

Man sagte mir, man werde mit dem Jobcenter reden, dass ich für den Kurs nicht geeignet bin!

Toll!

Das heißt Sanktionen und 30% Abzug die nächsten 3 Monate oder? Was kann ich dagegen tun?

Eagle
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

...
Man sagte mir, man werde mit dem Jobcenter reden, dass ich für den Kurs nicht geeignet bin!

Toll!

Das heißt Sanktionen und 30% Abzug die nächsten 3 Monate oder? Was kann ich dagegen tun?

Eagle

Ob man für einen Kurs geeignet oder ungeeignet ist, hat das Job-Center in Zusammenarbeit mit dem Kurs-Anbieter zu entscheiden und zu vertreten. Bei Nichteignung kann das Job-Center keine Sanktionen veranlassen, wei es eine eigene Fehleinschätzung war.

Anders wäre es, wenn man nicht am Kurs teilnehmen und unentschuldigt fehlen würde.

Falls das Job-Center dennoch Sanktionen verhängt, Widerspruch dagegen einlegen.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Hallo bold_eagle

das mit deinen PKW auf dem Parkplatz kannste schon mal streichen wenn da nicht ausgeschildert war das es sich
um einen Privaten Stellplatz handelt, damit können sie dir nichts.

Das mit dem Computer und der Jobbörse da würde ich gegen agumentieren, und zwar so ich schau wenn ich zuhause bin
auch immer nach Jobs wo ich ja zu verpflichtet bin und ich hab mir da nichts weiter bei gedacht.

Das du dir auf einen USB Stick die Bewerbungsmusterschreiben eines Kollegen kopiert das ist nicht rechtens da solltest
du dir was einfallen lassen. Sagmal wie sind die da eigendlich hintergekommen ?

Was auch noch Wichtig ist lese bitte mal diesen Beitrag #92, einfach so Sanktionen und 30% Abzug das gibts nicht da
gibt es Urteile zu.

Und sollte das alles nich fruchten gehst zum Amtsgericht und hollst dir einen Beratungsschein für einen Anwalt deines vertrauens.

gruß TV Pirat
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Hilfe.

Mit dem USB Stick mögt ihr Recht haben, aber der Kollege hat ihn mir extra gegeben, damit ich meine Sachen drauf speichern kann und da habe ich Ihn gefragt ob ich mir seine Sachen kopieren kann. Die kamen drauf weil die Dozentin den Stick kopierte und meine Sachen da drauf waren.

Und wie gesagt, man sagte mir ich wäre für den Lehrgang nicht geeignet und hätte wohl den Sinn nicht verstanden

Ich kam mir da jedenfalls vor wie Dreck.

Und nochmal wegen den Parkplätzen sei gesagt, das da doch irgendwo ein Schild steht, aber Fakt ist, das die Parkplätze denen nicht gehören und somit hätte wenn der Eigentümer was sagen müssen oder nicht.

Bin da schon etwas verzweifelt gerade.

- - - - - - - - - -
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

lasse mal das mit dem Paken weg das sollte die beim Jobcenter nichts angehen, bleibt eigendlich nur noch das mit dem USB Stick
und ich glaub wenn es hart auf hart kommt ist das auch eine lach Nr, da würde ich es drauf ankommen lassen.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Erstmal geht es ja nur darum, dass der Weiterbildungs-Veranstalter gegenüber dem Job-Center die Nichteignung des Teilnehmers für die vom Job-Center veranlasste Maßnahme anzeigen wird. Mit welcher Begründung, wird sich zeigen.

Ungeeignet für eine Maßnahme vom Job-Center bedeutet nur dann eine Kürzung von Leistungen, wenn man selber vorsätzlich die Maßnahme nicht ernst nimmt. Außerdem erfordert die Kürzung von Leistungen in solchen Fällen mehrfaches Ziwiderhandeln mit nachfolgender Abmahnung durch das Job-Center. So einfach lassen sich Leistungen durch das Job-Center gar nicht kürzen.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

das ist schon richtig, es wird aber mitsicherheit vom Weiterbildungs-Veranstalter so ausgelegt das er nicht in das System
passt mit der Begründung das er nicht richtig mit gearbeitet hat, alles andere was hier an gründe vor gebracht wird hat weder
hand noch fuß und 30% kürzen ist eh nicht.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

... mit der Begründung das er nicht richtig mit gearbeitet hat...

Die Begründung hätte dann aber auch werder Hand noch Fuß. Einfach abwarten, was da vom Veranstalter kommt und falls das weder Hand noch Fuß hat, dagegen einschreiten.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

ich kann mich an meine Bewerbungstraining noch erinern

wir haben ( 6 leute ) drausen ne rauchpause gehabt und da war grade die frau im Jobceneter abgestochen , wir haben darüber drausen diskutiert , und eine Dozentin hat uns belauscht

da hat einer gesagt das die im Jobcenter sich nicht wunder sollen wenn jemand mit karnister benzin rein kommt , und die budde abfakelt , und unsere kurs war den nechsten tag schon vorbei , auser dem haben wir alle 6 die drausen standen 1 jahr hausverbot bei jobcenter bekommen

also aufpasen bei solchen jobcenter veranstaltungen , was man sagt und zu wemm , die leute haben die schrauben echt loker

wir haben auch deren parplätze genutzt , obwohl uns verboten wurde , die haben jeden tag gemeckert , aber pasiert ist deswegen nichts

die USB sticks , müsen wir da lassen , und die haben uns irgend etwas über dateschutz gelabert , aber die sticks jeden tag kontroliert , ich habe mein stick den zweitem tag formatiert und eine text datei drauf gelasen , mit dem hinweis das es wegem datenschutz die dateien in meine tasche auf meinem privatem usb stick drauf sind , wenn die jemand anschauen will , soll sich mit mir im verbindung setzten

last euch nicht veraschen , die wohlen nur die leute schikaniren , und angst einjagen , damit die leute braw das machen was sie verlangen

PS.
alle rechner haben blokaden gehabt das man nur die seite vom Arbeitsamt aufmachen könte , fecebok war auch frei , alles andere war komplet blokiert

ich war so geleingweit von dem kurs das ich die blokaden umgegangen habe , und stad die seite vom arbeitsamt 8 stunden zu schauen , hab ich filme online geschaut

die haben es nicht mal begrifen wie sowas möglich ist das so ein wie ich deren sicherheit umgehen könte , das war echt lustig als die dozenten bei mir gelernt haben :D

ah so , Geld spere hat keiner von uns bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ja richtig, alles nur "Schikane und Zeitvertreib", was auch noch Geld kostet.

Bin auch mal vor fast genau 20 Jahren bei einer längeren Arbeistlosigkeit, Anfang der 90er Jahre war einfach der "Arbeitsmarkt" (was für ein Begriff) einfach leer, zu einer zweiwöchigen "Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining" geschickt worden. Neues gelernt hab ich da nicht und wenn ich dann Bewerbungsschreiben und Lebenslauf entsprechend angefertigt hätte, hätte ich wohl nie wieder eine Arbeitsstelle bekommen. Am auffälligsten war eigentlich, dass die Firma, die das Bewerbungstraining für das Arbeitsamt (so hieß es ja damals noch) gemacht hat, ausschließlich von ehemaligen Arbeitsamtsmitarbeitern geführt wurde. Alles Vettern-Wirtschaft.
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe!

Harren wir der Dinge die da kommen!
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ich bin auch schon wegen ähnlicher Begründung aus einem lehrgang geflogen, hatte meinen Privaten USB stick dabei (nicht benutzt) und mich geweigert ihn zur Kontrolle dem Admin zu geben damit er sicherstellen kann das keine Daten von dem Lehrgang sich auf diesem Stick befinden.
Das ganze wurde an das Jobcenter weitergegeben mit der Begründung das ich mangelnde zusammen arbeit an denn Tag gelegt habe, ich habe zum Glück vorher alle Namen etc. der Lehrgangsteilnehmer aufgeschrieben und 99% waren auch bereit eine aussage zu machen, nachdem alle das gleiche gesagt hatten war die Sanktionsandrohung nur noch Schall und Rauch aber auf die Entschuldigung des Lehrgangsleiter warte ich bis Heute .... hab ihn vor Kurzen aber mal beim Jobcenter gesehen wo er auf seinen Folgeantrag für's ALG II warten musste das war doch eine schöne entschädigung und mein Spruch das er nun ja endlich auch die andere seite kennt hat voll gesessen
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Heisst das, es wird Arbeitslosen der umgang mit dem PC von einem Arbeitslosem beigebracht ???
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ergo: Es wird einer "besser" gestellt als die anderen.....

Und wenn der die Teilnehmer schön verkauft, bekommt er n Bonus ????

Ohweia, böse Welt.....

Megabit
 
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