nee das verwechselst du.
Das Was du meinst ist die 2 jährig gesetzlichee Gewährleistung beim Händler. Das erste halbe Jahr, sagt der Gesetzgeber wird so getan, als wäre der Fehler schon beim Kauf dagewswn. Nach dem halben Jahr kommt die Beweisumkehr. Jetzt muß der Kund beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Hier veragt das Gesetz, da dieser Beweis nicht( oder sehr schwer zu erbringen ist)
Unabhängig von der gesetzlichen Gewähleistung geben viele Hersteller eine Garantie. Die ist freiwillig un darf nicht mit der Gewährleistung zu verwechselt werden. Die Garantie besteht von Anfang an.
In der Praxis wird der Kunde im ersten halben Jahr die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, weil die Ansprüche weit über die freiwilligen Garantie Leistungen der Hersteller gehen. Diese Ansprüche richen sich immer an den Händler.
Nach dem halben Jahr wendet man sich mit seinen Ansprüchen an den Hersteller.
Kannst du alles hier wikipedia nachlesen:
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Mlg piloten