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Ebay Versandabzocke

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humax0815

Hacker
Registriert
15. August 2010
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Ich habe eine mittelschwere Krawatte - hatte bei Ebay was ersteigert es stand drin versicherter Versand ,verschickt wurde aber als Päckchen.

Sowas kann ich auf den Tod nicht ab,jetzt bin ich am überlegen dem ein neg. Bewertung rein zu drücken.

Ich denke das ist gerechtfertigt ,oder?

Wie seht ihr das? Angeschrieben hatte ich den schon,er meinte es wäre halt noch als Päckchen durchgegangen.
 
Frech ist das schon. Versicherter Paketversand kassieren und als Päckchen verschicken, wenns denn Absicht war. Kam das bei dem öfters vor? Was sagen die anderen Bewertungen?
Einem Bekannten von mir ist das versehentlich bei ner DVD passiert. 1€ zuviel Porto angegeben als es tatsächlich war. Er bekam sofort ne negative Bewertung. In dem Fall fand ich das überzogen...

Ich würde mal zumindest eine neutrale Bewertung geben, worin ich den Versand kritisiere...
 
Das eine Krawatte als Päckchen durchgeht is klar... Da hat der Verkäufer geplant durch überhöhten Versandkosten ein paar Euronen dazuverdienen...

Wenn du Bewertung abgibst kannst du ja Sterne vergeben wenn es um die Artikelbeschreibung geht...
 
Der hat 100% positiv,ist aber angesickt weil ich das Teil fürn nen ziemlich guten Preis bekommen habe.

Verpackung war auch unter aller S**,einfach den ori Karton verschickt und das auch verzögert.
 
Das eine Krawatte als Päckchen durchgeht is klar... Da hat der Verkäufer geplant durch überhöhten Versandkosten ein paar Euronen dazuverdienen...
Wenn du Bewertung abgibst kannst du ja Sterne vergeben wenn es um die Artikelbeschreibung geht...

Ich glaube mit "mittelschwerer Krawatte" meinte Humax eher, dass er nen ziemlich dicken Hals hat, aus Frust über die erhöhten Versandkosten :)

Na, wenn das Porto so sehr erhöht ist, die Verpackung schlecht und der Versand lang dauerte, dann haste ja genug Gründe dem ne negative Bewertung zu geben. Schlechte Verpackung, die einen Schaden im Prinzip schon provoziert, hasse ich wie die Pest. Es ist kein schweres Ding da 5 Tageszeitungen zerknüllt reinzustopfen, damit die Ware gut geschützt ist...
 
Wenn das Teil schlußendlich ohne Schäden angekommen ist, sollte man das nicht so tragisch nehmen und eine Affäre draus machen. Locker bleiben und in der Bewertung nur einen Stern für Versandkosten angeben. Dafür ist das Bewertungskriterium gemacht.
mfg
 
Positiv bewerten sollte man so eine Trotzreaktion, weil der erhoffte Preis nicht erzielt wurde, trotzdem nicht. Das klingt mir ja fast so, als ob der Verkäufer wollte, dass die Ware Schaden nimmt, wenn er es einfach nur in nen Karton legt. Kann mich irren, aber die feine Art ist es nicht...


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Negativ fände ich übertrieben, aber für eine neutrale reicht das für mich schon, sofern die Ware schlecht verpackt war und der Versand nicht zu den in der Beschreibung genannten Konditionen stattgefunden hat.
 
Ich würde ihn zuerst auch mal anschreiben und dann seine Antwort abwarten!
Dann kannste ja noch immer ne entsprechende Bewertung abgeben.
 
Ist eigentlich ok so,
solange er wenns Päckchen nicht ankommt auch haftet.
Bzw. er ist sowiso Beweispflichtig nachzuweisen, das seine Ware auch den Empfänger erreicht.
Den kannst nur mit sehr gut bewerten.
 
Hi

Weiss zwa nicht mehr, wo das steht, weil ich mich schon lange von Ebay abgemeldet habe, aber man darf laut Ebay nicht an den Versandkosten "verdienen" . Genau das ist hier passiert.
 
Aber die Post darf daran verdienen?
Und im Versandausfall haften, wo ist da die Gerechtigkeit?
Der Versender haftet doch sowieso, wenn nichts ankommt haftet er.

EDIT: Bei Gewerblichen liegt die Haftung grundsätzlich beim Verkäufer,
bis die Ware in den Händen des Kunden liegt.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.

§ 439
Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Privat verhält es sich anders rum, darum muss man das unterscheiden.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf


(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Jedoch zeigt meine Erfahrung, das gewerbliche Ware offt angeblich nicht ankommt, wenn diese nicht versichert versendet wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

Äh natürlich darf die Post daran verdienen. Das ist deren Geschäft :confused: Oder bist Du da anderer Meinung @ lullu08

Dass bei der Post einiges in die Hose geht, ist eine andere Sache und verdient ein eigenes Posting, da das hier wäre
 
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