Erstellung der Scoring-Werte durch die Schufa verstößt wahrscheinlich gegen europäisches Recht. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest ein Gutachten, das jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstellt worden ist.
Die Schufa erstellt quasi für jeden Verbraucher ein Scoring, das zur Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit herangezogen wird. Laut einer Einschätzung des Generalanwalts am EuGH besteht hier allerdings ein Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), berichtet die Tagesschau. Denn diese untersagt es, dass Entscheidungen, die für einen Verbraucher eine rechtliche Folge haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden dürfen.
Genau das ist hier nach Einschätzung des Generalanwalts aber der Fall. Denn auch wenn die Berechnung des Scoring-Wertes der Schufa ein Geschäftsgeheimnis darstellt und niemand so recht weiß, wie er zustande kommt, ist doch klar, dass hier keine Menschen die Daten sichten und eine Einschätzung treffen. Da ändert es auch nichts, dass am Ende vielleicht noch ein Bank-Mitarbeiter den Vorgang bearbeitet - denn wenn der Schufa-Score nicht passt, gibt es den Kredit eben nicht.
Auch Insolvenz-Infos betroffen
In einer zweiten anstehenden Entscheidung des EuGH zur Schufa geht es um Einträge zu Privatinsolvenzen, mit denen ein Verbraucher einem zu hohen Schuldenberg entkommen kann. Nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird die Information darüber durch das zuständige Insolvenzgericht öffentlich gemacht. Dieses löscht die Eintragung allerdings nach sechs Monaten wieder - die Schufa behält den Eintrag hingegen bis zu drei Jahre in ihrer Datenbank, was dem Gutachten zufolge ebenfalls rechtswidrig sein dürfte.
Der EuGH befasst sich mit diesen Fragen, weil entsprechende Fälle bei deutschen Gerichten anhängig sind. Die Verfahren wurden zur Entscheidungsfindung an den EuGH weitergereicht, weil es letztlich um europäisches Recht geht. Das nun vorgelegte Gutachten stellt noch kein Urteil dar, in der Regel kommen die Richter aber selten zu einer anderen Einschätzung als der Generalanwalt.
Zusammenfassung
Schufa erstellt Scoring-Werte zur Kreditwürdigkeit -> Verstößt gg. DSGVO
Verfahren an EuGH weitergereicht -> Geht um europ. Recht
EuGH befasst sich mit Fall -> Gutachten stellt kein Urteil dar
DSGVO untersagt Entscheidungen durch autom. Datenverarbeitung
Schufa behält Eintrag bis zu 3 Jahre: Rechtswidrig?
Gutachten noch kein Urteil: Richter folgen aber meist EU-Vorgaben
Quelle; winfuture
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Die Schufa erstellt quasi für jeden Verbraucher ein Scoring, das zur Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit herangezogen wird. Laut einer Einschätzung des Generalanwalts am EuGH besteht hier allerdings ein Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), berichtet die Tagesschau. Denn diese untersagt es, dass Entscheidungen, die für einen Verbraucher eine rechtliche Folge haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden dürfen.
Genau das ist hier nach Einschätzung des Generalanwalts aber der Fall. Denn auch wenn die Berechnung des Scoring-Wertes der Schufa ein Geschäftsgeheimnis darstellt und niemand so recht weiß, wie er zustande kommt, ist doch klar, dass hier keine Menschen die Daten sichten und eine Einschätzung treffen. Da ändert es auch nichts, dass am Ende vielleicht noch ein Bank-Mitarbeiter den Vorgang bearbeitet - denn wenn der Schufa-Score nicht passt, gibt es den Kredit eben nicht.
Auch Insolvenz-Infos betroffen
In einer zweiten anstehenden Entscheidung des EuGH zur Schufa geht es um Einträge zu Privatinsolvenzen, mit denen ein Verbraucher einem zu hohen Schuldenberg entkommen kann. Nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird die Information darüber durch das zuständige Insolvenzgericht öffentlich gemacht. Dieses löscht die Eintragung allerdings nach sechs Monaten wieder - die Schufa behält den Eintrag hingegen bis zu drei Jahre in ihrer Datenbank, was dem Gutachten zufolge ebenfalls rechtswidrig sein dürfte.
Der EuGH befasst sich mit diesen Fragen, weil entsprechende Fälle bei deutschen Gerichten anhängig sind. Die Verfahren wurden zur Entscheidungsfindung an den EuGH weitergereicht, weil es letztlich um europäisches Recht geht. Das nun vorgelegte Gutachten stellt noch kein Urteil dar, in der Regel kommen die Richter aber selten zu einer anderen Einschätzung als der Generalanwalt.
Zusammenfassung
Schufa erstellt Scoring-Werte zur Kreditwürdigkeit -> Verstößt gg. DSGVO
Verfahren an EuGH weitergereicht -> Geht um europ. Recht
EuGH befasst sich mit Fall -> Gutachten stellt kein Urteil dar
DSGVO untersagt Entscheidungen durch autom. Datenverarbeitung
Schufa behält Eintrag bis zu 3 Jahre: Rechtswidrig?
Gutachten noch kein Urteil: Richter folgen aber meist EU-Vorgaben
Quelle; winfuture