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Off Topic DSGVO in Aktion: Schufa verstößt laut EuGH doppelt gegen EU-Recht

Erstellung der Scoring-Werte durch die Schufa verstößt wahrscheinlich gegen europäisches Recht. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest ein Gutachten, das jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstellt worden ist.

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Die Schufa erstellt quasi für jeden Verbraucher ein Scoring, das zur Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit herangezogen wird. Laut einer Einschätzung des Generalanwalts am EuGH besteht hier allerdings ein Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), berichtet die Tagesschau. Denn diese untersagt es, dass Entscheidungen, die für einen Verbraucher eine rechtliche Folge haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden dürfen.

Genau das ist hier nach Einschätzung des Generalanwalts aber der Fall. Denn auch wenn die Berechnung des Scoring-Wertes der Schufa ein Geschäftsgeheimnis darstellt und niemand so recht weiß, wie er zustande kommt, ist doch klar, dass hier keine Menschen die Daten sichten und eine Einschätzung treffen. Da ändert es auch nichts, dass am Ende vielleicht noch ein Bank-Mitarbeiter den Vorgang bearbeitet - denn wenn der Schufa-Score nicht passt, gibt es den Kredit eben nicht.

Auch Insolvenz-Infos betroffen
In einer zweiten anstehenden Entscheidung des EuGH zur Schufa geht es um Einträge zu Privatinsolvenzen, mit denen ein Verbraucher einem zu hohen Schuldenberg entkommen kann. Nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird die Information darüber durch das zuständige Insolvenzgericht öffentlich gemacht. Dieses löscht die Eintragung allerdings nach sechs Monaten wieder - die Schufa behält den Eintrag hingegen bis zu drei Jahre in ihrer Datenbank, was dem Gutachten zufolge ebenfalls rechtswidrig sein dürfte.

Der EuGH befasst sich mit diesen Fragen, weil entsprechende Fälle bei deutschen Gerichten anhängig sind. Die Verfahren wurden zur Entscheidungsfindung an den EuGH weitergereicht, weil es letztlich um europäisches Recht geht. Das nun vorgelegte Gutachten stellt noch kein Urteil dar, in der Regel kommen die Richter aber selten zu einer anderen Einschätzung als der Generalanwalt.

Zusammenfassung

Schufa erstellt Scoring-Werte zur Kreditwürdigkeit -> Verstößt gg. DSGVO
Verfahren an EuGH weitergereicht -> Geht um europ. Recht
EuGH befasst sich mit Fall -> Gutachten stellt kein Urteil dar
DSGVO untersagt Entscheidungen durch autom. Datenverarbeitung
Schufa behält Eintrag bis zu 3 Jahre: Rechtswidrig?
Gutachten noch kein Urteil: Richter folgen aber meist EU-Vorgaben

Quelle; winfuture
 
Nicht alleine die Schufa erstellt Scoring, auch die Banken selbst erstellen solche "Interne Scoring"!

Ein Beispiel von mir.

Ich hatte bei der Schufa ein Score von 95% Kreditwürdigkeit. also sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines Kredit Ausfall!

Bei meiner Bank gab es zwar keine Prozentuale Scoring wie es bei der Schufa üblich ist, aber einen sogenannten "Internen Score".
Dieser wird erstellt in einer Form, die für einen Kunden nicht zu verstehen ist.

In meinem Fall war es so, dass der Sachbearbeiter mir erzählte das der Score alles aufnimmt, wie ZB. Überziehungszeit und wie man sein Konto insgesamt führt.
Allerdings hatte ich mein Konto nie Überzogen, weil ich auch nur xxx Euro Limit hatte und somit für mich eine Überziehung nicht von nutzen war, da es sich um ein Geschäftskonto mit Eingang von mehreren Tausend Euro Monatlich handelte!
Als ich aber eines Tages in meine Firma Investieren wollte und dafür einen Kredit von xxx Euro brauchte, wurde dieser strikt abgelehnt, trotz guter Schufa und nicht überzogenen Konto, mit einem Eingang von Durchschnittlichen xxx Euro Monatlich.

Angeblich war mein "Interner Score" nicht gut genug!

Hier sollten die Gerichte mal besser Prüfen.

Aus Datenschutz, darf ich die Bank leider nicht nennen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, ein Score von 95 % ist alles andere als gut. Da zählt eher alles hinterm Komma. 99,97 % ist z.B. ein guter Wert.
Dieser Score zählt aber sicherlich nicht allein. Als Selbständiger hat man da sowieso eher schlechtere Karten. In meinem Bekanntenkreis hat jemand
nur aufgrund seines guten Verdienstes und trotz richtig schlechten Score einen Kredit bekommen.
 
@edgonzo das ist bei deiner Bank aber doch alles DSGVO konform. Du bist da Kunde. Solange darf die Bank deine Daten verarbeiten und dann eben auch ein Scoring machen solange du Kunden bist.
Hier im Artikel gehts doch eher darum das die Schufa Daten von den Verbrauchern sammelt/speichertverarbeitet und sogar weiter gibt, ohne das diese eine "Geschäftsbeziehung" haben und das nunmal nicht DSGVO konform ist.
Was soll da bei dir geprüft werden? Wenn die Bank meint, dass du kein Kredit bekmmst, bekommst du eben keinen. Es ist doch nirgendwo gesetzlich verankert das man trotz guten Schufa Scoring einen Kredit erhalten muss. Die Bank kann und darf sich die Kunden aussuchen. Genau so wie ein Supermarkt zu dir sagen kann, wir wollen dir nichts verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was nutzt einem Maler der Neubauten macht eine Schufauskunft vom Kunden,
streitet sich der Bauherr mit 5 Firmen und zahlt nicht, dauert der Rechtstreit Jahre bis das in der Schufa auftaucht. Zudem sagt das noch nichts aus das einer der BAUT mit dem Geld hinkommt. In der Regel wird viel nachfinanziert, wenn der Bauherr dann noch Nachschlag bekommt...
 
Oder es geht zu Ende!
MfG salatin
 
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