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Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

x-tro-3

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hallo

ich habe mir eine satellitenschüssel angebaut um bei sky die optionskanäle die ich bei einigen sportveranstaltungen gerne hätte ( formel1 ) aber nur über sat bekomme. ich kann auch über sat sogar noch 20 weitere sender von sky empfangen die ich bei kabel nicht hätte. darf mein vermieter es mir verbieten oder muss ich doch die schüssel wieder abbauen? ich habe die aussenversade nicht beschädigt oder gebohrt. vielleicht kann mir jemand weiter helfen.


 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

das hängt alles von vielen vaktoren aus

privat has , privat vermiter , risen konzern als vermiter , kabel anschlus vorhanden , usw.

du hast wie immer ein recht die sender zu schauen die du wilst , wenn die zb. nicht über kabel zu empfangen sind , kanst du dir ne antenne austelen , die must du aber natürlich nicht zb. direkt ins fenster das auf die fusgengerzone gerichtet ist , usw.

am besten ist immer mit dem vermiter zu sprechen , wenn er dann problemme macht , kann man sogar sowas mit rechtsanwalt klären

wie haben hier schon so ein enlichen beitrag , blos ich finde den nicht mehr
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Grundsätzlich darf er verbieten. Dazu ist es nicht erforderlich, die fassade oder andere Bauteile zu beschädigen. Die Störung des optischen gesamteindrucks reicht. Hier helfen nur von außen unsichtbare oder getarnte antennen.
Ausnahme ist Du bist ausländischer Herkunft und kannst nur so programme Deines heimatlandes empfangen. Aber auch die gibt es in ausreichender anzahl im kabel.

P.S ist alles ausgeurteilt!
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Hallo,

unser Vermieter sagt ganz klar, dass laut Rechtssprechung der Vermieter das Anbringen von Satanlagen verbieten darf. Allerdings kann der Vermieter unter gewissen Voraussetzungen auch Genehmigungen zum Anbringen einer Anlage erteilen. So war es auch bei uns hier. Der Vermieter bestand darauf, dass die Schüssel nicht zu sehen ist, also so angebracht ist, dass das "Hausbild" nicht gestört wird. Weiterhin darf keine Beschädigung vom Mauerwerk oder von Fenster und Türen erfolgen. Wir haben uns daran gehalten und unserem Vermieter es gezeigt. Er hat es abgenommen und uns entsprechend schriftlich bestätigt. Es muss auch gesagt werden, dass unser Vermieter hier ganz knall hart gegen sichtbare Schüsseln vorgegangen ist. Es sind bei uns wirklich nur noch wenige zu sehen.

Zusätzlich sei gesagt, das bei uns auch Kabel (Telekolumbus) anliegt. Allerdings hatten wir mit denen hier nur Probleme und das war dann auch der Grund warum wir sagten, Schüssel hin und gut. Unser Vermieter hatte generell nix dagegen, nur eben keine wilden Schüssel-Parks.

Ich denke, wenn es den Vermieter von der Optik nicht stört und nicht kaputt gemacht wird, hat er nichts dagegen.
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Der Vermieter kann es immer verbieten, einzige, mir bekannte Ausnahme:
Du möchtest Sender in Deiner Muttersprache empfangen, die nur über SAT zu empfangen sind.

Da es sich bei Dir aber um die Sport/ BuLi/ extra Kanäle handelt, wird es wohl nicht o.g. entsprechen.
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

eingentlich selbst wenn das gesamt bild dem vermiter nicht gefehlt , ist die antenne erlaubt , er kann dir ein platz zb. irgend wo im garten , auf dem dach , garagen dach , usw. anbiten

wenn es aber ein privat haus ist , und der vermiter zb. unten wohnt , dann hast du schlechte karten
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

hallo

danke für die schnellen antworten. ich habe die satelitenschüssel ( selfsat) gut getarnt. leider kann ich keine bilder anhängen. wie kann ich hier bilder anhängen?
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Wenn die nicht zu sehen ist: wo kein Kläger, da kein Richter :good:
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

wie kann ich hier bilder anhängen? es läuft schon alles über einen anwalt...
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

über kanst du bilder einfügen
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Hi,

über einen Bilderhoster. Z.B.

Grüße
Bombadil
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?

Und auch über antworten>erweitert>grafik einfügen >vom Computer hochladen.
Aber bitte spoilern!
 
AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?


[TD="colspan: 13"] Satellitenschüssel - Anspruch auf Satellitenschüssel?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mietern den Fernsehempfang über Satellitenschüssel oder Kabel zu ermöglichen. Wer als Mieter mehr als drei bis fünf traditionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muss allerdings um Erlaubnis gefragt werden.
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Er muss zustimmen, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluss verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muss. Ausnahme: Der Mieter weist nach, dass er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.

2. Der Mieter muss alle anfallenden Kosten übernehmen.

3. Die Satellitenschüssel muss fachmännisch aufgestellt werden.

4. Die Anlage muss baurechtlich zulässig sein.

5. Die Schüssel muss an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. Hierdurch darf aber der Mieteranspruch auf Installation nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden, zum Beispiel wenn durch den vorgegebenen Montageort erheblich höhere Kosten entstehen würden (Landgericht Hamburg 334 S 74/96).

Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen. Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt (AG Augsburg 3 C 5191/97).

Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon erlaubt
Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).

Das Hamburger Landgericht erklärte, dass Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben, Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt.

Der Begriff Wohnen umfasst alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen. Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird, oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen. Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden. Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt nichts anderes. Gefährdungen für das Mietobjekt oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn sind nicht gegeben. Der Vermieter kann sich auch nicht auf optische Einwirkungen durch die Parabolantenne berufen. Solange der Mieter sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, sind derartige Beeinträchtigungen hinzunehmen. Quelle: DMB

Satellitenschüssel auf Balkon
Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne (Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Wie der DMB mitteilte, hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Balkongitters mit Gummipuffern ausgestattet.

Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts sei durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.

Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führten.


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AW: Darf der Vermieter Satellitenanlage verbieten?



darüber regt sich mein vermieter nun auf
 
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