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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Unsere „Dorf-Apotheke“ am Stadtrand von Berlin hat schon keine für über 60-Jährige kostenlose FFP2 Masken mehr, weil sie den Bedarf der alternden „Dorf-Bewohner“ in Berlin offensichtlich unterschätzt hatten. Aber kein Problem, die Nachbestellung ist längst raus und ab morgen gibt es wieder welche zum Verteilen an die Alten. Glücklicherweise dürfen Apotheken ja weiterhin öffnen und alte Leute, wie ich, nutzen jede Gelegenheit gerne, um aus dem Haus zu kommen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich nicht am laufenden Jungs.
FFP2 Maske als Begriff schon.
Ich musste paar Tage Weinachtsman spielen in Pflegeheim,Hotels, usw.
Aber was kann die,was die preisgünstige nicht kann!?
Hält die länger,kann die mich auch besser schützen.
 
Unterschied der Masken....

 
ein Schmarrn Unsinn
Wenn du das Vorgehen bei der Ausgabe so für richtig hältst bist du wohl einer von wenigen.
Aber was kann die,
In der richtigen Qualität (bei Tests fallen derzeit bis 50% durch) filtern die über 90% der Viren raus, wenn die Maske richtig angelegt wird.
Da liegt auch das Problem:
Eine gute, richtig angelegte FFP2 Maske erschwert die Atmung und darf am Stück nur 2 Stunden getragen werden!
Dazu die beigelegten Gebrauchshinweise beachten!
Hält die länger
Nein......
 
Wenn ihr weiter so quägelt und meckert dann können wir in Zukunft so etwas wie Corana nicht mehr machen :)

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 

Kinderarzt Eugen Janzen fordert Maskenverbot für Kinder ab Januar​

 
Als Raucher, hat man vorteil,geld gespart.
Teer,und Nikotin hat gesunde Kreislauf.
Bei kinder,konnte sich jeder Denken,das es nich gut ist,Menschliche Körper ist numal nicht Baum der Photosynthese funktion hat.
 
Und so wie ich Apatheker beruflich kennengelernt habe, wird es wohl auch einige „schwarze Schafe“ geben, die FFP2 Masken zur kostenlosen Abgabe an die Alten ordern und auch so abrechnen, um sie dann nicht an Alte weiterzugeben, sondern gewinnbringend verkaufen zu können. Ist aber alles egal, weil man mit drei FFP2 Masken auch nicht lange Zeit hinkommt, schon gar nicht bis 10.1.2021 oder noch länger, wie zu erwarten ist.

Entweder haben die Hersteller gute Lobby-Arbeit geleistet, dass der Staat ihnen jetzt massenhaft die FP2 Masken abkauft, die bisher kaum jemand für diesen Zweck privat gekauft hat, oder/und die Hersteller hoffen darauf, dass die FFP2 Masken dann privat nachgekauft werden. („Verschwörungstheorie“ meinerseits).
 

Kinderarzt Eugen Janzen fordert Maskenverbot für Kinder ab Januar​

Maskenverbot für alle, wäre noch viel besser.
Ich trage wo immer es geht keine Maske.
Bin froh das ich in einer kleinen Stadt wohne, hier sind nicht so viele Denunzianten und Polizei. Wenn ich sehe was in den Großstädten los isto_O:cry:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie so macht man das nicht mit DHL verteilen ,die habe jetz vor Weinachten eh nichts zu tun,wo die Amazon @Co eigene Tochter,vonTochter,Schwiegersohn seine Schäferhund Firma gegründet haben :)
So unter Motto Deutscher Firmen First.
 
dass die FFP2 Masken dann privat nachgekauft werden. („Verschwörungstheorie“ meinerseits).
So wird das auch sein, werden ja auch immer nur die Vorzüge dieser Maske genannt ohne Klipp und klar zu sagen das die Anwendung dabei entscheidend ist. Das diese FFP2 ursprünglich nur für Labore und Intensivmedizin Bereich hergestellt wurden (wo die Leute auch wissen was sie tun) lässt man dabei in der Regel aussen vor.
 
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