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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Weil gerade mein Bruder da war.

IG Metall waren es 50.000,also die 20.000 passen schon,wenn ich mir das so an gucke.

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Unsicherheitspotential hat der bisher wenig beachtete, aber längst bekannte Virus bei den Pankimachern gezeigt.

Aber erklär mir mal an einem nachvollziehbarem Beispiel, wie das mit angeblichen „Superspreadern“ funktioniert, vielleicht bekomme ich dann auch noch Angst vor einer Infektion mit Covid-19.
 
Will mal einer zählen

Bin schon wieder nachdenklich,wenn man die Kommentare liest

 
Ich hab das schon bewusst so gewählt. Ich nehme anhand der Länge der von dir daraus zitierten Stellen an, dass du bis zu Ende gelesen hast. Es gibt die Vermutung, (auch im verlinkten Artikel mit zitaten belegt) das 20% der Infizierten 80% der Neuinfektionen verursachen. Und das das unter im Artikel genannten Bedingungen auch besonders gut gelingt.
Das der Begriff noch nicht wissenschaftlich genau definiert und zudem häufig (besonders in den Medien) benutzt wird, um einzelne Personen statt einen Mechanismus zu beschreiben, macht die Verwendung doch nicht unzulässig.
und wenn du den Inhalt des Artikels noch mit Beispielen aus dem realen Leben garniert haben möchtest

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ja, vermutung, studie, nenn es, wie du willst, nur erwarte nicht DIE Wahrheit, denn es gibt DIE Wahrheit nicht, wir Menschen sind immer nur auf dem Weg der Annäherung daran, entsprechend dem, was wir uns aufgrund unseres derzeitgen Wissensstandes sinnvoll erklären können. wenn du meinst, DIE Wahrheit sei das Anzweifeln dessen, was den Stand des gegenwärtigen Wissens beschreibt , genau weil es durch "das System" beschrieben wird, dann ist das legitim, aber leider auch sehr beschränkt. und es ist, wenn du schon soweit in den Zirkelschlüssen deiner Erklärungen verankert bist, auch nicht weiter sinnvoll, mit dir weiter zu diskutieren, da Faktenprüfung nicht zu deiner Art des Gewinnens von Wissen gehört.

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Vielleicht bekomme ich ja noch eine Antwort darauf

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Wo gibt es ein nachvollziehbares Beispiel für einen „Covid-19 Superspreader“?

Mit irgendwo aufgeschnappten, schön klingenden Begriffen wie „Superspreader“, kann man nur argumentieren wollen, wenn diese wissenschaftlich gesichert als Ursache einer Covid-19 Infektionskette nachgewiesen sind. Annahmen, wie sich eine Covid-19 Infektion verbreiten kann, aber nicht muss, gibt es hunderte.

Ich will doch nur wissen, wovor ich wirklich Angst haben muss, um mich dementsprechend verhalten zu können. Dass man Menschenansammlungen zu Ifektionszeiten möglichst meiden soll, damit man sich nicht infiziert, ist für mich nichts Neues. Aber deshalb unterstellt man doch niemandem, dass er ein „Superspreader“ sein könnte.
 
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ok, das ist auch meine Meinung dazu



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da wiederhol ich mich noch mal


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Wenn es bisher also noch nicht deutlich genug gesagt war: ich beziehe mich bei superspreader auf den Mechanismus, die einzelne Person, noch dazu als "Unterstellung" im Sinne von Schuld sein, sind nie von mir gemeint gewesen.
bzgl. der von dir gefragten Beispiele für derartige Vorkommen im Zuge der Sars-Cov-2-Pandemie waren 3 markante in dem NYT-Artikel aufgeführt, bei allen lässt sich der Verlauf der ausbreitung am plausiblesten mit einem Superspreading - Event erklären. Der Fall mit der Trauerfeier ist aus meiner Sicht der anschaulichste, darum hier nochmal der link zu den Details
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Liest sich im Zusammenhang mit den Demonstrationsteilnehmern aber anders

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Jetzt bin schon wieder verängstig, doch einem „Superspreader“ begegnen zu können. Wüsste aber bei meinem Lebenswandel nicht wo, außer in einer Gaststätte, für die es in Berlin keine Abstandsregeln mehr gibt, außer dass nicht mehr als 6 Personen an einem Tisch ohne Masken sitzen dürfen. Was ist nun ein größeres Unsicherheitspotential, eine Menschenansammlungen im Freien an der Luft oder im geschlossenen Raum einer Gaststätte?
 
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dann ist das ja jetzt klargestellt


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Juristen und epidemologen antworten da unisono: es hängt davon ab. lautes sprechen oder gar Schreien im freien können bei zu geringem Abstand und einem Infizierten mit hoher Virenlast genauso problematisch sein, wie das sitzen in einer Gaststätte mit Abluftanlage und vertikaler Luftführung unproblematisch sein kann.

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dein Tonfall ist leider verhöhnend, insoweit war das meine letzte Antwort, da es dir nicht um den Austausch von Argumenten zu gehen scheint.

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