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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Bin schon gespannt, wie dieses Jahr Halloween sein wird. Impressionen von vergangenem Jahr in Berlin findet man ja noch


Jetzt prangt gleich oben als erstes der Hinweis

Mit dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus zu hemmen, gelten in Berlin umfangreiche Abstands- und Hygieneregeln. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Veranstaltungen direkt an den entsprechenden Veranstalter ...

Wer ist eigentlich der Veranstalter von Halloween, den man fragen könnte, ob es dieses Jahr Halloween gibt oder nicht? :) :D
 
Bei uns ist es zwar nicht verboten,wird aber ausfallen,Kindergarten und Grundschule haben aber vorschlag gemacht das man Fenster/Tür entsprechend dekoriert ,das die Kinder ein bissen Freunde dran haben.Finde Ich persönlich Gefährdete /Engstlichen persone gegen über fair.
Und wenn man unbedingt Kinder was Gruseliges antun möchte,sollte man abends mit Kinder Familien Alben von 80-90 jahre,Eigene Hochzeit Bilder anschauen :-)
 
ich sage schon voraus, das die fussballer wie die fliegen sterben werden. soviel ignoranz gibts sonst nirgens.
 
das wegen übermittlungsfehler heute die neuinfizierten raufgeschlagen wurden und nicht der wert von gestern korrigiert wurde ist wieder der hammer. morgen werden wir dann die von heute draufschlagen und endlich den höchsten wochenendwert haben :)
 
Zahlenjonglieren mit nichtssagenden Zahlen, an die man sich klammert, ohne dass es irgendwelche sinnvollen Schlussfolgerungen ermöglichen würde. Das wird von Statistikern im medizinischen Bereich auch so gesehen:

 
ABER Die bringen kein Geld,und sind hoch Infezios .
:-(
 
Bitte um kurze Aufklärung ich krieg in letzt Zeit öfters Werbung eingeblendet, über kein ahnung ,Googel,Board Software ,nicht nur hier in Board Werbung von "Viagra Plus",was ist Plus!?Ich möchte bitte wenn dann Klassiker haben.
 
Nö, die sind nicht so infektiös, sonst dürften sie nicht an der Schulspeisung in den Pausen teilnehmen. Da kommen schnell ein paar 10..20...30...40...50... in einem Raum zum Essen zusammen.
 
Mal genau lesen :
Es ist erstaunlich was das Gesundheitsamt alles darf ,
die dürfen dich zu hause besuchen und untersuchen offenbar unter zwang?
die dürfen dich gegen deinen Willen Einweisen ,
die dürfen dich überwachen .

Der Link dazu kommt gleich habe ich in einem anderem Profile

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Das erinnert mich an das 3. Reich.

Nun stellt man sich mal vor das wer anders wem anders was böse will und
gibt den als Kontakt Person an und schon kommt der in Quarantäne
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese Befugnisse hatte das Gesundheitsamt schon (immer) auch vor der „Corona-Hysterie“. Es gibt ja außer Covid-19 noch andere, sehr ansteckende Krankheiten, die (von den Ärzten) meldepflichtig sind.

Klar, wenn ich jemanden ärgern will, kann man alles mögliche machen. Wenn derjenige z.B. In einem oberen Stockwerk eines Hauses ohne Fahrstuhl wohnt, kann man ihm ein Pferd vor die Wohnungstür stellen. Das Pferd bekommt man zwar dazu eine Trepppe hochzulaufen aber nicht runter! :ROFLMAO:
 
Falsche Coronatests
nach FCB nun
spox.com/de/sport/fussball/zweiteliga/2010/Artikel/wuerzburg-falsche-corona-testergebnisse-labor-gesteht-fehler.html

mein Vertrauen geht gegen 0

Mfg
 
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