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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Mal sehen wie es die höhere Instanz sieht ...

Wenn der Richter bereits persönliche Erfahrungen mit Corona Patienten gemacht hat kann das schon ganz anders aussehen.
 
Ob wir jetzt Für oder Wider reden, ist sowieso egal. Morgen um diese Zeit werden wir wissen,
welche Entscheidung zu welchen Auswirkungen geführt hat und da brauche ich keine
Glaskugel befragen, es wird sicherlich nicht friedlich bleiben und die Auflagen werden mit
Sicherheit etliche Wirrköpfe nicht befolgen.
 
Es ist dieses mal keine Maskenpflicht.

Und Querdenken war von Anfang an friedlich.

Was andere Gruppierungen machen gehört auch nicht zu Querdenken.

Die Demo am 1.8 ist total friedlich verlaufen.

Wer Stress gemacht hatte waren die Antifa linke und die haben Polizisten verletzt.
 
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Hat die Bundesregierung aber bis jetzt nicht als Corona-Maßnahme gemacht. Also gilt das Grundgesetz, da kann sich auch kein Richter drüber hinwegsetzen (wollen).

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Die Testmöglichkeiten reichen doch jetzt schon kaum noch für zwingend notwendige Tests von Einreisenden aus Risikogebieten und wird deshalb wieder abgeschafft.

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Richter, auch höherer Instanzen, entscheiden dem Gesetzt entsprechend und nicht nach irgendwelchen persönlichen Ansichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
du meinst so frei von persönlicher Meinung und gesetzestreu wie dieser Staatsanwalt?

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nein, auch Richter sind Menschen mit Meinungen und einem mehr oder weniger ausgeprägtem Wissen zum sachlichen Hintergrund dessen, wozu sie ein Urteil abgeben sollen, und diese Meinung und das mehr oder weniger vorhandene Fachwissen fliesst bei der Interpretation des Gesetzestextes mit ein, nur so sind so völlig konträre Urteile zu deckungsgleichen Fällen erklärbar. Und genau das ist auch gut so, insbesondere die mehrstufigkeit des Prozesses.

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Das ist doch das schöne an der Gewaltentrennung in Deutschland. Die Judikative hat die Legeslative interpretiert und der Executiven den Rahmen gesteckt. Wenn sich die Bürger jetzt an die Regeln halten ist doch alles in Butter, da können auch Millionen demonstrieren.

Man muss doch stolz darauf sein in so einem System leben zu können ...
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt

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Die Auflösung der Demo sowie 300 Festnahmen sprechen für sich ...
hoffen wir mal das sich dort keiner angesteckt hat ...
 
quod erat demonstrandum, was zu beweisen war bzw. leider zu erwarten war.

Schade, dass es so kommen musste, aber ehrlich gesagt, wenn eine Demo gegen die Auflagen
der Regierung stattfindet, kann man nicht erwarten, dass diese Leute genau das machen,
wogegen sie demonstrieren.
 
Da das aber die Bedingung war unter der die Demo statt finden durfte haben sie die auch Auflagen des OLG Missachtet.
Das hat eine lenkende Wirkung für die Zukunft ...
 
Es sagt schon alles, dass man sich bei der Berichterstattung zur Demo gegen die Corona-Maßnahmen hauptsächlich auf die abseits stattfindende kleine Demo der Rechten vor der russischen Botschaft konzentriert, die von Russland einen Friedensvertrag einfordern und rein gar nichts gegen Corona-Maßnahmen aussagen. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Versammlung vor der russischen Botschaft am Vormittag begann und dann von der Politizei in Richtung Brandenburger Tor abgedrängt wurde. Genau dahin, wo sich die Quedenker gegen die Corona-Maßnahmen versammelt haben. Da waren wohl zu wenige Rechte unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen, dass man auf diese Weise das ändern musste, um medienwirksame Falschdardstellungen zur Demo der Querdenker überhaupt machen zu können.
 
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