Weil eine Frau aus Brandenburg ihre Rundfunkgebühren nicht zahlt, muss sie bald vielleicht ins Gefängnis. Ein ähnlicher Fall sorgte in diesem Jahr schon einmal für viele Schlagzeilen - eine Frau kam damals erst nach 61 Tagen aus der Haft.
Weil 2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft trat, muss seither jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen - ganz egal, ob es in dem Haushalt TV- oder Radiogeräte gibt. Nun sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem eine Frau die Zahlung verweigert und dafür vielleicht demnächst in Haft muss. Die "taz" berichtet von der Frau aus Brandenburg, die die Rundfunkgebühren seit 2013 nicht zahlt.
Anfang August habe die Frau laut "taz" einen Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts erhalten. Demnach drohen ihr nun sechs Monate Beugehaft - wegen etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeiträgen, die sie 2013 nicht gezahlt hat. Um die Zeit danach, in der sie ebenfalls nicht zahlte, geht es in dem Fall erst einmal nicht. Die Frau arbeitet selbstständig als Clown und lebt nach eigenen Angaben am Existenzminimum und erhält Wohngeld vom Staat.
Ein Widerspruch beim Amtsgericht blieb laut "taz" erfolglos, auch der Versuch, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, scheiterte. Die Geschichte erinnert ein wenig an einen ähnlichen Fall von vor wenigen Monaten. Damals saß eine Frau 61 Tage in Haft, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlte. Der MDR zog damals den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück (DWDL.de berichtete).
Mitte September erklärte die ARD noch, dass in Zukunft niemand mehr ins Gefängnis gehen solle, wenn Beiträge nicht gezahlt würden. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein", erklärte man damals gegenüber dem "Tagesspiegel"
Quelle: dwdl
Nicht gezahlt – Haftbefehl
Eine Frau aus Brandenburg weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Deshalb droht ihr nun eine Gefängnisstrafe.
Eigentlich sollte es Fälle wie den von Kathrin Weihrauch gar nicht mehr geben. Anfang August erhielt die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg Post vom Amtsgericht: ein Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Nun drohen ihr sechs Monate Beugehaft. Wegen 309,26 Euro.
Ihre Geschichte erinnert an die der Thüringerin Sieglinde Baumert, die Anfang des Jahres als Erste überhaupt im Gefängnis saß, weil sie die Rundfunkgebühr nicht gezahlt hatte. Nach 61 Tagen kam sie frei – bundesweit sorgte ihr Fall für Diskussionen, Gebührengegner stilisierten sie zur Märtyrerin. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille stellte vor gut einem Monat in Aussicht, dass Beitragsverweigerer zukünftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein, so Wille im Tagesspiegel.
War das zu viel versprochen? Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), der für den Beitrag von Kathrin Weihrauch zuständig ist, will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Dafür erzählt Kathrin Weihrauch gern: „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“. Seit gut einem Jahr streitet sie nun mit dem rbb.
Im aktuellen Verfahren geht es um ihre Beiträge für 2013. Damals wurde die alte GEZ-Gebühr abgeschafft. Seitdem muss jeder Haushalt pauschal 17,50 Euro im Monat bezahlen. Durch die Umstellung wurden viele Leute erfasst, die bislang nicht gezahlt hatten. So wie Kathrin Weihrauch. Sie erhielt Zahlungserinnerungen, Mahnungen, schließlich die Aufforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben.
Weihrauch ist selbstständig, sie arbeitet als Clown. Sie lebe am Existenzminimum, sagt sie, erhalte Wohngeld vom Staat. Zu pfänden gibt es bei ihr nichts. Die Vermögensauskunft verweigerte sie und bekam dafür einen Eintrag ins Schuldnerregister. Postwendend zog ihre Bank die Kreditkarte ein, kündigte ihren Dispo.
Widerspruch abgelehnt
Kathrin Weihrauch hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – abgelehnt. Sie hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt – abgelehnt. Sie hat beim rbb darum gebeten, als Härtefall eingestuft zu werden – keine Antwort. Den Haftbefehl hat sie an das Landgericht Potsdam geschickt. Solange dessen Richter prüfen, sagt Weihrauch, könne sie nicht verhaftet werden. Das Landgericht bestätigt allerdings nicht, dass ein solches Verfahren läuft.
Auch der Beitragsservice, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht, will sich zum Fall Weihrauch nicht äußern. Er verschickt die Mahnungen, wenn Leute nicht zahlen. Kommen die Schuldner denen nicht nach, wird das Verfahren der zuständigen Vollstreckungsbehörde übergeben. 1,4 Millionen Mal ist das 2015 passiert. Wie viele davon auf Beitragsverweigerer zurückgehen, wird nicht erfasst.
Das jeweilige Bundesland regelt, wie und wann vollstreckt wird. Insofern hat die Aussage von der ARD-Vorsitzenden, Beitragsverweigerer nicht mehr ins Gefängnis zu stecken, nur bedingt Bestand. Die Landesrundfunkanstalten können höchstens entscheiden, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist.
Nur: Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten. Im Falle Baumert bekam der MDR wochenlang schlechte Presse. Da braucht es schon sehr viele Beitragszahler, um die positive Gegenwerbekampagne zu finanzieren.
Je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag
Doch die Schuld allein den Landesrundfunkanstalten zuzuschieben greift auch zu kurz. In Fällen wie dem von Weihrauch stecken sie in der Klemme: Das Gremium, das den Rundfunkbeitrag berechnet und offiziell „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ heißt, übt Druck auf die Landesrundfunkanstalten aus, das Geld einzutreiben. Auch, damit das Beitragssystem gerecht bleibt. Würde publik, dass Schuldner davonkommen, dürften immer weniger Menschen zahlen. Und je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag.
Weihrauch erhält viel Unterstützung im Netz. Die Thüringer Beitragsverweigerin Baumert rief auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, sich beim rbb zu beschweren. Mehrere, teils recht zweifelhafte Blogs berichten über Weihrauch. Die Szene der Beitragsverweigerer zieht auch Verschwörungstheoretiker und Rechte an.
Mit denen will sich Weihrauch nicht gemeinmachen, dennoch ist sie mittlerweile zur Aktivistin geworden. „Am Anfang habe ich einfach nur nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt sie. „Mittlerweile geht es mir ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“
Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.
Quelle: taz
Weil 2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft trat, muss seither jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen - ganz egal, ob es in dem Haushalt TV- oder Radiogeräte gibt. Nun sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem eine Frau die Zahlung verweigert und dafür vielleicht demnächst in Haft muss. Die "taz" berichtet von der Frau aus Brandenburg, die die Rundfunkgebühren seit 2013 nicht zahlt.
Anfang August habe die Frau laut "taz" einen Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts erhalten. Demnach drohen ihr nun sechs Monate Beugehaft - wegen etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeiträgen, die sie 2013 nicht gezahlt hat. Um die Zeit danach, in der sie ebenfalls nicht zahlte, geht es in dem Fall erst einmal nicht. Die Frau arbeitet selbstständig als Clown und lebt nach eigenen Angaben am Existenzminimum und erhält Wohngeld vom Staat.
Ein Widerspruch beim Amtsgericht blieb laut "taz" erfolglos, auch der Versuch, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, scheiterte. Die Geschichte erinnert ein wenig an einen ähnlichen Fall von vor wenigen Monaten. Damals saß eine Frau 61 Tage in Haft, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlte. Der MDR zog damals den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück (DWDL.de berichtete).
Mitte September erklärte die ARD noch, dass in Zukunft niemand mehr ins Gefängnis gehen solle, wenn Beiträge nicht gezahlt würden. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein", erklärte man damals gegenüber dem "Tagesspiegel"
Quelle: dwdl
Nicht gezahlt – Haftbefehl
Eine Frau aus Brandenburg weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Deshalb droht ihr nun eine Gefängnisstrafe.
Eigentlich sollte es Fälle wie den von Kathrin Weihrauch gar nicht mehr geben. Anfang August erhielt die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg Post vom Amtsgericht: ein Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Nun drohen ihr sechs Monate Beugehaft. Wegen 309,26 Euro.
Ihre Geschichte erinnert an die der Thüringerin Sieglinde Baumert, die Anfang des Jahres als Erste überhaupt im Gefängnis saß, weil sie die Rundfunkgebühr nicht gezahlt hatte. Nach 61 Tagen kam sie frei – bundesweit sorgte ihr Fall für Diskussionen, Gebührengegner stilisierten sie zur Märtyrerin. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille stellte vor gut einem Monat in Aussicht, dass Beitragsverweigerer zukünftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein, so Wille im Tagesspiegel.
War das zu viel versprochen? Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), der für den Beitrag von Kathrin Weihrauch zuständig ist, will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Dafür erzählt Kathrin Weihrauch gern: „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“. Seit gut einem Jahr streitet sie nun mit dem rbb.
Im aktuellen Verfahren geht es um ihre Beiträge für 2013. Damals wurde die alte GEZ-Gebühr abgeschafft. Seitdem muss jeder Haushalt pauschal 17,50 Euro im Monat bezahlen. Durch die Umstellung wurden viele Leute erfasst, die bislang nicht gezahlt hatten. So wie Kathrin Weihrauch. Sie erhielt Zahlungserinnerungen, Mahnungen, schließlich die Aufforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben.
Weihrauch ist selbstständig, sie arbeitet als Clown. Sie lebe am Existenzminimum, sagt sie, erhalte Wohngeld vom Staat. Zu pfänden gibt es bei ihr nichts. Die Vermögensauskunft verweigerte sie und bekam dafür einen Eintrag ins Schuldnerregister. Postwendend zog ihre Bank die Kreditkarte ein, kündigte ihren Dispo.
Widerspruch abgelehnt
Kathrin Weihrauch hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – abgelehnt. Sie hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt – abgelehnt. Sie hat beim rbb darum gebeten, als Härtefall eingestuft zu werden – keine Antwort. Den Haftbefehl hat sie an das Landgericht Potsdam geschickt. Solange dessen Richter prüfen, sagt Weihrauch, könne sie nicht verhaftet werden. Das Landgericht bestätigt allerdings nicht, dass ein solches Verfahren läuft.
Auch der Beitragsservice, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht, will sich zum Fall Weihrauch nicht äußern. Er verschickt die Mahnungen, wenn Leute nicht zahlen. Kommen die Schuldner denen nicht nach, wird das Verfahren der zuständigen Vollstreckungsbehörde übergeben. 1,4 Millionen Mal ist das 2015 passiert. Wie viele davon auf Beitragsverweigerer zurückgehen, wird nicht erfasst.
Das jeweilige Bundesland regelt, wie und wann vollstreckt wird. Insofern hat die Aussage von der ARD-Vorsitzenden, Beitragsverweigerer nicht mehr ins Gefängnis zu stecken, nur bedingt Bestand. Die Landesrundfunkanstalten können höchstens entscheiden, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist.
Nur: Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten. Im Falle Baumert bekam der MDR wochenlang schlechte Presse. Da braucht es schon sehr viele Beitragszahler, um die positive Gegenwerbekampagne zu finanzieren.
Je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag
Doch die Schuld allein den Landesrundfunkanstalten zuzuschieben greift auch zu kurz. In Fällen wie dem von Weihrauch stecken sie in der Klemme: Das Gremium, das den Rundfunkbeitrag berechnet und offiziell „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ heißt, übt Druck auf die Landesrundfunkanstalten aus, das Geld einzutreiben. Auch, damit das Beitragssystem gerecht bleibt. Würde publik, dass Schuldner davonkommen, dürften immer weniger Menschen zahlen. Und je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag.
Weihrauch erhält viel Unterstützung im Netz. Die Thüringer Beitragsverweigerin Baumert rief auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, sich beim rbb zu beschweren. Mehrere, teils recht zweifelhafte Blogs berichten über Weihrauch. Die Szene der Beitragsverweigerer zieht auch Verschwörungstheoretiker und Rechte an.
Mit denen will sich Weihrauch nicht gemeinmachen, dennoch ist sie mittlerweile zur Aktivistin geworden. „Am Anfang habe ich einfach nur nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt sie. „Mittlerweile geht es mir ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“
Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.
Quelle: taz
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