Einige TV-Zuschauer und Radiohörer haben gute Gründe, dem Beitragsservice keine SEPA-Lastschrift für den Rundfunkbeitrag zu erteilen. Der Beitragsservice will nun aber keine Erinnerungsbriefe mehr verschicken.
Beitragsservice verzichtet auf Erinnerungsbriefe für Überweiser
Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, seine Höhe, oder dazu, wer ihn unter welchen Umständen bezahlen muss. Manchen Bürgern ist es auch nicht geheuer, dem Beitragsservice eine SEPA-Lastschrift zum Einzug der Rundfunkbeiträge zu erteilen. Es gibt also Gründe, warum Verbraucher den Rundfunkbeitrag lieber selbst überwiesen haben - möglicherweise mit dem Zusatz "unter Vorbehalt".
An alle diese Rundfunkgebührenzahler hat der Beitragsservice - so wie auch schon die Vorgänger-Organisation GEZ - bislang vier Mal pro Jahr einen Erinnerungsbrief mit einer Rechnung verschickt. Damit könnte nun bald Schluss sein.
Brief des Beitragsservice an Überweiser
Der teltarif.de-Redaktion liegt ein Brief vor, den ein Rundfunkgebührenzahler in dieser Woche vom Beitragsservice erhalten hat. Bislang hatte der Zuschauer sich auf die viermal jährlich eintreffenden Briefe verlassen und dann jeweils eine Einzelüberweisung für den betreffenden Dreimonatszeitraum bei seiner Hausbank durchgeführt. In dem Schreiben heißt es nun:
Sehr geehrter Herr ..., Ihre letzten Zahlungen sind erfolgreich bei uns eingegangen, damit wurde Ihr Beitragskonto ausgeglichen. Mit Ihrem Rundfunkbeitrag tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig und vielfältig sein können.
Wichtige Änderung: Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren: Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Bitte überweisen Sie in Zukunft Ihre Rundfunkbeiträge selbstständig zu den untenstehenden Terminen. Diese Zahlungstermine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitragspflicht und -höhe nichts ändert. [Es folgen die Details zum betreffenden Kundenkonto.]
Sie können die Rundfunkgebühr auch schnell und unkompliziert per Lastschrift zahlen. Indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, werden die Rundfunkbeiträge automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen.
Die Alternativen zur SEPA-Lastschrift
An der bisherigen Zahlungsweise ändert sich hingegen nichts, der Rundfunkbeitrag muss wie bisher zur Mitte des entsprechenden Dreimonatszeitraums bezahlt werden also jeweils am 15. Februar, Mai, August und November.
Der Beitragsservice nutzt die Umstellung offenbar dazu, mehr Gebührenzahler zur SEPA-Lastschrift zu drängen: Dem Brief liegt nicht nur ein vorgefertigtes Papierformular hierfür bei, es gibt auch einen QR-Code, mit dem man die Lastschrift über das Smartphone einrichten kann.
Zur SEPA-Lastschrift ist allerdings nach wie vor kein Zuschauer verpflichtet. Es ist auch möglich, den Rundfunkbeitrag wie bisher zu jedem der genannten Termine manuell per Einzelüberweisung zu bezahlen. Wem das zu umständlich ist, der kann auch bei seiner Hausbank hierfür einen Dauerauftrag einrichten, der vierteljährlich ausgeführt wird. Die hierzu notwendigen Daten (IBAN, BIC, Betrag, Verwendungszweck) befinden sich ebenfalls auf dem Brief.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Einsparung von Ressourcen und Verwaltungsaufwand lediglich auf die bisherigen Überweiser erstreckt. An Nichtzahler und verspätete Zahler wird der Beitragsservice sicher auch in Zukunft Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden.
Quelle; .teltarif
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Beitragsservice verzichtet auf Erinnerungsbriefe für Überweiser
Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, seine Höhe, oder dazu, wer ihn unter welchen Umständen bezahlen muss. Manchen Bürgern ist es auch nicht geheuer, dem Beitragsservice eine SEPA-Lastschrift zum Einzug der Rundfunkbeiträge zu erteilen. Es gibt also Gründe, warum Verbraucher den Rundfunkbeitrag lieber selbst überwiesen haben - möglicherweise mit dem Zusatz "unter Vorbehalt".
An alle diese Rundfunkgebührenzahler hat der Beitragsservice - so wie auch schon die Vorgänger-Organisation GEZ - bislang vier Mal pro Jahr einen Erinnerungsbrief mit einer Rechnung verschickt. Damit könnte nun bald Schluss sein.
Brief des Beitragsservice an Überweiser
Der teltarif.de-Redaktion liegt ein Brief vor, den ein Rundfunkgebührenzahler in dieser Woche vom Beitragsservice erhalten hat. Bislang hatte der Zuschauer sich auf die viermal jährlich eintreffenden Briefe verlassen und dann jeweils eine Einzelüberweisung für den betreffenden Dreimonatszeitraum bei seiner Hausbank durchgeführt. In dem Schreiben heißt es nun:
Sehr geehrter Herr ..., Ihre letzten Zahlungen sind erfolgreich bei uns eingegangen, damit wurde Ihr Beitragskonto ausgeglichen. Mit Ihrem Rundfunkbeitrag tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig und vielfältig sein können.
Wichtige Änderung: Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren: Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Bitte überweisen Sie in Zukunft Ihre Rundfunkbeiträge selbstständig zu den untenstehenden Terminen. Diese Zahlungstermine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitragspflicht und -höhe nichts ändert. [Es folgen die Details zum betreffenden Kundenkonto.]
Sie können die Rundfunkgebühr auch schnell und unkompliziert per Lastschrift zahlen. Indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, werden die Rundfunkbeiträge automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen.
Die Alternativen zur SEPA-Lastschrift
An der bisherigen Zahlungsweise ändert sich hingegen nichts, der Rundfunkbeitrag muss wie bisher zur Mitte des entsprechenden Dreimonatszeitraums bezahlt werden also jeweils am 15. Februar, Mai, August und November.
Der Beitragsservice nutzt die Umstellung offenbar dazu, mehr Gebührenzahler zur SEPA-Lastschrift zu drängen: Dem Brief liegt nicht nur ein vorgefertigtes Papierformular hierfür bei, es gibt auch einen QR-Code, mit dem man die Lastschrift über das Smartphone einrichten kann.
Zur SEPA-Lastschrift ist allerdings nach wie vor kein Zuschauer verpflichtet. Es ist auch möglich, den Rundfunkbeitrag wie bisher zu jedem der genannten Termine manuell per Einzelüberweisung zu bezahlen. Wem das zu umständlich ist, der kann auch bei seiner Hausbank hierfür einen Dauerauftrag einrichten, der vierteljährlich ausgeführt wird. Die hierzu notwendigen Daten (IBAN, BIC, Betrag, Verwendungszweck) befinden sich ebenfalls auf dem Brief.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Einsparung von Ressourcen und Verwaltungsaufwand lediglich auf die bisherigen Überweiser erstreckt. An Nichtzahler und verspätete Zahler wird der Beitragsservice sicher auch in Zukunft Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden.
Quelle; .teltarif