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Off Topic BGH: Videos von Dashcams sind als Beweismittel vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Dashcams sind auch in Deutschland auf dem Armaturenbrett eines Autos erlaubt und die Aufzeichnungen sind als Beweismittel im Einzelfall vor Gericht zulässig, trotz Datenschutzbedenken. In zwei Vorinstanzen beim AG Magdeburg und LG Magdeburg ging es um einen Streit zweier Parteien. In diesem ging es darum, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war.

Das Amtsgericht hat dem Kläger nur die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Der Kläger habe für seine Behauptung, der Beklagte sei beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug auf die vom Kläger genutzte Fahrspur geraten, keinen Beweis erbringen können. Die Zeugin, Beifahrerin des Klägers, habe nicht präzise sagen können, wo sich das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt der Kollision genau befunden habe. Der Sachverständige komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus technischer Sicht die Schilderungen beider Parteien zum Unfallhergang prinzipiell möglich seien. Dem Angebot des Klägers, die von ihm mit einer Dashcam gefertigten Bildaufnahmen zu verwerten, sei nicht nachzukommen gewesen.

Die Entscheidung des Senats: Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

Aber dennoch sei die Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.
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Was sagt ihr dazu? Wenn ihr die Wahl hättet, würdet ihr euch für ein generelles Verbot der Dashcams entscheiden – oder für eine generelle Erlaubnis, da vor Gericht nur der eigentliche Unfall Inhalt wäre – und die Beteiligten bei so etwas eh immer die Personalien zu nennen haben?

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Quelle; caschy
 
Sollte jemand eine Dashcam benutzen wollen, dann müsste der oder die auch registrieren.
Im Falle eines Unfalls könne diese sowohl für als auch gegen ihn/sie genutzt werden.
Außerdem würde ich nur zertifizierte Dashcams zulassen und verwerten lassen.
Würde mich mal interessieren, wie so manche Leute filmen und fahren würden,
wenn sie denn wüssten, dass es auch gegen sie verwendet werden kann.
 
Hi,

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Wozu? Die Dashcam ist doch in meinem Auto installiert (auch beim Unfall).

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Richtig so, pro Gerechtigkeit.

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Ich habe in meinem Auto auch eine Dashcam seit ca. 2 Jahren und bin heilfroh drum.
Ich überlege sogar wegen irgendwelcher "Drängler" und "Lichthupen-Rambos" mir im Heckfenster noch eine zu Installieren...

Und nein ich bin kein 80jähriger Benzfahrer mit Hut, sondern fahre seit über 20 Jahren unfallfrei, das derzeit jeden Tag in die Landeshauptstadt und zurück.

Was meinst Du, waurm es bei z.B. Flugzeugen, Maschinen etc. eine "Blackbox" gibt (welche ich übrigens für einen großen Konzern administriert habe)?

Finde ich super dieses Urteil, dann kommt kein Pistenraudi mehr so leicht ungestraft davon.

Gruß
 
Ein bisschen weltfremd sind die Damen und Herren Richter aber schon: "und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges".
Wenn alle Messen gesungen sind, brauche ich keine Dashcam mehr. Woran soll der nachträgliche Betrachter dann erkennen, ob der Besitzer der Dashcam geschnitten wurde oder nur geträumt hat und daher die Vollbremsung erst im letzen Moment ausgelöst hat. Um nur noch die Unfallfolgen festzuhalten, reicht auch die Knipse im Handschuhfach oder das Smartphone.
Also wird es bei der nach wie vor mit Bußgeld bedrohten mehr oder weniger permanenten Aufzeichnung bleiben...
 
Hi,

Du wirst Dich wundern, wie gut auf den Aufnahmen alles zu Erkennen ist, auch bei Nacht, inkl. Kennzeichen.

Das ganze hat noch GPS + Geschwindigkeitsanzeige.

Wenn mir also ein Kind vors Auto rennt, lässt sich schon im Nachhinein besser (be)urteilen, wie das passiert ist.

Keine Chance mit Vollbremsung - Vollgas plattfahren; der Unterschied lässt sich in jedem Fall erkennen. ;)

Gruß

PS: Bilder sagen da mehr als 1000 Worte. Warum haben Polizisten mittlerweile "Dashcams" auf der Schulter..?

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, auf der einen Seite regen sich Leute auf, wenn es eine permanente (Verkehrs-)Überwachung gibt.
Auf der anderen Seite soll jeder eine Dash-Cam haben?
Ich bin der Meinung, wenn "Ja", dann sollte dieser jeder eintragen lassen (z.B. beim TÜV).
Und evtl. noch ein Aufkleber am Fahrzeug.
Wenn irgendwo ein Gebäude überwacht wird, muss ja auch ein Hinweis erfolgen.
Auch wenn die Dash-Cam im Zweifel meine Unschuld beweisen kann, so kenne ich keine Fälle, wo jemand sagt: "Ich bin schuld, meine Dash-Cam hilft ihnen bei der Verhandlung gegen mich!".
 
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Was willst du da noch auswertbares sehen, wenn sich das Ding gesetzeskonform wie von mir zitiert erst nach dem Knall einschaltet? Wie das Kind durch die spätestens dann erfolgende Vollbremsung von der Motorhaube abrollt? Diese gesetzeskonforme Betriebsart "Kollision" ist fast immer sinnlos, da sie das dem Unfall vorausgehende Geschehen nicht (mehr) aufzeichnen kann. Geisterfahrerkollision mal ausgenommen, da sieht man auch nach dem Knall noch, wie es dazu kommen konnte ;).
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Eben darum läuft ja die Cam bei der Polizei auch schon lange vorher und nicht erst wenn die Steine fliegen und auf dem Polizeihelm aufschlagen. Beim Bürger wäre das aber nach wie vor illegal und kann bei Kontrollen mit nicht unerheblichem Bußgeld geahndet werden. Die sich ständig in kurzen zeitlichen Abständen überschreibende Aufzeichnungsweise ausgenommen. Hat der Gesetzgeber den Begriff "kurzer zeitlicher Abstand" überhaupt schon definiert? Denn wenn überhaupt wäre nur diese Betriebsart zur umfassenden Beweissicherung geeignet.
Aber irgendwie ist die ganze Diskussion auch schizophren. Rund um die Uhr nehmen Millionen von Fotoapparaten oder Smartphones durch ihre Besitzer irgend etwas in ihrer Umgebung auf und niemand der dort zufällig Anwesenden wird jemals nach seinem Einverständnis gefragt, ob er denn auch mit aufs Bild oder Film kommen möchte. Liegt das Ding aber aufzeichnend auf dem Armaturenbrett, wird eine Staatsaffaire daraus...
 
Hi,

also brauchst Du Regeln, die wirst Du miterleben.

Eine Kamera dafür wird Pflicht werden wahrscheinlich. Keine Quelle aber eine Prognose.

Gruß

PS: Ich werde das aufrüsten ggfs. + via Anwalt dann regeln lassen, gefährdet irgendein Honk mein Leben damit. ;)

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Ich fahre bereits seit vier Jahren mit einer Dashcam (Front- und Heckscheibe). Dauerhaftes Aufzeichnen ist nicht, da auf der Speicherkarte die ältesten Daten immer wieder überschrieben werden. Den Datenschutz zu verletzen sehe ich nur dann, wenn ich die Aufnahmen z.B. ins Internet stelle ohne Kfz-Kennzeichen oder Gesichter zu verpixeln. Beides mache ich nicht, weil ich die Cam einfach nur für den Fall eines Verkehrsunfalls und etwaiger Nachweise installiert habe.

Ja klar, ich kann die Speicherkarte entnehmen, die (noch nicht überschriebenen) Filmschnipsel per PC zusammenfügen und daraus ein Video meiner Autofahrt entlang der Mosel oder durchs Rheingau etc. machen. Genau das habe ich auch bereits mit landschaftlich reizvollen Strecken gemacht. Aber allein für meine rein private Nutzung. Quasi als "bewegtes Fotoalbum".

Jetzt ist da endlich Sicherheit gegeben, daß diese Aufnahmen im Zweifelsfall vor Gericht zugelassen werden können. Ich denke aber auch daß es Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten durchaus recht ist, wenn man durch eine zufällig mitgefilmte Straftat zur Aufklärung derselbigen helfen kann.

Das wären dann die sogenannten "sachdienlichen Hinweise". Die wichtigen Filmaufnahmen vor den Ordnungshütern zwecks Datenschutzbedenken verschweigen? Oder soll man - falls man keine Cam hatte, sondern etwas mit bloßem Auge beobachtet hat - sagen: "Tut mir leid, ich habe alles gesehen, darf aber nix sagen wegen Datenschutz." Dann könnten die "sachdienlichen Hinweise" aus dem deutschen Polizei-Sprachschatz gestrichen werden.

Und jetzt zu den Datenschutzbefürwortern: Dann schnappt euch doch grad mal jeden zweiten, der gerade Aufnahmen mit seinem Smartphone oder einer herkömmlichen Kamera macht und euch dabei ganz zufällig ganz rechts am Rand mit aufs Bild bekommen hat. Viel vergnügen dabei, denn langweilig wird euch dann garantiert nicht, ihr seid rund um die Uhr beschäftigt. Ganz davon abgesehen will ich nicht wissen wieviele Apps ihr Datenschützer auf euren Smartphone betreibt, die mehr über euch wissen als alle Dashcams zusammen. Willkommen in der Zukunft!
 
Wenn jeder mit dashcam fährt, ist jeder der vorsätzlich oder nicht sofort ertappt. Das könnte dazu beitragen, daß es auf den Straßen, grade auf Autobahnen, sicherer wird. Zu geringe Sicherheitsabstände, das zu enge einscherren in den eigenen Sicherheitsabstand, zu dichtes Auffahren und natürlich die provokannten beabsichtigten Aktionen einiger, die meinen andere Rechte zu besitzen. Für die Beweisführung sind dashcam vids meiner Meinung nach richtig.
 
ich nutze seit ca. 6 jahren daschcam's , hab 2 , eine vorne und eine hinten

könt ihr bestimmt , so ein Autospiegel mit Navi , daschcam , rückwertzfahren , usw. usw.

die cams laufen nonstop wärend der fahrt , obwohl das display was ganz anderes zeigt , bin freu das ich es habe und will es nicht mehr misen
 
Ach wer gute Freunde hat, der braucht keine Dashcams.

Der Zeuge taucht zufälligerweise nach dem Unfall auf, und wer die Schuld bekommt, sollte wohl klar sein!
 
Alles hat Vor- und Nachteile.

In meiner Kleinstadt gibt es keine Blitzer und ab und zu fährt man über eine rote Ampel drüber, manchmal länger rot als eine Sekunde.

Und nun ist jeder ein Bulle, der eine Dashcam hat, nicht einmal die Bullen selber filmen ihre gesamte Fahrt, ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Es gab einen Fall in Deutschland vor Gericht, da hat jdm. einen anderen angeschissen, weil der über eine rote Ampel gefahren ist und sowas wurde natürlich vor Gericht zugelassen.

Es regen sich immer viele in DE darüber auf, das wir zu wenig öffentliche Kameras haben, wir brauchen gar keine öffentlichen Kameras, weil wir genug "private/hobby Polizisten" haben, bei Unfällen befürworte ich Dashcams, keine Frage, aber in Zukunft werden diese Dinger auch für alles andere verwendet und viele in DE haben Gefallen daran andere anzuzeigen, weil nix besseres zutun - traurig aber wahr.
 
Nee, genau das ist falsch. Denn aus genau diesem Grund ging die ganze Diskussion um Dashcams und den Datenschutz ja überhaupt erst los. Weil irgendein Rechtanwalt (in Bayern glaube ich) mithilfe seiner Aufnahmen Verkehrsübertretungen anderer massenhaft bei der Polizei zur Anzeige gebracht hatte. Dies ist nicht der Zweck dieser nützlichen Kameras, eine Bürgermiliz auf der Straße zu schaffen.

Es geht nur darum, mithilfe von Dashcam-Aufzeichnungen die eigene Unschuld (oder auch Schuld) an einem Unfall glaubhaft belegen zu können. Es geht nicht darum, Rotlichtsünder, Rechtsüberholer und ähnliche Chaoten anzuzeigen, die einem persönlich nichts getan haben. Dies war und ist ausdrücklich nicht erlaubt, weil dies dann ein dauerhaftes Aufnehmen ohne ersichtlichen Grund darstellen würde.


In einem Fall bin ich mir allerdings nicht sicher, wie sich das mit dem neuen Urteil so verhält: Nämlich Drängler. Zu dichtes auffahren, dazu noch die Lichthupe und den Blinker setzen ist Nötigung. Und Nötigung ist eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann/sollte. Mal schauen, wenn mir das nochmal passiert das mir jemand während der Fahrt den Kofferraum öffnen möchte, gehe ich mal zur Polizei und erwähne dabei einen etwaigen Dashcam-Beweis. Wahrscheinlich geht es dann wieder um das "permanente Aufzeichnen", was ja nicht erlaubt ist. Von wegen fest abspeichern bei Erschütterung (Aufprall) oder noch nicht erfolgter Überschreibung der entsprechend älteren Filmschnipsel. Abwarten ... der nächste Drängler kommt ganz ganz sicher.
 
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