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Off Topic Dashcam-Video als Beweismittel zugelassen: Autofahrer wegen Nötigung verurteilt

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Eine Dashcam zeichnet ein gefährliches Überholmanöver auf. Diese Beweislage reicht einem Gericht in Niedersachsen aus, um den Fahrer zu verurteilen.

Ein 39 Jahre alter Autofahrer ist wegen Nötigung verurteilt worden, weil er auf einer Autobahn ein Wohnmobil überholt und anschließend stark ausgebremst hatte. Der Fahrer des Wohnmobils hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet und Anzeige erstattet. Das Amtsgericht Burgwedel ließ die Aufnahme als Beweismittel zu. Der 39jährige legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein, zog diesen jedoch vor Gericht zurück. Darüber berichten die in Hannover erscheinenden Zeitungen HAZ und NP.

Einwand gegen Dashcam als Beweismittel abgewiesen

Die Dashcam-Aufnahme wurde bei der Beweisaufnahme vor Gericht gezeigt. Der Richter bestätigte die Aussage des Wohnmobilfahrers, der die Situation als gefährlich einschätzte. Der Angeklagte habe das Bremsmanöver dazu benutzt, um "bewusst zu disziplinieren". Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht. Der 39jährige erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot und wurde wegen Nötigung zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Die Situation bei den automatisch den Straßenverkehr aufzeichnenden Kameras ist paradox: Grundsätzlich verstößt das permanente anlasslose Aufzeichnen gegen den Datenschutz. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Mai 2018 in einem Revisionsverfahren, dass solche Aufnahmen dennoch bei Unfall-Prozessen als Beweismittel genutzt werden dürfen. Über die Verwertbarkeit auch von unzulässig oder rechtswidrig erhobenen Beweisen müsse durch eine Interessen- und Güterabwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalles entschieden werden, urteilte der BGH damals.

Vor dem BGH-Urteil war der Einsatz einer Dashcam von Gerichten unterschiedlich bewertet worden. Noch 2017 nutzten die Aufnahmen einer Fahrzeugbesitzerin nichts, als sie die Schuldigen für die Beschädigung ihres Wagens ermitteln wollte – sie kassierte von einem Amtsgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Andererseits war 2015 ein "nur anlassbezogenes" Einschalten einer Dashcam vom Amtsgericht Nienburg zur konkreten Beweissicherung erlaubt worden. Ob bei dem Gerichtsverfahren in Burgwedel auch der Frage nachgegangen wurde, ob die Dashcam-Nutzung des Wohnmobilfahrers zulässig, also nur 'anlassbezogen' und nicht permanent war, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.

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Quelle; heise
 
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Haben wir Hellseher unter den Autofahrern? Oder woher weiß man was passiert um, dem Anlass entsprechend, die Dashcam einzuschalten? Wer kann Unfälle und Fehlverhalten anderer direkt voraussehen? Wer weiß aber dann was womöglich vorher passiert ist, als die Cam noch nicht lief. Ist dann der welcher keine Dashcam hat im Zweifel der Dumme?
 
Man kann es auch so machen das immer wieder gelöscht wird nach dem Aufzeichnen. Machen die auf der Autobahn doch auch die scannen alle Autokennzeichen werden danach (Angeblich) wieder gelöscht und schon ist der Datenschutz umgangen.
 
Danke für den Bericht - das ist schon ein Meilenstein, danke.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
Erlaubt ist das Filmen mit der Dashcam immer dann, wenn die Aufnahme von der Dashcam bereits nach wenigen Minuten selbsttätig wieder gelöscht wird.

Passiert jetzt etwas, so wie beim obigen Fall geschehen, braucht der Fahrer nur einen Knopf an der Dashcam drücken, um die letzten paar Minuten vor und während des Vorfalls permanent zu speichern. Diese Speicherung ist erlaubt.
 
Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass die eine oder andere Dashcam eher für die Aufzeichnung der Urlaubsfahrt verwendet wird und der "Sicherheitsaspekt" nur als gern gesehenes Abfallprodukt mitgenommen wird. Wie wohl auch in dem Wohnmobil aus dem geschilderten Fall zu vermuten. Man kennt ja die diversen Filmchen auf Youtube & Co. Und in solchen Fällen würde permanent gegen den Datenschutz verstoßen. Daher wäre es schon interessant und für die rechtliche Verwertbarkeit bedeutsam, wie letztlich die belastende Aufnahme erstellt wurde. Durch Herauskopieren aus einer grundsätzlich illegalen Aufzeichnung oder durch Auswertung einer durch selbstzensierende Hardware legalisierten Momentaufnahme. Mit einem generellen "Thema ausgelutscht" macht es sich der gute Mann in Richterrobe etwas zu einfach, auch wenn die Auswirkung seiner Entscheidung hier mit 100%iger Sicherheit keinen Unschuldigen trafen. Aber die Rechtslage sollte nun einmal kein Fall für Auslegungsspielräume sein, auch wenn oberste Gerichte es aufweichen.
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Vielleicht kommt ja mal ein Fall zur Verhandlung, wo ein rüpelhaftes oder gar verkehrsgefährdendes Verhalten des Einen und die unangemessene Reaktion des Anderen von beiden Kontrahenten aufgezeichnet wurde. Dann kann man nur hoffen, dass der Richters nicht Salomon heißt und auch wirklich beide entsprechend verknackt. Den Rüpel und den Oberlehrer...
 
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Erlaubt sollte sein was hilft Straftaten zu ahnden.
Wer so andere gefährdet der gehört noch ganz anders bestraft.
Gegen diese Art von Autofahrer sollte noch ganz anders vorgegangen werden.
 
Dann wären wir sehr schnell wieder auf dem Weg in eine Diktatur. Alles nur zum Wohle der unmündigen Bürger. Der Zweck heiligt die Mittel: Denunziation, Folter, Gesinnungsschnüffelei usw..
 
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Auf diesem Wege sind wir (leider) schon wenn Kommunen offiziell ihre Bürger dazu auffordern per App am WE Falschparker zu melden ...
Der totale Überwachungsstaat nimmt auch hier Gestalt an, wenn jeder öffentliche Platz und jedes Verkehrsmittel per Kamera überwacht werden. Aber mit dem Argument "Sicherheit" lässt sich ja alles rechtfertigen und der eigentlich Betroffene (auch ich und du) nimmt das ohne murren hin und fordert es teilweise sogar, China lässt grüßen.......
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema wird immer umstritten bleiben und nie einheitlich geregelt werden können.
Gleiches gilt auch für das Filmen mit Drohnen/Quadrocoptern, die ja nicht nur über dem eigenen Grundstück fliegen.
Solange man solche Filmaufnahmen nicht veröffentlicht, wird da auch nix groß passieren...
 
man kann und darf alles aufnehmen , man darf es nur nicht veröffentlichen , und wenn es zb. vor gericht nicht als beweis anerkant wird , geht man eine instanz höher
das problem ist , man mus sich das leisten können , seine unschuld zu beweisen :smirk: , selbst wenn man es auf video hat
 
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Dann sind wohl Deiner Meinung nach die Raser die Opfer und die Toten selbst schuld.
Schöne Einstellung. Es geht darum sich an Gesetze zu halten und Verstöße zu ahnden. Und zwar so, das es den Tätern weh tut.
Aber leider ist im großen Freizeitpark Deutschland mittlerweile alles erlaubt.
 
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Da hast Du schon recht, aber so wie viele auf der Straße unterwegs sind und nur scheisse zusammen fahren, da wundert es mich echt nicht, dass manche dann so ausrasten.
Der mit dem Wohnmobil wird auch einen scheiss zusammengefahren sein.
Bin mittlererweile der Ansicht, 98% der Autofahrer sind zu blöd zum Scheis.....!
 
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Soweit sogut....
Aber auch das rechtfertigt nicht jeden Eingriff in die Privatsphäre.
100% Aufklärung gibt es nur mit 100% Überwachung - Wenn das dein Lebenstraum ist.......
Heutzutage problemlos technisch machbar - erleben will ich das allerdings nicht.
 
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