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Off Topic BGH: Videos von Dashcams sind als Beweismittel vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Dashcams sind auch in Deutschland auf dem Armaturenbrett eines Autos erlaubt und die Aufzeichnungen sind als Beweismittel im Einzelfall vor Gericht zulässig, trotz Datenschutzbedenken. In zwei Vorinstanzen beim AG Magdeburg und LG Magdeburg ging es um einen Streit zweier Parteien. In diesem ging es darum, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war.

Das Amtsgericht hat dem Kläger nur die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Der Kläger habe für seine Behauptung, der Beklagte sei beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug auf die vom Kläger genutzte Fahrspur geraten, keinen Beweis erbringen können. Die Zeugin, Beifahrerin des Klägers, habe nicht präzise sagen können, wo sich das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt der Kollision genau befunden habe. Der Sachverständige komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus technischer Sicht die Schilderungen beider Parteien zum Unfallhergang prinzipiell möglich seien. Dem Angebot des Klägers, die von ihm mit einer Dashcam gefertigten Bildaufnahmen zu verwerten, sei nicht nachzukommen gewesen.

Die Entscheidung des Senats: Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

Aber dennoch sei die Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.
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Was sagt ihr dazu? Wenn ihr die Wahl hättet, würdet ihr euch für ein generelles Verbot der Dashcams entscheiden – oder für eine generelle Erlaubnis, da vor Gericht nur der eigentliche Unfall Inhalt wäre – und die Beteiligten bei so etwas eh immer die Personalien zu nennen haben?

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Quelle; caschy
 
...das Datenschutzproblem würde sich doch ganz einfach lösen lassen wenn nur spezielle Kameras für KFZ zugelassen würden, die fest verschlossen sind, keinen USB Anschluß haben, und nur eine Speicherkapazität von 2min haben und somit alles was älter als 2min ist wird überschrieben.
Zum auslesen muss das Gerät geöffnet werden und somit zerstört.
Und als Beweis wird nur anerkannt wenn die Daten von vereidigte Sachverständige ausgelesen worden sind, so wie auch Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Damit wird jede Manipulation der Daten verhindert.
 
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Dann solltest Du vielleicht mal Gas geben und nicht wie so viele, Deinen Hintermann zwanghaft einbremsen. Wenn ich schon die Klientel vor mir hab , die gemütlich mit 60 km/h auf der Landstrasse vor einem hertuckern und denken , Sie wären noch im Recht!!
 
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Was beweist da eine Dashcam?
Du gehst in die Eisen (warum auch immer), der Hintermann kommt natürlich gefährlich nahe, setzt wegen deiner Idiotie mal die Lichthupe und wird dann als Raser und Drängler verknackt?
Die Dashcam sagt ja nicht das dieses Geschehen von dir ausging, somit nicht zweifelsfrei ein Beweismittel.
 
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Ich rede von Straßenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, egal ob Kreis-, Landes-, Bundesstraßen oder Autobahnen. Außerdem hat das überhaupt nichts mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten zu tun. In der Fahrschule gepennt? Wer zu dicht auf- und nicht vorrausschauend fährt, der gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Du bist offenbar einer von diesen :(

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Naja, die allermeisten Dashcams (so auch meine) zeichnet das ganze Geschehen mit GPS-Daten auf, die u.a. auch gefahrene Geschwindigkeiten aufzeichnen. Von daher wäre ein abruptes Abbremsen ebenso aufgenommen. Und Lichthupe setzen zwecks schneller vorankommen ist Nötigung und somit strafbar. Ganz egal ob der Vordermann langsamer fährt als erlaubt. Die Lichthupe ist ein Warnsignal, nichts anderes. Also bist Du etwa auch so ein Lichthupennutzer? :eek:

Außerdem geht es nicht darum mal die Lichthupe zu nutzen. Ich habe geschrieben "zu dichtes auffahren, dazu Lichthupe und Blinker". Also mal die Kirche im Dorf lassen und alles zusammen addieren!

Ok, ich merke schon jetzt, daß die Dashcam-Gegner, die offenbar weniger am Datenschutz interessiert sind, sondern vielmehr ihre Verkehrsverstöße rechtfertigen möchten, diesen Thread für ihre Zwecke mißbrauchen möchten. Daher klinke ich mich hiermit jetzt aus der weiteren etwaigen Diskussion aus...

Ach ja, ich fahre eigentlich recht zügig und gebe auf die zulässigen km/h-Beschränkungen immer noch soviel dazu wie so "einigermaßen" von Polizei/Kommunen akzeptiert :smilingimp: Mal mehr, mal weniger :innocent:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
Ich finde die sollte ab Werk schon Serienmäßig in jedes Auto eingebaut werden. Eine hinten und eine vorne. Bei den möchtergern Rennfahren die heutzutage auf den Straßen unterwegs sind und meinen mit dem erhalten des Führerscheins könnten sie fahren und die STVO gilt nur für andere, wäre es mehr als Sinnvoll, das sowas am besten sofort und nicht erst in ein paar Jahren erst, umgesetzt wird. Viele, die eine Karre kurz vor dem auseinanderfallen fahren, provozieren ja Unfälle nur damit sie einen reibach machen um ein neueres Auto zu bekommen. Und hier würde ich sagen gilt der Schutz der allgemeinheit mehr als das Persönliche Recht auf Privatsphäre. Also, her mit den teilen und ab Werk in die Autos eingebaut. In Flugzeugen sind Blackboxes und Voice rekorder Standart also dann auch in die PKW´S.
 
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doch , auch in De.

vorne nehnt sich das ; spurhalte asistent oder so enlich
hinten nent sich das ; einpark hilfe

manche autos haben sogar noch zusetzlich 2 kameras an der seite , nent sich ; toten vinkel erkenung oder sowas enliches

und die kameras zeigen angeblich nur das bild auf dem displays , wenn man es braucht , was die elektronik im auto mit dem video signal macht , weis aber keiner sau so zu 100% , auser den , die es eingebaut haben ;)

heut zu tage reicht es ein wenig mit dem PC im auto zu spielen , und schon hat man mehr funktionen als man bei dem kauf gehabt hat ;)
 
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Mach das mal, da du ja eh Leute die deine Meinung nicht kritiklos teilen gleich kriminalisierst.
Nur zur Info: Meine Lichthupe kennen nur gute Bekannte als Gruß. Ja, damit bekenne ich die Lichthupe nicht sinngemäß einzusetzen (deiner Meinung nach) und stehe dazu. Irgendwie muss man das Teil ja mal auf Funktion testen, da man nun mal nicht der Drängler ist:D
 
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