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Dashcam im Urlaub: Rechtlich absichern und hohe Strafen bis 10.000 Euro vermeiden

Scout06

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Die Rechtsprechung bei Fahrzeugkameras in Europa ist nicht einheitlich. Wir zeigen, was bei einer Dashcam erlaubt und zu beachten ist, damit man sich vor empfindlichen Strafen schützt.



Eine Dashcam kann wertvolles Beweismaterial liefern, um die Schuldfrage zu klären. Seit 2018 ist die Nutzung von Aufnahmen als Beweismittel zur Klärung eines Unfalls in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Dauerhaftes Filmen ohne Anlass ist hierzulande nicht erlaubt. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz erklären wir im Ratgeber
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. Passende Geräte zeigen wir im
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Doch wie sieht das mit der Nutzung im Ausland aus? Wir zeigen, was in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen erlaubt ist und geben Tipps, wie Autofahrer empfindlichen Strafen aus dem Weg gehen.

So arbeitet eine legale Dashcam​


Viele Geräte verfügen über eine sogenannte Loop-Funktion. Dabei wird die Aufzeichnung kontinuierlich überschrieben. Erst, wenn die Kamera eine Erschütterung registriert, etwa durch einen Unfall, wird das Video in einer Datei fest gespeichert. In Deutschland ist diese Loop-Funktion eine Voraussetzung für den Einsatz des Kamerasystems im Auto, in vielen europäischen Ländern ist das ebenfalls sehr nützlich. Es gibt zudem Modelle, die einen Bewegungssensor und GPS haben. Diese starten dann die Aufnahme erst bei einem starken Bremsvorgang wie kurz vor einem Unfall.

Spanien​


Spanien gehört nach wie vor zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Die Nutzung einer Dashcam ist in Spanien erlaubt. Allerdings müssen Fahrer das Persönlichkeitsrecht beachten. So darf man Videos mit Personen im Internet nicht veröffentlichen. Der Autofahrer hat zudem dafür zu sorgen, dass das Gerät nicht für unbefugte Dritte zugänglich ist.

Tipp: Ein leicht abzumontierendes Gerät ist empfehlenswert, damit Diebe diese nicht bei einem Einbruch stehlen.

Italien​


In Italien ist der Einsatz einer Dashcam für private Zwecke zulässig und stellt damit kein Problem dar in einem privaten Kfz. Allerdings sollten Fahrer darauf achten, dass das Gerät nicht die Sicht behindert.

Tipp: Für Italien empfiehlt sich ein kompaktes Gerät, das die Sicht nicht behindert. Ansonsten bestehen keine größeren Probleme.

Türkei​


Prinzipiell ist die Nutzung einer Dashcam in der Türkei erlaubt. Ob die Bilder verwendet werden dürfen, entscheidet der zuständige Richter. Das Gerät darf die Sicht im Fahrzeug im Einsatz nicht beeinträchtigen. Beim Einsatz müssen Fahrer Datenschutzbestimmungen beachten. Wer Videos veröffentlicht, muss dafür Sorge tragen, dass weder Personen noch Nummernschilder zu erkennen sind.

Tipp: Fahrer sollten die Kamera so anbringen, dass diese die Sicht nicht behindert. Von der Veröffentlichung von Videos, auf der Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind, raten wir ab.

Österreich​


In Österreich ist die Nutzung einer Dashcam problematisch. Das liegt daran, dass in der Alpenrepublik Videoaufnahmen im öffentlichen Raum generell verboten sind, da sie als Überwachungstätigkeit angesehen werden. Wer in der Öffentlichkeit filmen möchte, braucht eine ausdrückliche Genehmigung der österreichischen Behörden. Unter keinen Umständen sollten Fahrer die Aufzeichnungen mit Personen oder Kennzeichen anderer Fahrzeuge veröffentlichen.

Die Behörden in Österreich können empfindliche Strafen erheben – bis zu 10.000 Euro und bei Wiederholungstätern sogar 25.000 Euro sind möglich. Eine zeitlich begrenzte Aufnahme der Landschaft aus einem Fahrzeug ist theoretisch zulässig, wenn diese nicht der Überwachung anderer dient. Weitere
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stellt der ÖAMTC zur Verfügung.

Tipp: Wir können von der Nutzung in Österreich nur abraten, wenn keine Genehmigung vorliegt. Wer dennoch das Alpenpanorama filmen möchte, sollte darauf achten, dass keine Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind.

Griechenland​


Der Einsatz einer Dashcam in Griechenland ist rechtlich äußerst schwammig geregelt. Zwar sind diese für den privaten Gebrauch prinzipiell erlaubt, die Veröffentlichung des Filmmaterials und die Verwendung für Versicherungszwecke ist illegal. Generell sind Videoaufzeichnungen des öffentlichen Raums nicht erlaubt. Das Filmmaterial ist vor Gericht nur dann als Beweis zulässig, wenn eine andere Person einer Straftat beschuldigt wird.

Tipp: Wir raten vom Einsatz in Griechenland ab.

Frankreich​


Der Gebrauch einer Dashcam ist in unserem Nachbarland erlaubt – solange die Aufnahmen nur für den privaten Zweck erfolgen und nicht die Sicht des Fahrers behindern. Vor Gericht sind Videoaufzeichnungen zur Klärung eines Unfallhergangs zulässig, darüber entscheidet allerdings der Richter. Die anderen Beteiligten muss der Fahrer informieren. Wer das Material als Beweis nutzen will, muss dieses vorher der Polizei übergeben.

Tipp: Unmittelbar nach einem Unfall sollte man andere Beteiligte informieren, bevor man die Aufzeichnungen der Polizei aushändigt.

Kroatien​


In Kroatien ist der Gebrauch einer Kamera im Auto zulässig. Es gelten sonst Bestimmungen wie in vielen anderen Ländern auch: Das Gerät darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. Personen oder Nummernschilder dürfen nicht zu erkennen sein, wenn man Aufzeichnungen veröffentlicht.

Tipp: Die Dashcam sollte die Sicht des Fahrers nicht beschränken. An Grenzübergängen sollte man nicht filmen.

Polen​


In Polen dürfen Autofahrer eine Dashcam benutzen. Allerdings muss die Kamera leicht zu entfernen sein. Die Videos müssen regelmäßig überschrieben werden. Das Gerät sollte die Sicht nicht behindern, Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Nummernschildern dürfen nicht veröffentlicht werden.

Tipp: In Polen sollten Fahrer ein Modell mit Loop-Funktion nutzen, wie sie auch in Deutschland zulässig sind. Das Gerät verfügt idealerweise über eine Halterung, aus der man sie einfach herausnehmen kann.

Niederlande​


In den Niederlanden dürfen Fahrer eine Dashcam für den privaten Gebrauch benutzen. Die Kamera sollte die Sicht des Fahrers nicht behindern. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der EU: Personen oder Nummernschilder müssen unkenntlich sein, wenn man die Videos veröffentlicht.

Tipp: Solange die Cam die Sicht nicht behindert, stellt sie kein Problem dar. Man sollte aber keine Clips veröffentlichen, die Personen oder ein Nummernschild zeigen.

Schweiz​


In der Schweiz ist der Einsatz einer Dashcam problematisch. Rechtlich ist die Lage umstritten. Prinzipiell ist die Nutzung nicht verboten. Der Fahrer braucht zum Filmen allerdings einen triftigen Grund. Zudem muss der Besitzer jede gefilmte Person darüber informieren. Wie in Deutschland ist das permanente Filmen ohne Anlass untersagt. Der
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Tipp: Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Dashcam in der Schweiz zu benutzen. Wer partout nicht darauf verzichten will, sollte ein Gerät mit Loop-Funktion verwenden und diese möglichst kurz einstellen.


Quelle:
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Auf dem Weg in den Kroatienurlaub ziehe ich in Österreich immer den Stecker von der Cam. Sicher ist sicher. Ich muss dann immer noch ein Stück durch Slovenien. Aber dort ist es erlaubt, wenn die Sicht nicht behindert wird und bei der Veröffentlichung Personen und Kennzeichen unkenntlich sind.
 
@Scout06

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Genau aus diesem Grund habe ich meinem Vater geraten, seine Dashcam wieder abzumontieren, da wir in Österreich leben. Denn wenn er in eine Verkehrskontrolle kommt, wird´s sonst sehr unangenehm und teuer.
Seine Dashcam hatte eine Loop-Funktion und hat sich erst mit der Bewegung des Autos eingeschaltet. Bei Stillstand schaltete diese nach (ich glaube) einer Minute ab.
Aber da das schon länger her ist, weiß ich nicht mehr, welches Produkt/Modell die Dashcam war. - Ich denke, mein Vater hat sie dann auf "Willhaben" verkauft.

Viele Grüße.
 
Meine itracker 0906-4K ist so klein das sie vor dem Rückspiegel positioniert ist. In Villach haben sie sogar in mein Auto reingeschaut und die Dashcam nicht gesehen.

Es ist aber gefährlich in Österreich, da gebe ich euch Recht.
 
Also ich habe in allen Autos Dashcams verbaut, und hatte damit noch nie Probleme bei Verkehrskontrollen. Ganz im Gegenteil, ich hab schon 2x mit Dashcam Aufnahmen vor Gericht meine Unschuld bewiesen. Da halt nach Anraten meines Rechtsbeistandes und Genehmigung der Richter. Ich kenne auch keinen Fall der Bestrafung in A, wenn man nicht gerade zur Belustigung der Menschheit die Videos unzensiert veröffentlicht.
 
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