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Off Topic Dashcam-Video als Beweismittel zugelassen: Autofahrer wegen Nötigung verurteilt

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Eine Dashcam zeichnet ein gefährliches Überholmanöver auf. Diese Beweislage reicht einem Gericht in Niedersachsen aus, um den Fahrer zu verurteilen.

Ein 39 Jahre alter Autofahrer ist wegen Nötigung verurteilt worden, weil er auf einer Autobahn ein Wohnmobil überholt und anschließend stark ausgebremst hatte. Der Fahrer des Wohnmobils hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet und Anzeige erstattet. Das Amtsgericht Burgwedel ließ die Aufnahme als Beweismittel zu. Der 39jährige legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein, zog diesen jedoch vor Gericht zurück. Darüber berichten die in Hannover erscheinenden Zeitungen HAZ und NP.

Einwand gegen Dashcam als Beweismittel abgewiesen

Die Dashcam-Aufnahme wurde bei der Beweisaufnahme vor Gericht gezeigt. Der Richter bestätigte die Aussage des Wohnmobilfahrers, der die Situation als gefährlich einschätzte. Der Angeklagte habe das Bremsmanöver dazu benutzt, um "bewusst zu disziplinieren". Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht. Der 39jährige erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot und wurde wegen Nötigung zu 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Die Situation bei den automatisch den Straßenverkehr aufzeichnenden Kameras ist paradox: Grundsätzlich verstößt das permanente anlasslose Aufzeichnen gegen den Datenschutz. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Mai 2018 in einem Revisionsverfahren, dass solche Aufnahmen dennoch bei Unfall-Prozessen als Beweismittel genutzt werden dürfen. Über die Verwertbarkeit auch von unzulässig oder rechtswidrig erhobenen Beweisen müsse durch eine Interessen- und Güterabwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalles entschieden werden, urteilte der BGH damals.

Vor dem BGH-Urteil war der Einsatz einer Dashcam von Gerichten unterschiedlich bewertet worden. Noch 2017 nutzten die Aufnahmen einer Fahrzeugbesitzerin nichts, als sie die Schuldigen für die Beschädigung ihres Wagens ermitteln wollte – sie kassierte von einem Amtsgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Andererseits war 2015 ein "nur anlassbezogenes" Einschalten einer Dashcam vom Amtsgericht Nienburg zur konkreten Beweissicherung erlaubt worden. Ob bei dem Gerichtsverfahren in Burgwedel auch der Frage nachgegangen wurde, ob die Dashcam-Nutzung des Wohnmobilfahrers zulässig, also nur 'anlassbezogen' und nicht permanent war, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.

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Quelle; heise
 
dn knop könnte man mit dem Bremspedas koppel bei einer vollbremsung bleibt die aufnahme gespeichert so wüste es normaler weise sein erst wenn man eine absolute vollbremsung hin legt sprich wenn das ABS reagiert das könnten die Fahrzeughersteller ganz einfach bewerkstelligen.
 
Das wird bei den Kameras durch einen G-Sensor erfasst, der bei Erschütterungen oder starkem ruckartigen bremsen ausgelöst wird und die Aufnahmen automatisch archiviert.
 
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Dann gehörst Du wohl zu den 2% die alles richtig machen und sich an die Vorschriften halten.
Glückwunsch...

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Das ist mit Verlaub, Blödsinn.
Wer sich an die Gesetze hält hat nichts zu befürchten.
Alle anderen gehören bestraft und zwar richtig.
Strafe muss wehtun...
 
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Stimmt, woher weißt du das?

Mal ehrlich, jeder hat einen Führerschein gemacht aber blicken tun sie es überhaupt nicht.
Erlebe das jeden Tag.
Ich fahre außerhalb was ich darf und innerorts auch.
Mir ist echt schleierhaft, warum man außerorts mit 70kmh fährt und innerorts auch, wenn 30 oder 50 gilt.
Da bekomme ich echt Aggressionen.
 
Dann bist du entweder ein überkorrektes Verkehrshindernis oder willst dich hier einfach als etwas besseres darstellen. In der Stadt unter 60 zu fahren ist eine grobe Frechheit und das macht auch fast keiner. Bist du wohl die 0,x%.
 
@castlefriend
Sich "nur" an die korrekte Geschwindigkeit gemäß Verkehrsschild zu halten bedeutet nicht gleich sich in ALLEN Punkten korrekt, also im Sinne der StVO, im Straßenverkehr zu bewegen.

Mal ne Frage aus der Praxis:
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle - wie verhalten sie sich? Fahren Sie mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, obwohl dieser auf der anderen Straßenseite steht und Sie alles bestens einsehen können? Falls nicht verstoßen sie nämlich gerade gegen die StVO...
 
Ich fahre dort mit Schrittgeschwindigkeit vorbei, da man nicht weiß ob jemand aussteigt und über die Straße läuft. :)

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Irgendwann hole ich mal einen aus dem Auto, der fährt wie ein bekloppter.
Ich bin da echt sehr penibel, da ein Klassenkamerad meines Sohnes von so einem Deppen mit überhöhter Geschwindigkeit im Ort angefahren wurde.
Da hat nicht viel gefehlt und er wäre verstorben.
Aber egal, es macht ja eh jeder was er will, egal was auf den Schildern steht.

Habe fertig.
 
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