Was nun?
Unser Sohn (fast 19) hat nun nach ca. 65 Bewerbungen eine Schulische Ausbildung zum Fachinformatiker erhalten.
Der Ausbildungsort liegt ca. 40 km entfernt noch dazu in einem anderen Bundesland Fahrzeit (Bus) 80 Minuten einfache Strecke.
Wir, ich noch in Arbeitslosengeld 1 meine Frau ab September schon in Harz 4. 2 Kinder 15 und eben fast 19 .
Wie wird das Beantragte BAFÖG nun angerechnet ? Zu beachten wäre, er hat dann ab 16.09.14 da im Ort eigenen Wohnraum also eine kleine Wohnung (27 m2).
Kann das Amt nun Probleme machen wegen eigener Wohnung, da er ja noch keine 25 ist und die Ausbildungsstätte "nur" 40 km weg. Nur Fahren tut da vor 7 Uhr und nach 16 Uhr nix mehr.
Kann er somit einfach aus der Bedarfsgemeinschaft Ausscheiden ? Seine Zukunft nun selbst gestalten sein BAFÖG voll behalten ?
Muss er nun diese Wohnung als Hauptwohnsitz melden ??
Hilfe zum Lebensunterhalt würde er nie Beantragen, eher nur Trockenbrot Essen. Und BAFÖG plus Kindergeld welches wir ihm zukommen lassen wollen würden gerade so für seine Miete + Nebenkosten reichen blieben ihm ca. noch 220,00 Euro zum Leben jeden Monat.
BAFÖG = ist schon ein Witz da werden die zu Berechnenden Einkommen der Eltern von 2 Jahren vorher genommen !!!!
Verflucht... jetzt bin ich Arbeitslos bzw. Harz 4 vor 2 Jahren.... ja hät ich da so ca 3500,00 Brutto gehabt würden meine Kinder jetzt wo ich sie nicht Unterstützen kann !! In den Ofen schaun und ihre Zukunft wäre eigentlich im Eimer.
BAFÖG sollte doch den Jungen Leuten Helfen die keine oder wenig Hilfe und Unterstützung von den Eltern haben und nicht eine Einkommen von vor 2 Jahren zugrunde legen sondern das Momentane.
Gleiche Recht auf Bildung für alle... ein Witz !!!
Unser Sohn (fast 19) hat nun nach ca. 65 Bewerbungen eine Schulische Ausbildung zum Fachinformatiker erhalten.
Der Ausbildungsort liegt ca. 40 km entfernt noch dazu in einem anderen Bundesland Fahrzeit (Bus) 80 Minuten einfache Strecke.
Wir, ich noch in Arbeitslosengeld 1 meine Frau ab September schon in Harz 4. 2 Kinder 15 und eben fast 19 .
Wie wird das Beantragte BAFÖG nun angerechnet ? Zu beachten wäre, er hat dann ab 16.09.14 da im Ort eigenen Wohnraum also eine kleine Wohnung (27 m2).
Kann das Amt nun Probleme machen wegen eigener Wohnung, da er ja noch keine 25 ist und die Ausbildungsstätte "nur" 40 km weg. Nur Fahren tut da vor 7 Uhr und nach 16 Uhr nix mehr.
Kann er somit einfach aus der Bedarfsgemeinschaft Ausscheiden ? Seine Zukunft nun selbst gestalten sein BAFÖG voll behalten ?
Muss er nun diese Wohnung als Hauptwohnsitz melden ??
Hilfe zum Lebensunterhalt würde er nie Beantragen, eher nur Trockenbrot Essen. Und BAFÖG plus Kindergeld welches wir ihm zukommen lassen wollen würden gerade so für seine Miete + Nebenkosten reichen blieben ihm ca. noch 220,00 Euro zum Leben jeden Monat.
BAFÖG = ist schon ein Witz da werden die zu Berechnenden Einkommen der Eltern von 2 Jahren vorher genommen !!!!
Verflucht... jetzt bin ich Arbeitslos bzw. Harz 4 vor 2 Jahren.... ja hät ich da so ca 3500,00 Brutto gehabt würden meine Kinder jetzt wo ich sie nicht Unterstützen kann !! In den Ofen schaun und ihre Zukunft wäre eigentlich im Eimer.
BAFÖG sollte doch den Jungen Leuten Helfen die keine oder wenig Hilfe und Unterstützung von den Eltern haben und nicht eine Einkommen von vor 2 Jahren zugrunde legen sondern das Momentane.
Gleiche Recht auf Bildung für alle... ein Witz !!!