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Hartz IV: Das steht Ihnen zu !

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Hartz IV: Wer bekommt wieviel Geld?

Als Hartz-IV-Empfänger stehen Ihnen einige Zuschüsse zu. Doch nicht jeder bekommt das gleiche, schließlich sind die Lebensumstände eines jeden Menschen unterschiedlich. Seit dem 1. Januar 2014 gelten zudem neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Grundleistung
Die Grundsumme, auch Regelleistung genannt, beträgt 382,- Euro. Diesen Regelsatz bekommen volljährige Alleinstehende, um damit ihren gesamten Lebensunterhalt, abgesehen von der Wohnung, zu bestreiten. Mit Ehepartner erhalten beide je 353,- Euro. Personen unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen 313,- Euro.

Kinder
Einem Kind bis 14 Jahre gesteht der Gesetzgeber 70 Prozent von Hartz IV zu, also 261,- Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 80 Prozent des Regelsatzes, also 296,- Euro.

Alleinerziehende
Alleinstehende Elternteile erhalten 391,- Euro. Somit kommt eine Mutter mit einem Kind auf knapp 700,- Euro. Eine Familie mit zwei Kindern könnte über knapp 1.090,- Euro verfügen. Hinzu kämen aber immer Miete und Nebenkosten.

Die wichtigsten Hartz-IV-Infos

Bedarfsgemeinschaft
In einer so genannten Bedarfsgemeinschaft ist es egal, ob zwei Menschen verheiratet sind oder nur zusammenleben. Beide bekommen dann 90 Prozent des Regelsatzes (353 Euro), also zusammen 706,- Euro.

Miete/Heizkosten
Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizung und Kaltwasser werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, wenn die Wohnfläche 'angemessen' ist. Das heißt: Eine Person darf zwischen 45 und 50 qm bewohnen, zwei Personen 60 qm, drei Personen 75 qm, vier Personen 90 qm und jede weitere Person zehn bis 15 qm mehr.

Mehrbedarf
Neben der Regelleistung erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sogenannten Mehrbedarf

1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 65 Euro
2. Alleinerziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 374 Euro = 138 Euro
3. Alleinerziehende mehr als 3 Kinder (pro Kind 12 % = 42 Euro; max. 60 %) max. 229 Euro
4. Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 %) 65 Euro
5. erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung (35 %) 134 Euro
6. krankheitsbedingte Zusatzkosten (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 37,40 bis 75 Euro

Achtung: Die Summe der Aufschläge darf nicht höher sein als der Regelsatz.

Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ab 2014 höher aus. Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Es müssen keine speziellen Anträge in den Jobcentern abgeben werden.

Stand 01.01.2014
 
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