Sky hat Juristen im Haus: Herrn Mewes, der meine Mitarbeiterin rammte mit Auto, Frau Laumer, Herrn Fischhaber und den Boss, Herrn Enßlin, alles Volljuristen. dazu angeheuert Herrn Dr. Reinke, Rechtsanwalt der Kanzlei Kultur & Entertainment München.
Aber was sollen sie machen? Mit jeder AGB-Änderung jetzt räumt man ein, dass man 2014-2016 Mist gebaut hat. Und neue AGB gelten nicht für die 70 % mit alten Verträgen ohne jährliche Kündigung. (Und nicht für telefonische Verlängerungen!!)
Und Sonderkündigung bietet Sky oft an, aber wenn der Kunde lieber den Vertrag nutzen will wie vereinbart, mit Kundengerät?
Gerichte haben schon Urteile gefasst: Achern: Klage ist begründet, Kunde darf rückwirkend aus Vertrag raus und Geld zurück.
Lübeck/Eutin: Kunde darf den Vertrag mit eigenem Receiver bis Laufzeitende erfüllen, wenn er dies so in der Klage direkt fordert und auch Vertrag mit eigenem Receiver belegen kann (Zeugin Ehefrau? oder Screenshots oder Mail zum HD1000).