Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie mit diesem Schreiben erneut auf die Sender Sky 1 und Sky 1 HD für meine Smartcard freizuschalten. Außerdem nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.04.2017.
Sie schrieben mir, dass mit allen „geeignet für Sky“ zertifizierten Receivern der Empfang fehlerfrei möglich ist.
Mein eigener Receiver Humax PR HD 1000, mit dem ich meinen Vertrag mit Ihnen am 17.11.2015 online abgeschlossen habe, ist „geeignet für Sky“ und für Sky zertifiziert. Der Hersteller meines Receivers Humax hat mir mehrfach schriftlich bestätigt, das der PR HD 1000 NDS, HD, DVB-S2 geeignet, lizensiert und für Sky zertifiziert ist.
Sie manipulieren den Empfang/das Signal der Sender Sky 1 und Sky 1 HD sodass mein eigener Receiver, der Sky geeignet ist, diese Sender nicht empfangen kann.
Sie vorenthalten mir dadurch, wie in meinem ersten Schreiben bereits erwähnt, vertragliche Leistungen und verstoßen gegen Ihre eigenen AGBs.
In den Sky-AGB wird die Nutzung eines Sky-Leihgerätes an keiner Stelle gefordert. Auch kundeneigene zugelassene Receiver können genutzt werden. Nach § 2.1.1 der AGB ist es Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. Nach § 1.2.2 ist es lediglich eine freie Option des Kunden, sich bei Vertragsschluss für einen Leihreceiver zu entscheiden. Dies habe ich bewusst abgelehnt und einen eigenen Receiver mit Seriennummer angegeben.
Sollten Sie nicht kurzfristig den Empfang der Sender Sky 1 und Sky 1 HD mittels des vereinbarten Receivers Humax PR HD 1000 und meiner V14 Sky Smartcard mir ermöglichen, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen