"Gewerbsmäßiger Betrug" ist der Vorwurf des Anwalts des Sky-Kunden vor dem Landgericht Lübeck.
"Strafbares Verhalten" ist der Vorwurf des Juristen der Verbraucherschutzzentrale in Rostock.
Gemeint ist der Tatbestand, dass Sky Verträge ohne Leihgerät anbietet, mit eigenem Receiver, solo V14, aber dann doch ein Leihgerät aufzwingt und für die Festplatte 149 EUR oder das Sky-Modul 99 EUR Leihgebühr verlangt, so auch sogar Singles zur Zweitkarte nötigt.
Die hohe Investition in den eigenen Receiver 500 EUR, eigene Festplatte 100 EUR sind sinnlos geworden. Stattdessen zahlt man 278 EUR für den Sky-2TB-Festplattenreceiver, 24,99 EUR monatlich für die Zweitkarte, so entsteht ein finanzieller Nachteil bei 23+ Monaten von schnell 1500 EUR für einen Kunden. Bei betroffenen 700.000 Kunden ohne Leihgerät (30 % der SAT-Kunden) käme man auf eine Milliarde Schaden bei dieser Maximal-Rechnung.
Realistisch: 200.000.000,00 EUR Schaden durch Betrug.
Sky sagt selbst, dass man extra abwartete, bis ein Vertrag aus der Widerspruchs- und Kündigungsfrist heraus war, bevor man die Kunden informierte. Wie anders als Betrug soll man das nennen? Sonderkündigung wird verweigert.
Neukunden können bis heute neuen Vertrag z.B. mit HD1000 abschließen, wird ständig zugesagt, online die Nummer akzeptiert, doch später will Sky Geräte aufzwingen.
Ja, deshalb sieht Sky vor Gericht schlecht aus und vermeidet Gerichtstermine. Deshalb erwarte ich auch ein Ende des "Pairing für alle SAT-Kunden" zumindest in 2017.