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Handy - Navigation Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung

allerdings, ein riesenpotential sogar.
jegliche cloud-nutzung mit daten, in denen persönliche kontaktinformationen genutzt werden, ist ja mit dieser urteilsbegründung quasi abmahnfähig. privatleute, firmen,....
office365, skype, threema, android, ios, etc... whatsapp kann man natürlich wieder mal als bösewicht durch die presse jagen. dieses land wird u.a. auch an seiner lobbyisten-rechtssprechung und hinterwäldlerischen "IT-einstellung" im wahrsten sinne des wortes verrecken....
 
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Viel heiße Luft um Nichts... Hintergrund der Diskussion ist doch, dass ein WhatsApp-Client mein Kontaktbuch durchgeht und bei jedem Kontakt (genauer gesagt bei jeder Telefonnummer) beim WhatsApp-Server anfragt, ob dieser Kontakt auch WhatsApp hat. Da ich dadurch auch Telefonnummern gegen den Server jage, die gar kein WhatsApp nutzen, kommt die Sache mit der informationellne Selbstbestimmung zum Tragen.

Wie will nun der Geldgeier (Abmahnanwalt) herausfinden, dass ich solche Kontakte in meinem Kontaktbuch oder jemals bei WhatsApp "angefragt" habe? Und woher will er wissen, dass ich nicht die Zustimmung meiner Kontakte zur Abfrage bei WhapsApp hatte? Praktisch ist also eine Abmahnung nicht durchsetzbar (wenn auch theoretisch möglich).
 
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