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Änderung der Geschäftsbedingungen

Sky beurteilt ja, was „wesentlich“ ist, von daher müssen wir dumme Kunden nicht mit solchen Fragen belasten.....
 
Ist es nun sinnvoll als V13 Besitzer die ABG's zu widersprechen?
Denn tauschen konnten sie ja vorher schon, und wenn man widerspricht (machen ja nur die, die Ahnung haben mit sharing etc).
Wird man da nicht aufmerksam bei Sky?
 
Es sollten alle die widersprechen die ein ci modul haben unabhänging ob V13 oder nicht. Man kann beim widersprechen ja angeben das es genau deswegen ist. Damit die sehen das die Gegenwind bekommen. Die V13 können die auch so tauschen dafür brauchen die keine AGB ändern. Und je mehr widersprechen um so besser für alle.
 
Vielleicht kann das CI ja kein AES!? Müsste es zwar eigentlich, aber wer weiß.
nur so eine Überlegung.

dennoch würde ich ebenfalls dafür plädieren das widersprochen wird.
 
Das Risiko bzw. die Möglichkeit des Tausches eines Moduls gegen einen Receiver besteht aber auch in den aktuellen AGB´s. Dort ist es nur unter dem Punkt "... aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen." ..... und rechtliche Pflichten sind auslegbar. ;-)
 
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Guter Punkt ... umgedeutscht würde dies bedeuten, dass sinnbildlich ein Anhänger (CI-Modul) genauso wie ein Traktor (Receiver) zur Fortbewegung geeignet ist. Der Unterschied ist, dass ich den Anhänger an "mein" Auto anhängen kann. Beim Traktor funktioniert das eher nicht. Insofern haben ein Traktor unds ein Anhänger eben nicht die wesentlich gleichen Funktionen. Genauso wie ein CI-Modul nicht die wesentlich selben Funktionen wie ein Receiver hat.
 
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Was hat das mit Sharing zu tun, wenn jemand extra ein Modul bestellt hat, weil er keinen Platz (Bock) für (auf) einen extra Receiver hat? :unsure:

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Ja, das steht bei mir auch. Nur wann und warum sollte Sky verpflichtet sein, den Vertrieb des CI+ Moduls, bzw. den Empfang über ein CI+ einzustellen ???

Nach den neuen AGBs können sie das Modul jederzeit austauschen
 
Grundsätzlich kann jede Firma in seine AGB schreiben was sie will.

Deswegen müssen Bedingungen in den AGB aber noch lange nicht rechtens sein und sind erst recht auch kein Gesetz.

Am Beispiel von Sky hat man dies ja an dem erfolgreichen Vorgehen gegen fast 30 Bedingungen durch den österreichischen Verbraucherschutz vor einigen Monaten gesehen.
 
@Egon21

Nutzt Dir jetzt nix, da sie die V13 tauschen können wann sie wollen..... egal nach welchem AGB Stand.
Und wenn Deine alte Hardware nicht in der Lage ist mit V14/15 umzugehen, können sie auch diese Hardware tauschen.

Das können/konnten sie aber bei allen AGB Ständen, die mir bekannt sind.......
 
Nochmal die können die V13 tauschen wann sie wollen und lustig sind egal mit welcher AGB stand in jeder drin. Es geht sich hier alleine um die Ci Module. Sollten die alle tauschen währe das ein Fall für die Gerichte.
 
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