1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang des Sky-Angebotes (mit Ausnahme des Online-Inhaltedienstes)
ein zugelassenes Empfangsgerät, das Sky, soweit vereinbart, leihweise zur Verfügung stellt.
1.2.2 Sky behält sich das Recht vor Leih-Geräte jederzeit gegen Leih-Geräte mit wesentlich gleichen
Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten
von Sky und die Funktionen des Leih-Gerätes nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Berechtigte Interessen
sind insbesondere regulatorische und/oder lizenzrechtlichen Anforderungen und/oder sicherheitstechnische
Gründe.
Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen Leih-Digital-Receiver
ausgetauscht werden.
Der Kunde erkennt an, dass es im Rahmen von Software-Aktualisierungen zum Verlust bzw. zur Löschung
von Daten/Inhalten, die der Kunde im Empfangsgerät gespeichert hat, oder zur Änderung und/
oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.