AW: 800 clone direkt aus China
Damit das hier endlich Aufhört mit den Spekulationen und Unwarheiten
Merkblatt zu Warenbestellungen über das Internet (E-Commerce)
Werden Waren, wie z.B. Musik-CD’s, Bücher oder Textilien, über das Internet in einem Drittland (z.B. USA) bestellt und von da aus in das Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, so sind für diese Wareneinfuhren genauso Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, besondere Verbrauchsteuern) zu entrichten wie für per Post oder Telefon usw. bestellte Sendungen.
Auch gelten hier dieselben Einfuhrverbote und -beschränkungen. So fallen z.B. manche Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel unter das deutsche Arzneimittelgesetz und können nur auf ärztliche Verordnung über eine Apotheke bezogen werden. Weitere Einfuhrverbote bestehen u.a. für im Ausland frei verkäufliche Waffen oder Feuerwerkskörper bzw. für jugendgefährdende oder verfassungswidrige Schriften in Form von Büchern, Videos usw.
Dagegen sind unmittelbar über das Internet erbrachte elektronische (digitale) Leistungen (z.B. direkt herunter geladene Musikstücke, Buchinhalte, Videoclips) keine Waren im Sinne des Zollrechts und unterliegen somit keinen Einfuhrabgaben. Solche - entgeltlich erbrachten - Leistungen sind jedoch als Dienstleistungen nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Ort der sonstigen Leistung im Inland liegt (§§ 3 Abs. 9, 3 a UStG); nähere Auskunft zur Umsatzsteuer erteilt jedes Finanzamt.
Einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) bleiben Warensendungen mit geringem Wert - und zwar kommerzielle wie private Sendungen - bis zu einem Betrag von 22 EUR pro Sendung. Dies gilt nicht für Sendungen mit hochsteuerbaren Waren (Alkohol, Zigaretten etc.).
Zollfrei bleiben Warensendungen bis zu einem Wert von 150 EUR pro Sendung, allerdings bleibt es für die Einfuhrumsatzsteuer bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Allgemeine Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das
IWM Zoll - Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail:
info.gewerblich@zoll.de
Bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils örtlich zuständige Zolldienststelle.
Hinweis:
Die Freigrenze von 45 Euro für Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson, findet auf Lieferungen die im Rahmen des (E-Commerce) erfolgen, keine Anwendung.