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Ab dem 01.01.2013 soll die Hartz IV Leistung um 8 Euro auf 382 Euro angehoben werden. Im Jahr darauf folgt die nächste Anhebung um weitere 8 Euro und damit auf insgesamt 390 Euro. Dies geht aus Berichten der “Bild” hervor, die sich dabei auch ein vorliegendes Schreiben des Finanzministeriums beruft.
Erst zu Beginn des Jahres 2012 fand die letzte Anpassung des Hartz IV Regelsatzes statt, der von 364 Euro auf 374 Euro angehoben wurde.
Die Hartz IV Erhöhung resultiert dabei aus dem steigenden Lohn- und Preisindex, der maßgeblich für diese staatliche Leistung ist. Im gleichen Zuge sollen auch Arbeitnehmer entlastet werden, indem der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell: 8.004 Euro) angehoben wird. Mehrere Bundesländer verlangen an dieser Stelle auch die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags für Arbeitnehmer.
Erst am 25. April 2012 erklärte das Berliner Sozialgericht die aktuellen Hartz IV Sätze für verfassungswidrig. Nach Berechnungen der 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts sei der Regelsatz für Alleinstehende um 36 Euro zu niedrig bemessen. Dieses Verfahren wurde nun an das Verwaltungsgericht zur Klärung weitergegeben.
Unterkunft und Heizung
Auch die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sollen ab dem kommenden Jahr angehoben. Demnach werden als Bruttokaltmiete künftig 233 Euro für alleinstehende Hartz IV Empfänger anerkannt, 6 Euro mehr als der aktuelle Satz. Auch bei den Heizkosten soll eine Erhöhung um 5 Euro von bisher 57 Euro auf 62 Euro zu verzeichnen sein. Ab 2014 sollen sich diese Beträge nochmals auf 239 und 67 Euro monatlich erhöhen.
KdU - Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung
Quelle: hartz-iv.info
Ob es so kommt bleibt mal abzuwarten....