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Widerruf von Versicherung

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18. April 2009
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Ort
Königreich Württemberg
Hi Zusammen,

am 28.11 habe ich eine KFZ Versicherung über check24.de abgeschlossen und am 29.11 das Fahrzeug mit der EVB angemeldet. Da das Auto falsch versichert worden ist (wegen der SF Klasse) hat sich der Beitrag um von 80 Euro auf 250 Euro erhöht. Ich habe diese Mitteilung am 11.12 mitbekommen. Daraufhin wollte ich gestern widerrufen. Check24 sagt dass die Frist um einen Tag drüber ist und ich solle mich an die Versicherung wenden.

Ändert sich nicht die Widerrufsfrist wenn die Beitragsgebühr sich ändert?
 
Hallo,

es tut mir leid zu hören, dass es Probleme mit Ihrer KFZ-Versicherung gibt. In Bezug auf den Widerruf einer Versicherung gelten in der Regel bestimmte Fristen, die Sie einhalten müssen, um den Vertrag rückgängig zu machen. Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

In Ihrem Fall haben Sie die Versicherung am 28.11 abgeschlossen und am 29.11 das Fahrzeug mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) angemeldet. Wenn Sie die Mitteilung über die Beitragserhöhung erst am 11.12 erhalten haben und am selben Tag den Widerruf einreichen wollten, könnte es tatsächlich sein, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Normalerweise ändert sich die Widerrufsfrist nicht, wenn sich die Beitragsgebühr ändert. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Abschluss des Vertrags und nicht mit der Kenntnisnahme über eine Beitragserhöhung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Da Sie den Vertrag über check24.de abgeschlossen haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Versicherung zu wenden, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten des Widerrufs zu klären. Die Versicherung kann Ihnen detaillierte Informationen geben und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.

Es ist wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
 
Update: Ich hatte bei der Zulassungsstelle angerufen und die haben mich gefragt ob ich eine neue EVB Nummer von einer anderen Versicherung habe. Ich habe ja gesagt und die von der HUK gegeben. Der Mitarbeiter hat die neue EVB im System aufgenommen und die von der Europa Go herausgenommen.
 
Das vermute ich auch. Ist es wirklich eine Kulanz Sache von der Versicherung? Das Angebot war 80 Euro und durch die neu Berechnung sind es 254 Euro. Soll ich das Auto auf jemand anderen anmelden bzw. ummelden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Werde es wohl so machen wenn ich keine Kulanz von der Versicherung kriege. Werde es dann auf meinen Bruder ummelden. Soll ich einen Kaufvertrag aufsetzen vorsichtshalber?
 
jup, Kulanz kannste von den Direktversicherern nicht erwarten, sieh nur zu, das der Bruder mit gleichem Namen nicht mit der selben Versicherung anmeldet,

wenn du abgemeldet hast, bekommt die alte VS ja gar nicht mit, wo und auf welchen Namen es später angemeldet wird
 
hab ich nicht wirklich Plan, aber wenn es weg von deinem Namen und später bei anderer Versicherung wieder auf dich gemeldet wird, sollte es keine Probs geben

Es fragt sich ja eh wie die alte Versicherung das mitkriegen will. Die bekommen ja keine Infos vom Straßenverkehrsamt ein Autoleben lang, vor allem nicht wenn bei ganz anderer VS zugelassen.


Das Problem was alle/viele von sowas abhält, ist der zusätzlich Haltereintrag. Wertminderung.
 
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