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Off Topic Wettbewerbszentrale klärt auf: Kündigung für ungenutzten Kabel-TV-Anschluss

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Das Gesetz zeigst du mir mal bitte...


Das steht irgendwo, hat ja ThomasAllertz Link ^^,
es geht dabei nur um die TV und Radio Grundversorgung ,
diese kann per Sat TV, oder Antenne , Kabel TV Anschluss sein , der Vermieter muss also einen dieser 3 Anschlüsse zur Verfügung stellen ,
beim Telefon Ausschluss ist das auch so da muss im Haus ein Übergabe Punkt vorhanden sein für .

So gehen wenn zwang Kabel Anschluss werden 2 Mitbewerber hier klar benachteiligt ,
HD + und Freenet TV kann man über den Kabel Anschluss nicht nutzen , so gesehen hat die Wettbewerbszentrale Recht, weil andere Anbieter hier ausgesperrt werden.

Ich bezahle z.b. Kabel über die NK ohne das ich eine Gegenleistung bekomme, denn die TV Sender kann ich über Astra 19.2 ohne Zusatz Kosten nutzen und einige free HD Sender mehr .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es geht dabei nur um die TV und Radio Grundversorgung ,
diese kann per Sat TV, oder Antenne , Kabel TV Anschluss sein , der Vermieter muss also einen dieser 3 Anschlüsse zur Verfügung stellen ,

Nein, muss ein Vermieter nicht zur Vefügung stellen. Er muss nur eine Empfangmoglichkeit zulassen. Wenn es um Sat-Empfang oder terrestrischen Empfang mit Außenantennen geht, dann kann er verlangen, dass die Installation von einer dafür zugelassenen Fachfirma realisiert wird. Auch einen Telekommunikationsanschluss muss der Vermieter nicht zur Verfügung stellen, nur die fachmännische Installation zulassen.
 
Tut es nicht, weil es ein solches Gesetz nicht gibt.
Wie bereits geschrieben ist der Vermieter nur dann verpflichtet einen TV-Anschluss zur Verfügung zu stellen, wenn dieser im Mietvertrag aufgeführt ist.

ich habe noch nie eine Wohnung zur Miete gesehen ohne TV Anschluss ,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
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Wettbewerbszentrale will Rechtsklarheit.


Es werden hier immer nur Mieter erwähnt und keine Eigentümer einer
eigenen Wohnung die Sie selbst bewohnen ,
wo einem ebenfalls der Kabelanschluss aufgezwungen wird ,
also andere bestimmen hier was in deinem Eigentum für ein TV Empfangs Weg gibt .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm wenn er Dir einen Telefonanschluss zur Verfügung stellt hat er alles gemacht was er muss.
Du kannst einen DSL Vertrag abschließen und online TV schauen und über Skype oder Festnetz telefonieren.

kein Zwang du kannst frei entscheiden was du willst ...
 
Wieso sollte der teurer sein, als der Vertrag mit dem Vermieter. Mir geht auch auf den Sack, dass man da auf einen fixen Provider festgelegt wird.
Ich zahle 7,99 für den Kabelanschluss mit den Betriebskosten.
Müsste ich beim Kabelanbieter einen Vertrag machen wären das 15 €/Monat.
Vielleicht sollte man darüber noch mal nachdenken. Nicht alles was Verbraucherschutz heisst muss auch gut für den Verbraucher sein.
Sinn würde das für mich nur machen, wenn ich mir den Anbieter aussuchen könnte. Das allerdings wird es wohl nicht geben. Bis jetzt kann der Vermieter entscheiden welchen er zulässt. Würde auch technisch wohl etwas schwierig werden, man stelle sich ein Haus mit 80 Wohnungen vor und jeder will einen anderen Anbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gar nichts wird Untergraben, es steht jeden Unternehmen frei weitere Breitbandnetze aufzubauen.
Aber sie tun es nicht, warum wohl?

Niemand wird in Deutschland gezwungen mit irgendjemanden einen Vertrag abzuschließen.
 
Bei KD/VF sind im grund Kabelanschluss die Privaten inm HD inklusive, wenn man das Gratis CI+ Modul nimmt, keiner muss die GIgaTV Box nehhmen. hatte ich einige jahre so. bezahlt habe ich 13,90€ da ich auch internet habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eigentumswohnungen in größeren Wohnobjekten sind vollkommen anders gelagert, das bestimmt die Eigentümergemeinschaft, was für den Einzelnen möglich ist oder nicht. Dass eine Eigentumswohnung einen von der Eigentümergemeinschaft gewollten KabelTV-Anschluss hat, weiß man vor dem Kauf der Wohnung. Falls die Eigentümergemeinschaft sich erst nach dem Kauf der Wohnung für einen Kabelanschluss entscheidet, weil die Mehrheit der Eigentümer das so wollen, dann bleibt nur der Verkauf der Wohnung, wenn man das nicht will. Eigentum verpflichtet, auch rechtmäßig gefällte Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft anzuerkennen oder entsprechend zu handeln.

Wer dem entgehen will, muss sich schon sein eigenes Haus zum Wohnen bauen (lassen). Aber bitte bei der Planung dann auf alle zukünftigen Eventualitäten achten. Nicht dass man wegen Nichtverfügbarkeit am Hausstandort von Angebot X (KabelTV, Festnetztelefonie, LTE, 5G, Satempfang durch Abschattung und was sonst noch so zukünftig vielleicht möglich sein könnte) dann sich auch ärgern müsste, weil man es gerne nutzen will.
 
Selbstbestimmung, heißt das "Zauberwort", nicht Fremdbestimmung.
"...und zu der Miete, lieber Mieter, kommen noch 9 Zeitschriften zu je 5,60 Euro dazu, die wir ihnen ausgesucht haben, dass sie diese auch bezahlen, wenn sie diese Zeitungen nicht lesen, ist Vertragsbindend. Und der Bäcker von unten bringt ihnen noch jeden Morgen 10 Schrippen und 2 Stück Kuchen unserer Wahl, für 10 Euro pauschal täglich. Sonnst noch Fragen?"
Auf genau diese Schiene läuft das, denn das gibt Provisionen.
 

Ist das bei Dir so?:hearteyecat:
 
Das wird so nicht funzen, denn wer schlüsselt mir eigentlich die Anschlußpreise auf? Kein Vermieter und schon garnicht der Kabelnetzanbieter hat da Bock drauf. Der Vermieter reicht's nur weiter. Auch der schehrt sich nicht um die Aufschlüsselung
 
Das wird so nicht funzen, denn wer schlüsselt mir eigentlich die Anschlußpreise auf?

Da muss nichts aufgeschlüsselt werden, jeder Mieter zahlt dann selber für seinen KabelTV-Anschluss einfach den Preis an den KabelTV-Anbieter als wäre es ein einzelner KabelTV-Anschluss. Was das kostet, kann man ja bei den Angeboten der KabelTV-Anbieter nachsehen und ist nicht mit 3...8€ wie in den Mietkosten enthalten bezahlt.
 
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