Ich habe hier alles verfolgt. Eines (für Alle Mitlesende) soll aber nie versäumen wenn Arbeitslosigkeit droht.
Mann hat es unverzüglich dem AA zu melden.
Muss bei jetziger Krankschreibung nicht noch der AG Krankengeld zählen?
Ab 41./42. Tag der Krankschreibung dann die Kasse?
Mach dir keine Gedanken um die Krankenkasse, Kalkie! Dein Problem wird das AA sein. Übe schon mal in Demut. Die werden es dir auf jeden Fall beibringen! :-(
Nein. Er ist gekündigt worden. Kein Arbeitgeber muss über eine Kündigung hinaus Lohnfortzahlung leisten. Warum auch? Er ist ja beim Arbeitgeber nicht mehr angestellt bzw. Arbeitnehmer. Stichwort
Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph 8.
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In dem Moment wo Du Kenntnis von Deiner Kündigung hast mußt Du dich als erstes unbedingt mit dem Amt in Verbindung setzten. Egal ob krank oder sonstwas.
Ich würde auf jedenfall mindest dort anrufen. Die reagieren sehr allergisch auf Verzögerungen.