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Trotz ALG-I einen Hartz IV-Anspruch

TV Pirat

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Immer mehr Menschen müssen trotz Arbeitslosengeld-1 Anspruch zusätzlich Hartz IV beantragen


Weil das Arbeitslosengeld Eins als Versicherungsleistung nicht ausreicht, müssen laut einer Studie der Bundesagentur für Arbeit (BA) immer mehr Betroffene mit Hartz IV-Leistungen aufstocken, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen. Im Oktober letzten Jahres bezog bereits jeder Zehnte Arbeitslose im ALG-Bezug zusätzlich Hartz IV. Arbeitsmarkt-Experten sehen den Trend weiterhin ungebrochen. Weil immer mehr Menschen zu wenig verdienen, müssen auch immer mehr Arbeitslose bereits im ersten Jahr der Erwerbslosenzeit Hartz IV beantragen.

Jeder Zehnte Arbeitslose in Deutschland muss trotz ausreichender Anwartschaft auch im ersten Arbeitslosenjahr Hartz IV beantragen. Ein Untersuchung der BA ergab, dass allein im Oktober 2012 über 83.000 ALG I-Bezieher auch Hartz IV-Leistungen bezogen. Etwa ein Jahr zuvor waren es rund 73.000 Betroffen. „Das sind etwa 14 Prozent mehr“, berichten Arbeitsmarkt-Experten.

Folge von Niedriglohnsektor und Teilzeitbeschäftigung

Gegenüber der Presse machte Sabine Zimmermann, Arbeitsmarkt-Expertin der Linken, deutlich, dass der Zuwachs „auch an dem Wachstum des Niedriglohnsektors sowie der Teilzeitbeschäftigung“ liege. „Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für die man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Arbeitslose keine Garantie mehr, um damit im Bedarfsfall über die Runden zu kommen.“

Um nicht unter das Existenzminimum bei eintretende Arbeitslosigkeit zu fallen, muss ein Arbeitnehmer mindestens 1600 Euro verdienen. Die Anspruchshöhe der Grundsicherung einschließlich Mietkosten und Heizung liegt derzeit bei 668 Euro. Wer einen geringeren Arbeitslosengeld-Anspruch hat, kann Hartz IV als Ergänzungsleistung beantragen. „Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, viele wissen nichts von einem Anspruch oder scheuen den Weg zum Jobcenter“.

Hartz IV: Amt streicht Schwangeren Mehrbedarf

Quelle: gegen-hartz
 
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