- Registriert
- 7. September 2007
- Beiträge
- 2.647
- Lösungen
- 1
- Reaktionspunkte
- 7.032
- Punkte
- 393
- Ort
- auf der Alb
AW: Was ist das für ein Receiver ???
Hi!
da hab ich schon für weniger Zoll bezahlt
Hi!
da hab ich schon für weniger Zoll bezahlt
[h=2]Zusammensetzung der Gebühr[/h][h=3]Gebühr für Amtshandlungen[/h]Die Gebühr für die Amtshandlung außerhalb des Amtsplatzes der Zollstelle setzt sich aus einer Grundgebühr zur Abgeltung des Hin- und Rückwegs zur Amtshandlung und der Nebenkosten (§ 4 Zollkostenverordnung) sowie einer Stundengebühr (§ 3 Zollkostenverordnung) zusammen, die nach der Dauer der Amtshandlung bemessen wird.
Sie wird für jede/n Beamtin/en nach der Dauer der Beteiligung an der kostenpflichtigen Amtshandlung erhoben. Auch Wartezeiten, die im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Amtshandlung anfallen, zählen zur kostenpflichtigen Amtshandlung. Die Dauer der kostenpflichtigen Amtshandlung wird bei der Berechung der Gebühren auf eine volle Viertelstunde (§ 4 Zollkostenverordnung) aufgerundet.
[h=3]Kosten für die Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren (§ 7 Zollkostenverordnung)[/h]Außer im Postverkehr erfolgt die Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren nur in seltenen Fällen bei einer Zollstelle. Bei einer Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren durch eine Zollstelle werden für jeden Tage der Lagerung
erhoben.
- für Post- und Kuriersendungen bis 20 Kilogramm je Packstück 0,50 Euro,
- für andere Stückgüter 0,50 Euro für jede angefangenen 50 Kilogramm und
- für andere Sendungen 0,15 Euro für jede angefangenen 100 Kilogramm, mindestens jedoch 6 Euro
Bei der Berechnung der Gebühren werden der Tag der Gestellung und der Tag der Annahme der Zollanmeldung nicht berücksichtigt. Auch die auf den Tag der Annahme der Zollanmeldung folgenden Tage werden nicht berücksichtigt, wenn sich die Überlassung aus Gründen verzögert, die nicht dem Anmelder zuzurechnen sind.
Werden Nichtgemeinschaftswaren einem Dritten zur Lagerung übergeben, werden die hierdurch entstandenen Auslagen erhoben.
[h=3]Untersuchungsgebühr (§ 6 Zollkostenverordnung)[/h]Die Untersuchungsgebühr bemisst sich für den Aufbau der Untersuchungsanlage, die Untersuchung der Ware, den Abbau und die Reinigung der Untersuchungsanlage sowie die Dokumentation des Untersuchungsergebnisses nach den im Gebührentarif für Untersuchungen (Anlage zu § 6 Zollkostenverordnung) aufgeführten Sätzen.
[h=3]Schreibauslagen (§ 8 Zollkostenverordnung)[/h]Für auf Antrag gefertigte Schriftstücke und Ablichtungen werden
erhoben.
- für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro je Seite und
- für jede weitere Seite 0,15 Euro
[h=3]Kostenerhebung im gewerblichen Rechtsschutz (§ 9 Zollkostenverordnung)[/h]Mit der Änderung der Zollkostenverordnung in der Fassung vom 6. Mai 2014 wird die Erhebung von Kosten in Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Kosten für die Aussetzung der Überlassung, Zurückhaltung oder Beschlagnahme von Waren, einschließlich ihrer Lagerung und Vernichtung) im Wesentlichen auf eine Pauschalierungssystematik (§ 9 Zollkostenverordnung) umgestellt. Damit soll für den Inhaber der Entscheidung eine größere Kostentransparenz und Planbarkeit erreicht werden.
Die Kostenerhebung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgt in der Regel nach den in Anlage 2 zu § 9 Zollkostenverordnung aufgeführten Pauschalgebühren. Lediglich in den in § 9 Abs. 2 Zollkostenverordnung genannten Ausnahmefällen werden anstelle der Pauschalgebühren Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben.
[h=2]Gebührensätze (§ 3 Zollkostenverordnung)[/h]Die Stundengebühr beträgtSie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Die Grundgebühr wird in Höhe der Stundengebühr erhoben (§ 4 Zollkostenverordnung). Mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse kann das Hauptzollamt die Grundgebühr zur Anpassung an den tatsächlichen Aufwand bis auf eine halbe Stundengebühr ermäßigen bzw. bis zum dreifachen der Stundegebühr erhöhen (§ 4 Abs. 4 Zollkostenverordnung).
- für die Bewachung und Begleitung 35 Euro und
- für andere Amtshandlungen 45 Euro.
[h=2]Kleinbetragsregelung (§ 11 Zollkostenverordnung)[/h]Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.