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Vorladung - Zweck Beschuldigtenvernehmung

elver21

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Ein Verwandter von mir hat eine Vorladung bei der Polizei bekommen. Zweck - Beschuldigtenvernehmung. Es geht um Ausspähen von Daten und um Erschleichen von Leistungen. Tatzeit bis 31.01.2018. Er soll jemandem 344 Euro überwiesen haben, der beschuldigt wird Sky illegal verteilt zu haben. Diese Informationen hat er auf Anfrage bei der Polizei von dem Sachbearbeiter bekommen. Er soll im Zeitraum zwischen März 2017 und 2018 den Betrag überwiesen haben. Er kann darüber schonmal nichts in seinen Unterlagen finden bzw in seinen Kontoauszügen. Am Telefon meinte der Sachbearbeiter halt, er solle schauen, ob er etwas finden kann.
Wie soll er sich jetzt verhalten ?
 
Genau, als Beschuldigter muss man zur Sache gar nichts aussagen und sollte sich dazu auch nicht überreden lassen. Also wirklich keine Angaben zur Sache machen, sondern eine genaue Erklärung des Sachverhalts verlangen (wird man von der ermittelnden Polizei nicht bekommen). Wenn man es genauer wissen will, worum es wirklich geht, anwaltliche Hilfe suchen, um Akteneinsicht zu erhalten. Wird erst möglich/nötig sein, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet, was erstmal nicht zu erwarten ist.
 
Keine Angaben außer persönliche.
Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjähren diese Taten nach fünf Jahren

Achtung keine Rechtsauskunft, nur Hinweis auf Verjährung!
 
Ich weiß nicht was ich letzte Woche gemacht habe , und das soll aus 2017-2018 sein ??


Man o man , die sind echt schnell bei der Sache


Gesendet von meinem Power mit Tapatalk
 
Oooh man was für ein Forum!!Es sind die Behörden die Vorladen können.Wenn die Polizei vorlädt dann braucht man gar nix machen.
Gericht,Staatsanwaltschaft...Echo off
 
Wenn nur die polizei im rahmen ihrer ermittlungen vorlädt muss man nicht, wird bereits ein verfahren bei der staatsanwaltschaft geführt, muss man!
Und jetzt frag Deinen anwalt!
 
Also soll er hin gehen, Name, Adresse Geburtsdatum angeben und sagen, er wüsste nichts davon, dass er jemanden diesen Betrag überwiesen hätte und kann dies auch nicht in seinen Unterlagen du finden.?
Wegen Verjährung, weiß nicht ob es schon verjährt ist.
Er soll schon einen Fachanwalt suchen ? Was kostet ein Fachanwalt ?
 
er sagt gar nix außer namen, adresse und geburtsdatum. anwalt richtet sich nach wert des vergehens..
 
Am besten vorher schon einen Anwalt aufsuchen, bevor man überhaupt dahin geht.
 
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