Genau, als Beschuldigter muss man zur Sache gar nichts aussagen und sollte sich dazu auch nicht überreden lassen. Also wirklich keine Angaben zur Sache machen, sondern eine genaue Erklärung des Sachverhalts verlangen (wird man von der ermittelnden Polizei nicht bekommen). Wenn man es genauer wissen will, worum es wirklich geht, anwaltliche Hilfe suchen, um Akteneinsicht zu erhalten. Wird erst möglich/nötig sein, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet, was erstmal nicht zu erwarten ist.