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Handy - Navigation Verwaltungsgericht Berlin: Kein Grundrecht auf Smartphone

Es gibt bei Minderjährigen kein Grundrecht auf ein Smartphone. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Zieht ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät lediglich über das Wochenende einbehalten, kann die Maßnahme nach Rückgabe nicht ohne Weiteres auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, urteilte das Gericht (Aktenzeichen VG 3 K 797.15).

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Das Smartphone ist Lebensmittelpunkt, aber kein Grundrecht​

Schüler sah Ehrverletzung und Demütigung

Der klagende Schüler ist mittlerweile 18 Jahre alt und besuchte im Schuljahr 2014/15 die neunte Klasse einer Sekundarschule in Berlin. Als weitere Kläger traten seine Eltern vor Gericht auf. Am 29. Mai 2015, einem Freitag, ließ sich der Klassenlehrer des Schülers dessen Mobiltelefon wegen Störung des Unterrichts aushändigen. Eine Rückgabe des Handys an den Schüler selbst lehnte der stellvertretende Schulleiter zunächst ab und behielt das Gerät über das Wochenende ein.

Am darauffolgenden Montag konnte es die Mutter im Schulsekretariat wieder abholen. Der Schüler besucht zwischenzeitlich eine andere Schule. Mit seiner Klage wollten seine Eltern und er festgestellt wissen, dass die Einziehung und Verwahrung des Handys rechtswidrig gewesen sei. Die Maßnahme habe ihn in seiner Ehre verletzt und gedemütigt.

Kein Grundrechtseingriff
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage als unzulässig ab. Nachdem das Handy wieder herausgeben worden sei, könne die begehrte Feststellung nur ausgesprochen werden, wenn die Kläger ein besonderes Interesse hieran hätten. Daran fehle es. Nachdem der Schüler die Schule verlassen habe, werde sich das Geschehen dort nicht wiederholen, so das Gericht.

Eine etwaige Diskriminierung wirke jedenfalls nicht mehr fort. Schließlich liege hierin auch kein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Die fehlende Gebrauchsmöglichkeit des Handys über das Wochenende greife nicht in das elterliche Erziehungsrecht ein. Auch wenn der Schüler eigenem Vorbringen zufolge "plötzlich unerreichbar" gewesen sei, stelle dies keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Grundrechte dar, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin.

Wenn das Smartphone zur Droge wird
Unsere Einschätzung: Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer vollständig digitalisierten Welt auf. Das Smartphone ist für sie zum Lebensmittelpunkt geworden, und viele wünschen eine Einstufung des Smartphones als Menschenrecht. Aber das Mobiltelefon kann auch zur Droge werden. Erkennt ein Teenager die Grenzen nicht, sollte seitens der Erziehungsberechtigten - Eltern, aber auch Lehrer - Handeln nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig sein.

Aus diesem Gesichtspunkt ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin richtig. Hätte das Gericht anders entschieden, hätte dies eine Klagewelle nach sich ziehen können. Zumindest theoretisch hätten minderjährige Kinder sogar bei Handyentzug zum Jugendamt gehen können, um gegen ihre Eltern oder Lehrer zu klagen. Das wiederum wäre vergleichbar, einem Heranwachsenden das Rauchen oder Alkohol trinken nicht verbieten zu dürfen.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden, so das Verwaltungsgericht Berlin.

Quelle; teltarif
 
Würde ein Schüler auf einer ländlicheren Schule gehen und mit dem Fahrrad nach Hause fahren, wäre das Geschrei groß, wenn unterwegs was passiert und keiner ist da um zu helfen. Deshalb sollten Handys oder Smartphones nach dem Unterricht wieder an Schüler übergeben werden.
 
Wir sind man glaubt es kaum, ohne Handy bzw. Smartphone, auf dem Land groß geworden. :p
Dabei sind wir auf dem Schulweg manchmal mit dem Fahrrad gestürzt (Kopfsteinplaster, Feld- und Sommerwege),
kein Fahrradhelm und haben uns ziemlich verletzt, wir leben alle noch! ;)
 
...ich hatte auch noch nie ein Smartphone...brauche es einfach nicht.
Besitze ein altes Motorola Klapphandy mit NETTO-Prepaidkarte.
Das Handy ist ein Sparkonto, die 15,- die ich immer aufladen muss verbrauche ich niemals!
Da sind jetzt schon über 50,- drauf.
Ich will damit nur mal meinen Großhändler anrufen, bei einer Panne meine Werkstatt oder ADAC und im Notfall die Polizei.
Zu was anderem brauch ich das Ding nicht.
Muss nicht jedem mitteilen wann ich das letzte mal gepupst habe!

Man muss sich diesen Unsinn mal vorstellen, wer kein Handy hat ist in seiner "Ehre" verletzt.
Das hört sich doch langsam an wie solche türkischen Wirrköpfe die was von Ehre faseln, aber nicht mal wissen was das eigentlich ist!
Jetzt soll dieses Mittelalter wohl auch bei uns losgehen, und das wegen einem Telefon (oder eben keinem)????!!!!

Einfach krank, sollen mal in der Natur spazieren gehen....lüftet vielleicht mal den Kopf durch.
 
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Ehre verletzt, diskriminierend, demütigung... blablabla...
Ein Kind das schlecht erzogen ist und die Eltern wissen es anscheinend auch nicht besser.
Wegen so einer Sache vor Gericht zu ziehen... die müssen zu viel Zeit haben und merken nicht, daß es einen Grund für diese Aktion gab.
Das Argument von @Hide ist wohl nicht ernst zu nehmen, wirklich. Nicht falsch verstehen, aber die Menscheit ist bis vor kurzem auch ohne Handy durchs leben gekommen. Auch Schüler vom Lande.

Ich mutmaße mal, daß der Lehrer den Schüler vor dessen Aktion ermahnte, den Unterricht nicht weiter zu stören und der Schüler das ignorierte und vorsätzlich handelte. Irgendwo ist halt mal schluss.

Man muss sich diesen Unsinn mal vorstellen, wer kein Handy hat ist in seiner "Ehre" verletzt.
100% Zustimmung!
 
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