Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation Gericht darf Kindern Smartphone-Nutzung nicht verbieten

Ein Smartphone und bestimmte Webseiten sind für Kinder nicht ganz ungefährlich. Es obliegt aber den Eltern, Regeln für die Mediennutzung aufzustellen. Ein Gericht darf sich nicht einfach einmischen - es sei denn, das Kind nimmt sonst Schaden.

Ein Gericht kann einem Kind die Nutzung eines Smartphones nicht einfach verbieten oder einschränken. Das geht nur, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung durch die Handynutzung festgestellt wird. Mediennutzung sei nicht generell schädlich. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2 UF 41/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

Streit nach Trennung
In dem verhandelten Fall lebten die Eltern einer neunjährigen Tochter getrennt. In einem Verfahren vor dem Familiengericht stritten sie über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kindesanhörung ergab, dass das damals achtjährige Mädchen freien Zugang zum Internet über Geräte der Mutter hatte und über ein eigenes Smartphone verfügte.

Das Amtsgericht hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen und ihr aufgegeben, "feste Regeln, insbesondere verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügbaren Medien (insbesondere TV, Computer, Spielkonsole, Tablet) für das Kind zu finden". Darüber hinaus sollte dem Kind kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Auflage wurde bis zum 12. Geburtstag des Kindes befristet.

Auflagen aufgehoben
Der Verfahrensbeistand der Tochter und die Mutter wollten die Aufhebung der Auflagen zur Mediennutzung erreichen. Mit Erfolg. Staatliche Maßnahmen tangierten immer auch die Grundrechte der Eltern, so das Oberlandesgericht. Daher seien hohe Anforderungen an einen Eingriff in die elterliche Personensorge zu stellen. Es müsse festgestellt werden, dass das Kind durch die Mediennutzung mit ziemlicher Sicherheit Schaden nehme werde.

Die Anordnungen zur Mediennutzung griffen hier unberechtigt in die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter ein, argumentierten die Richter. Eine konkrete Gefährdung durch die Mediennutzung sei nicht festgestellt worden. Medien- und Internetkonsum von Kindern und Jugendlichen berge zwar Gefahren, mit denen Eltern umgehen müssten. Solange keine Gefährdung des Kindeswohls vorliege, könnten Mutter und Vater die Nutzung der Medien aber eigenverantwortlich festlegen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; onlinekosten
 

Anhänge

Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.
Kindeswohlgefährdung durch die Handynutzung festgestellt wird
Da bin ich mal gespannt, wie diese Beamten aus Absurdistan das machen wollten. Was kostet überhaupt dieser Schwachsinn vor Gericht. Kinder mit 8 Jahren brauchen kein Smartphone, eher Eltern mit Hirn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Umkehrschluss haben Eltern, die Ihren 8 Jährigen Kindern ein Handy geben (aus welchen Gründen auch immer) kein Hirn?

Erst denken dann reden hat mein Vater mir immer gesagt.
 
Nein, die Nutzung der Medien sollten die Eltern entscheiden, nicht ein Gericht. Natürlich sollte man das mit Verantwortung realisieren, also mit Verstand/Hirn etc.

Erst denken dann reden hat mein Vater mir immer gesagt.
Klappt manchmal auch bei Söhnen nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben