Normaler- und rechtswirksamerweise kann eine Tarifumstellung erst zum Vertragslaufzeitende wirksam durchgeführt werden.
Bereits im Marz vergangenen Jahres rieten Verbraucherzentralen deshalb, Einzugsermächtigungen zu widerrufen und lediglich den "alten" Betrag anzuweisen. Die Reaktion von TC waren stapelweise Mahnungen.
Der Betrieber verhält sich seinen Kunden gegenüber also wenig freundlich.
Deine Alternativen sind, wenn Du keinesfalls wechseln willst, nun relativ einfach: Dem Rat der Verbraucherzentrale folgen bzw. eine solche kontaktieren, einen Anwalt einschalten und einem Rechtsstreit entgegen sehen.
Vorsicht übrigens: Der normale, aber angezeigte Widerspruch wird von TC zunächst nicht akzeptiert und kann Dich sogar sehr schnell in einen neu startenden Vertrag führen.